Fr, 23.12.2022
Erhöhung des Transportalters für Kälber
(DBV) Ab dem 1. Januar 2023 tritt die geänderte Tierschutztransportverordnung in Kraft und damit die Anhebung des Mindesttransportalters von Kälbern von 14 auf 28 Tage für den innerstaatlichen Transport. Wichtige Fragen zur Auslegung der Verordnung, so die Abgrenzung zwischen innerstaatlichem Transport und Transit bzw. Export, sind weiterhin unklar. Das BMEL ist der Bitte einiger Bundesländer um eine bundeseinheitliche Auslegung bis jetzt noch nicht nachgekommen. DBV und LBV werden gemeinsam weiter auf Klärung drängen.