Fr, 06.01.2023
Stichtagsmeldung an die Niedersäschsische Tierseuchenkasse
Die Besitzer von Pferden, Eseln, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) bis zum 17.01.2023 die Zahl der am 03.01.2023 gehaltenen Tiere zu melden. Rinderhalter geben auf der Meldekarte bzw. im Internet lediglich an, dass Rinder gehalten werden (Ankreuzfeld). Die Bestandszahlen der Rinder übernimmt die Tierseuchenkasse aus der HI-Tier-Datenbank.
Da für jedes Tier ein Jahresbeitrag erhoben wird, egal, wie lange sich dieses im Bestand befindet, empfiehlt es sich, sofort die maximale im Laufe des Jahres gehaltenen Tierzahl zu melden, zumal es eine Nachmeldeverpflichtung gibt, sobald sich die Zahl einer gehaltenen Tierart durch Zugänge aus anderen Beständen um 5 % oder mehr als 10 Tiere oder beim Geflügel 250 Tiere erhöht.
Erläuterungen zu den Beiträgen finden Sie hier:
https://www.ndstsk.de/uebersicht/beitrag/1203_artikel-tierseuchenkassenbeitraege-2023.html
Die fristgerechte Meldung der Tierbestände sowie die Entrichtung der Beiträge (Fälligkeit: 15.03.2023) sind Voraussetzungen für die Leistungen der TSK! Sauenhalter sollten darauf achten, dass auch alle Saugferkel gemeldet werden.