Fr, 03.06.2022
Bundeskabinett beschließt Neufassung der GOT
Das Bundeskabinett hat am 25. Mai 2022 einer vom BMEL vorgelegten Neufassung der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) zugestimmt. Diese umfassende Novellierung soll im Oktober dieses Jahres in Kraft treten, sofern der Bundesrat die Neufassung ebenfalls bewilligt. Die Anpassung der Gebührensätze erfolgte auf wissenschaftlicher Basis, nachdem eine umfassende Studie im vergangenen Jahr belegen konnte, dass die einfachen Gebühren für die heutigen Untersuchungsverfahren nicht mehr ausreichen. Die Kosten für die Behandlung von Tieren werden überwiegend steigen. Gleichzeitig gilt es aber, tierärztliche Notdienste und flächendeckende tierärztliche Nutztierbetreuung zu gewährleisten.
Anfang April hatte der DBV hierzu seine Stellungnahme an das BMEL übermittelt und insbesondere die drastische Erhöhung der Gebührensätze kritisiert. Aus Sicht des DBV ist es auch fraglich, ob finanzielle Anreize ausreichen, um eine adäquate Notdienstversorgung in Nutztierpraxen zu gewährleisten. Bund und Länder sollten daher zusätzliche Anreize schaffen, um das Berufsbild des Nutztierpraktikers attraktiver zu machen.