Fr, 23.12.2022
Tierarzneimittelgesetz: Änderung beschlossen
(DBV) Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und der dazugehörigen Verordnung zugestimmt. Die Änderung beinhaltet u. a. ein 50%-iges Reduktionsziel von Antibiotika, eine Erweiterung der staatlichen Antibiotika-Datenbank nun auch für Milchkühe und Kälber und einen Übergang der Meldepflicht über die Arzneimittelverwendung vom Tierhalter auf den Tierarzt. Neu ist auch, dass die Behörden vor Ort künftig gesetzlich verpflichtet sind, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem Betrieb führt. Die von Seiten des DBV wiederholt vorgebrachten Kritikpunkte wurden nicht berücksichtigt. Die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes tritt ab dem 01. Januar 2023 in Kraft.