Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Fr, 13.05.2022

Geflügelbranche unterstützt Pläne der EU-Kommission zur Einstufung der Antibiotika – Hintergrund

(DBV) Antibiotika bestimmter Wirkstoffgruppen gelten in der Humanmedizin als Reserveantibiotika. Sie kommen zum Einsatz, wenn andere Medikamente nicht mehr wirken. Dazu gehört Colistin, das auch zur Medikation von Haustieren und in der Geflügelmast verwendet wird. Die WHO warnt vor multiresistenten Keimen. Die EU-Kommission will Colistin jedoch nicht für die Tierhaltung verbieten. Die jetzt in Brüssel diskutierten Vorschläge zur Einstufung der Antibiotika sind wissenschaftlich nachvollziehbar und fachlich gut begründet. Im August vergangenen Jahres hatte der BpT mit einer breit angelegten Kampagne dafür geworben, die Therapiemöglichkeiten in der Tiermedizin nicht zu stark einzuschränken, und hat damit in Brüssel offenbar Gehör gefunden. Probleme in der Umsetzung sehen auch die Verbände DBV und ZDG nicht. Das ist aber ganz anders zu bewerten, wenn sich die Kritiker des aktuellen Entwurfs durchsetzen würden. Diese fordern, weitere Wirkstoffe in der Tiermedizin zu verbieten. Colistin wird zumindest übergangsweise in der Geflügelhaltung für unverzichtbar gehalten. Dies zeigen auch die jahrelangen Anstrengungen der Geflügelwirtschaft, den Einsatz von Colistin zu senken, das vor allem bei der Behandlung bakterieller Darmerkrankungen genutzt wird. Der Wirkstoff steht aber unter besonderer Beobachtung, weil 2015 ein Mechanismus entdeckt wurde, mit dem Bakterien die Eigenschaft der Colistin-Resistenz an andere Bakterien weitergeben können. Der ZDG hatte daraufhin ein Konzept für einen möglichen Verzicht auf Colistin vorgelegt. Wenn in der Hähnchen- und Putenhaltung komplett auf den Einsatz von Colistin verzichtet werden soll, sei der Staat gefordert den Weg beispielsweise für Alternativen freizumachen. Dazu zählen Bakteriophagen, das sind Viren, die gegen die Vermehrung ihrer Wirtsbakterien kämpfen. Einen anderen Ansatz

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