Mi, 29.06.2022
20 Jahre Tierschutz im Grundgesetz
Letzten Mittwoch hatte das BMEL anlässlich der 20-jährigen Festschreibung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz (Artikel 29a) zu einem Festakt eingeladen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir kündigte in seiner Rede u.a. an, die Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO um Milchkühe und Puten zu ergänzen und verstärkt auf die Ausnahmen bei kurativen Eingriffen zu achten. Zudem bekräftigte er sein Ziel, in dieser Legislaturperiode den Umbau der Tierhaltung anzugehen. Hierbei sei es wichtig, „die Entwicklung der Tierbestände klima- und umweltgerecht auszurichten und wieder an der verfügbaren Fläche zu orientieren“. Tierbestände und Fläche müssten vereinbar sein, „damit Tierhaltung überhaupt mit dem Schutz von Umwelt, Klima und Biodiversität vereinbar bleibt. Dabei gelte die Devise, „weniger Tiere besser halten“. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Tierhaltern nun endlich Planungssicherheit gegeben werden muss und eine verlässliche Finanzierung auf den Weg gebracht wird.
Prof. Lars Schrader, Leiter für Tierschutz und Tierhaltung beim FLI, hob hervor, dass in diesen 20 Jahren die Bereitschaft der Tierhalter enorm zugenommen hat, auf tiergerechte Verfahren umzustellen. Allerdings bedarf es laut Schrader eines systematischen indikatorgestützten Monitorings (nationales Tierwohl-Monitoring), um Informationen zum Stand des Tierwohls zu erhalten und auch Fortschritte zu messen und so die Maßnahmen der Politik zu evaluieren.