Fr, 06.01.2023
BMEL legt Eckpunkte zu Mindestanforderungen von Mastputen vor
Das BMEL hat ein Eckpunktepapier zu Mindestanforderungen an die Haltung von Mastputen vorgelegt. Darin werden Regelungen für einen Sachkundenachweis, die Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser, das Stallklima, die Besatzdichte und Mindestkontrollen vorgesehen. Auf Basis dieser Eckpunkte soll ein Entwurf für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erarbeitet werden.
Wie aus dem Eckpunktepapier hervorgeht, soll die Besatzdichte für männliche Tiere auf höchstens 40 kg Lebendgewicht und 1,9 Puten pro Quadratmeter begrenzt werden. Für Putenhennen sollen höchstens 35 kg Lebendgewicht und 3,1 Tiere pro Quadratmeter zulässig sein. Die Initiative Tierwohl sieht derzeit für ITW-Betriebe eine maximale Besatzdichte von 48 kg Lebendgewicht für Putenhennen und von 53 kg Lebendgewicht für Putenhähne je Quadratmeter nutzbarer Stallfläche vor.
Zudem müssen Putenhalter mit 50 oder mehr Mastputen künftig eine gültige Sachkundebescheinigung vorweisen, die sich an den bestehenden Regelungen für Masthühner und den „Bundeseinheitlichen Eckwerten für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen“ aus 2013 orientieren.
Der DBV wird in Zusammenarbeit mit den Landesbauernverbänden zum BMEL-Eckpunktepapier kritisch Stellung beziehen und den weiteren Fortgang begleiten.
Die EU-Kommission will hingegen laut ihrer „Roadmap“ für das Tierwohl die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) erst Mitte 2024 um eine wissenschaftliche Einschätzung bitten, die bis Ende 2025 vorliegen soll.