Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Di, 10.01.2023

Änderung des Tierarzneimittelgesetzes am 01.01.2023 in Kraft getreten

(BMEL) Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes von Bundesminister Cem Özdemir zugestimmt. Zuvor wurde es bereits durch den Bundestag verabschiedet. Ziel der Änderung ist es, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken.

Die von Seiten des DBV wiederholt vorgebrachten Kritikpunkte am Gesetzentwurf wurden nicht berücksichtigt.

Folgende Eckpunkte wurden von der Änderung erfasst:

Hintergrund: Mit dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt seit dem 28. Januar 2022 in Deutschland ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht. Das derzeit geltende nationale TAMG enthält Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel und führte das nationale Antibiotikaminimierungskonzept der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes aus dem Jahr 2014 bisher fort. Daher bestand Anpassungsbedarf bei den Vorschriften zur Antibiotikaminimierung. Außerdem waren Vorschriften zu erlassen für die nach dem EU-Recht erforderliche Antibiotikadatenerfassung. Demnach müssen Mitgliedstaaten ab 2024 jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln.

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/180-tamg.html

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