Mi, 09.03.2022
EMA-Verbotsliste – Antibiotika für die Tiermedizin
Vor dem Hintergrund der EU-Tierarzneimittelverordnung hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) ihre Empfehlungen vorgelegt, auf deren Basis über die künftig für die Humanmedizin vorzubehaltenden antimikrobiellen Wirkstoffe entschieden wird. Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßt die jetzt veröffentlichte, wissenschaftlich fundierte Bewertung, die den One-Health-Ansatz vollständig umsetzt. Dafür sprach sich auch der DBV im vergangenen Herbst aus, als das weitreichende Antibiotikaverbot diskutiert wurde. „Das Ergebnis sichert die Verfügbarkeit aller wichtigen Substanzen für die Veterinärmedizin, darunter Cephalosporine der 3. und 4. Generation, Polymyxine, Makrolide und Fluorchinolone und trägt damit dem Tierschutz in besonderem Maße Rechnung“, so der bpt. Die EU-Kommission und auch das EU-Parlament wollen noch diesen Monat über die Empfehlungen der EMA beraten.