Mo, 05.12.2022
Emissionsberichterstattung 2030 im Kabinett
Für den 30. November war der Kabinettsbeschluss der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 zum Brennstoffemissionshandelsverordnung vorgesehen. Auf Druck der Verbände wurde dieser nun aber noch einmal verschoben. Vermutlich kommt das Thema Mitte Dezember erneut ins Kabinett, dann hoffentlich mit entsprechenden Verbesserungen. Die Verordnung sieht bisher – entgegen der Gesetzesgrundlage des BEHG – ab 2027 die CO2-Bepreisung von konventionellen Biokraftstoffen oberhalb der Kappungsgrenze vor. Für Altholz konnte eine Differenzierung der Standardwerte für den Biomasseanteil erreicht werden: AI/AAII 95 % (Ref.-Entwurf 90 %) und AIII/AIV weiterhin nur 90 %. In zwei Schreiben an die Berichterstatter der Fraktionen wurde zuletzt nochmals auf die beiden Punkte hingewiesen und Änderungen eingefordert. (Quelle: HBB)