Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mo, 07.11.2022

EnSiG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Im Oktober wurde das Energiesicherungsgesetz EnSiG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat in weiten Teilen am 13. Oktober 2022 in Kraft. Das EnSiG beinhaltet Änderungen im EEG, Baugesetzbuch, BImSchG. Um kurzfristig die Strommengen aus den erneuerbaren Energien zu erhöhen, wurden Hürden abgebaut. Die Betreiber von Biogas-Anlagen erhalten über die nächsten zwei Jahre die volle EEG-Vergütung für die gesamte Nennleistung ihrer Anlage. Dabei soll eine befristete Flexibilisierung des Güllebonus sicherstellen, dass die Anlagen den Güllebonus nicht vollständig und dauerhaft verlieren, wenn sie durch die höhere Biogasproduktion den vorgeschriebenen Mindestanteil an Gülle nicht einhalten. Hinzukommt, dass im Baugesetzbuch (BauGB) eine Sonderregelung für Biogasanlagen geschaffen wird, um eine Steigerung der Biogasproduktion zu ermöglichen. Demnach wird die Kapazitätsgrenze von 2,3 Millionen Normkubikmetern Biogas pro Jahr für bestehende Biogasanlagen bis zum 31. Dezember 2024 ausgesetzt. Außerdem werden die Herkunftsanforderungen für eingesetzte Biomasse vorübergehend gelockert. Bei Photovoltaik Anlagen entfällt die „70-Prozent-Regelung“. Hinzukommt das sogenannte Repowering. Das ermöglicht den Ersatz von Modulen an bestehenden Standorten, ohne dass es zu einem technischen Defekt, einer Beschädigung oder einem Diebstahl gekommen sein muss. (Quelle: DBV)

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