Fr, 18.02.2022
Freilandeier: 16-Wochenfrist in Holland endet
Die allgemeine Aufstallpflicht gilt in den Niederlanden seit dem 26.10.21. Mit Ablauf der 16-Wochenfrist am Mittwoch, 16.02.22, dürfen Eier aus Holland nicht mehr als Freilandeier in den Handel und müssen als Bodenhaltungseier mit der Haltungsform 2 gestempelt werden.
Bei Abgabe dieser Eier an den LEH kann laut BMEL die bisherige Freilandverpackung unter der Bedingung weiterverwendet werden, dass sie mit einem auf die Bodenhaltung hinweisenden Zusatzetikett „Vorübergehend zum Schutz unserer Legehennen – Eier aus Bodenhaltung mit Wintergarten“ versehen ist. Voraussetzung für die Auslobung als „Bodenhaltungseier mit Wintergarten“ ist das Vorhandensein eines Kaltscharrraums für die Legehennen. Da dies keine gesetzliche Vorgabe, für KAT-zertifizierte Freilandbetriebe hingegen verpflichtend ist, erfüllen alle KAT Systemteilnehmer diese Voraussetzung automatisch.
Deutsche Supermärkte unterstützten anfangs des Seuchenausbruchs mit Kartonaufdrucken „Solidaritätseier“ die weitere Vermarktung zu Freilandpreisen. Die Verbraucher haben das allerdings wenig angenommen und vermehrt zu billigeren Bodenhaltungseiern gegriffen. Vom Nachfragerückgang war die Bioschiene häufiger betroffen. Wie sich die Verknappung des Angebotes von Freilandeiern aus NL auf die Preisentwicklung am Eiermarkt auswirkt, bleibt genauso mit Spannung abzuwarten, wie die Platzierung der „Ohne-Küken-Töten-Eier“ in der Schachtel und auf verarbeiteten Eiprodukten.