Fr, 01.04.2022
QM+: Kartellamt toleriert Finanzierungsmodell
(DBV) Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken gegen die „Branchenvereinbarung Milch“ des QM-Milch e.V. für das Tierwohlprogramm QM+ geäußert. Die Vereinbarung über einen verbindlichen Tierwohlaufschlag kann für die erste Programmphase bis 2024 toleriert werden, so Kartellamtspräsident Mundt. Nach der ersten Phase müsse erneut evaluiert werden, inwieweit zusätzliche wettbewerbliche Elemente eingeführt werden können. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes erfolgt auch im Lichte des Artikel 210a der Gemeinsamen Marktorganisation. Weitere Infos zu QM+ unter www.qm-milch.de/qm-plus.