Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 13.04.2022

Frankreich: Hohe Geldstrafe für routinemäßiges Kürzen des Schweineschwanzes

Auf Betreiben einer französischen Tierschutzorganisation hat das Strafgericht in Moulins einen französischen Schweinehalter wegen Tierquälerei verurteilt, weil er das routinemäßige Kürzen von Schweineschwänzen weiter durchgeführt hat. Der Betrieb mit 9 000 Schweinen ist ein Lieferant des Wurstherstellers Herta. Laut dem Urteil wurde eine Geldstrafe von 50 000 Euro verhängt, von denen allerdings 25 000 Euro zur Bewährung ausgesetzt sind. Zum ersten Mal verurteilte damit die französische Justiz die Praxis des systematischen Kupierens der Schwänze, welche eigentlich schon seit fast 20 Jahren durch einen Erlass untersagt ist.

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