Fr, 11.11.2022
Keine GVO-Anteile in Saatgut
Im Analysejahr 2022 haben die amtlichen Untersuchungsstellen der Bundesländer nach Angaben der LAG (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik) insgesamt 776 Saatgut-Proben von 12 verschiedenen Kulturpflanzen auf Anteile gentechnisch veränderter Organismen (GVO) untersucht. Im Vergleich zu den Vorjahren wurden im Analysejahr 2022 erstmals seit mehr als 10 Jahren in keiner der untersuchten Saatgutpartien GVO-Anteile nachgewiesen. Hauptsächlich untersucht wurden Mais und Raps. Hintergrund dieser Saatgutüberwachung ist die Tatsache, dass in der EU aktuell nur GVO-Maissorten zugelassen sind, die die gentechnische Veränderung des Maiszünsler-resistenten Mais MON810 tragen. Jedoch gilt für Pflanzen, die diese gentechnische Veränderung tragen, in Deutschland seit 2009 ein nationales Anbauverbot. Die Probenahmen und Analysen erfolgen in der Regel zeitlich so abgestimmt, dass im Fall eines GVO-Nachweises das betroffene Saatgut rechtzeitig eingezogen werden kann und es nicht zur Aussaat gelangt. (Quelle: BVL)