Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Do, 31.03.2022

Fristablauf für Widersprüche beachten!

Prämienablehnung für AUM „winterharte Zwischenfrüchte“ in roten Gebieten in der Kritik

Betriebe, die Anfang März einen Ablehnungsbescheid über ihren Auszahlungsantrag aus 2021 zur Agrarumweltmaßnahme „AL 2.2 Winterharte Zwischenfrüchte“ erhalten haben, sollten den Ablauf der Widerspruchsfrist beachten. Die Frist ist auf einen Monat nach Zugang des Bescheides festgesetzt. Das Landvolk Niedersachsen ist auf politischer Ebene beim Nds. Landwirtschaftsministerium bisher leider auf „taube Ohren“ mit seinen Forderungen zur Lösung des Problems gestossen. Das Landvolk fordert, den betroffenen Betrieben für die mit winterharten Zwischenfrüchten bestellten Ackerflächen in „roten Gebieten“ in jedem Fall eine Teilauszahlung zu gewähren, weil sich aus der AU-Maßnahme gegenüber den Verpflichtungen nach Düngerecht höhere Anforderungen und höhere Kosten ergeben.

Jeder Betrieb muss nun für sich entscheiden, ob er sich die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung offenhalten will. Für diesem Fall ist zwingend ein fristgerecht eingelegter Widerspruch bei der Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer erforderlich. Nähere Auskünfte und Hilfen für die Begründung können bei den Geschäftsstellen der Landvolkkreisverbände eingeholt werden. Die Aussichten einer Klage sind aufgrund der komplexen EU-Fördervorschriften leider unsicher. Abgesehen von untypischen Fällen (z. B. Anzeige, dass zur Sommerkultur in 2022 keine N-Düngung erfolgen soll oder eine ungedüngte Brache angelegt wird), ist zunächst eine gebührenpflichtige Ablehnung des Widerspruchs durch die LWK zu erwarten. Für die Kosten einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung kann in Einzelfällen möglicherweise eine betriebliche Rechtsschutzversicherung einspringen. Das sollte vor Verursachung weiterer Kosten ebenfalls geprüft werden.

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