Fr, 04.02.2022
Verordnung über Tierarzneimittel (VMPs)
Ab dem 28.01.2022 gilt in der EU eine überarbeitete Gesetzgebung über Tierarzneimittel. Die vor drei Jahren angenommene Verordnung (EU) 2019/6 ist ein Eckpfeiler zur Unterstützung der Verwirklichung der Ziele, die im Europäischen Aktionsplan „Eine Gesundheit“ und in der Strategie „Vom Erzeuger bis zum Verbraucher“ gegen antimikrobielle Resistenzen (AMR) festgelegt wurden. Die Rechtsvorschriften sollen auch die führende Rolle der EU auf der Weltbühne bei der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen festigen. Die Verordnung ist von zentraler Bedeutung für die Verwirklichung des Ziels der Farm-to-Fork-Strategie, den Gesamtabsatz antimikrobieller Mittel in der EU bei Nutztieren und in der Aquakultur bis 2030 um 50 % zu senken, und zwar durch ganz konkrete Maßnahmen wie das Verbot des präventiven Einsatzes von Antibiotika in Tiergruppen.