Do, 14.04.2022
Ausnahmen für die ÖVF-Nutzung
Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zugestimmt, nachdem Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ab Juli 2022 bundesweit für Futterzwecke genutzt werden dürfen. Bereits ab dem 1. Juli ist nun eine Beweidung durch Schafe, Ziegen und weitere Tierarten möglich; ebenso eine Schnittnutzung für Futterzwecke. Hintergrund sind die Marktverwerfungen mit ihren massiven Preissteigerungen infolge des Krieges in der Ukraine