Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

Unsere Tradition: Die Zukunft sichern

Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 11.05.2022

Österreich führt verpflichtende Herkunftskennzeichnung in Verarbeitungsprodukten ein

In Österreich soll die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern in verarbeiteten Lebensmitteln und in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung ab 2023 in Kraft treten. Durch Aufschriften auf Lebensmitteln muss dann hervorgehen, woher die Primärzutaten kommen, die einen Anteil von mindestens 50% haben. Für Fleisch muss angegeben werden, wo die Tiere geboren, gemästet und geschlachtet wurden. In öffentlichen Gemeinschaftsverpflegungen soll die Herkunft der Primärzutaten ausgehängt werden oder aus der Speisekarte hervorgehen. Für Restaurants sind diese Vorschriften in Österreich nicht vorgesehen. Nach einer Studie der Landwirtschaftskammer Österreich bringen 1% mehr an verkauften heimischen Lebensmitteln eine zusätzliche Wertschöpfung von 140 Mio. Euro. In der EU sind Herkunftsangaben für Rohstoffe in Lebensmitteln und Kantinenspeisen ebenfalls geplant, jedoch liegt ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission noch nicht vor. In Frankreich, Italien und Finnland gibt es dazu bereits nationale Regelungen. Nach Aussage von Österreichs Landwirtschaftsministerin Köstinger können Konsumenten mit der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung nun eine klare Kaufentscheidung treffen, bewusst zu regionalen Produkten greifen und damit die heimischen bäuerlichen Familienbetriebe stärken. Wo Österreich drinnen ist, muss künftig auch Österreich draufstehen.

‹ zurück