Mo, 21.03.2022
Ökologische Vorrangflächen freigegeben?
Aktuell wird in diversen Presseartikeln suggeriert, dass Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) für den gezielten Futtermittelanbau vom Bundeslandwirtschaftsministerium freigegeben wurden. Diese Meldungen sind falsch!
Tatsache ist, dass sowohl auf europäischer als auch auf Bundesebene derzeit geprüft wird, wie die geltenden GAP-Regelungen angesichts des Krieges in der Ukraine zur Abmilderung der damit verbundenen Folgen auf die europäische Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft angepasst werden können. Dabei sind im Bezug auf die ÖVF diverse Optionen im Gespräch, wie
a. eine Freigabe der Nutzung des Aufwuchses von ÖVF zu Futterzwecken (analog der Regelungen in den vergangenen Dürrejahren),
b. der Freigabe der Nutzung und des Pflanzenschutzmitteleinsatzes für Leguminosen auf ÖVF,
c. oder sogar der Freigabe zum Anbau inklusive der Möglichkeit von Düngung und Pflanzenschutz und damit einer de-facto Aufhebung der Greening-Pflicht.
Welche Möglichkeiten auf EU-Ebene für die Mitgliedsstaaten geschaffenen werden und inwiefern Deutschland davon Gebrauch machen wird, ist derzeit noch offen. Mit Ergebnissen ist erst in den kommenden Wochen zu rechnen. Die politischen Entscheidungen müssen anschließend noch durch Verabschiedung entsprechender Verordnungen und Gesetze rechtswirksam werden.
Allen GAP-Antragsstellern ist daher zu Geduld geraten. Ggf. sollte mit der Antragsstellung noch gewartet werden bzw. eine Anpassung des Antrags im Laufe des Jahres einkalkuliert werden.