Mi, 27.04.2022
Vereinfachte Genehmigung für Saufänge in Brandenburg verlängert
Zur Eindämmung der ASP hat die Oberste Jagdbehörde im Land Brandenburg im Rahmen einer Allgemeinverfügung das vereinfachte Genehmigungsverfahren zum Betrieb von Saufängen bis zum 31. März 2024 verlängert. Diese Regelung gilt in allen ASP-Restriktionszonen. Grundsätzlich ist der Betrieb von Saufängen nach dem Bundesjagdgesetz genehmigungspflichtig. Durch diese Allgemeinverfügung wurde lediglich eine Anzeigepflicht erlassen, so dass bürokratische Hürden für Jäger und Behörden abgebaut werden.