Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Do, 14.04.2022

Bewegung bei Ausnahme Bio-Eiweißfutter

22% der deutschen Öko-Soja- und 14% der ÖkoSonnenblumenimporte stammten 2020/2021 laut AMI aus der Ukraine. Es besteht eine Versorgungslücke. Die Bundesländer einigten sich nun in der Länderarbeitsgemeinschaft Ökolandbau (LÖK) auf ein einheitliches Vorgehen, dem Öko-Eiweißfuttermangel mit der Zulassung von 5% konventionellen Eiweißfuttermitteln für alle Öko-Monogastrier zu begegnen. Nur Brandenburg schließt sich der auf Tierwohl und Tierschutz gestützten LÖK Ausnahmeregelung nicht an. Ab 11. April wird für Öko-Legehennen über 18 Wochen und Öko-Mastschweine ab 35 kg 5% konventionelles Eiweißfuttermittel zugelassen. Für die Jungtiere gilt diese Ausnahmeregelung ohnehin auch unter der neuen EU-Öko-VO weiter. Die Mischfutterwerke sollen Nichtverfügbarkeitsnachweise erbringen müssen. Damit würde den einzelnen Landwirten die Nachweispflicht erspart bleiben. Die Information des liefernden Mischfutterwerks soll als Nachweis ausreichen. Damit kann die kriegsbedingte Öko-Proteinlücke zu 30 bis 50 % geschlossen werden. Weitere Einsparungen kann die Umschichtung hochwertiger Eiweißfuttermittel aus dem Wiederkäuerbereich erbringen. Der Tierbestand der Öko-Monogastrier kann damit erhalten bleiben. Die EU-Kommission hielt eine Katastrophenregelung noch vor einem Monat für nicht anwendbar. Nun legte sie den Mitgliedstaaten einen Verordnungsentwurf vor, der den Katastrophenfall explizit für den nachweislichen Ausfall der Eiweißfuttermittelimporte infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine zulässt. Der Entwurf sieht vor, dass Ausnahmen rückwirkend ab 24. Februar gelten sollen. Mit Verabschiedung durch EP und Agrarrat wird im Laufe des Mai gerechnet.

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