Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Do, 12.01.2023

Neues Tierarzneimittelgesetz: Mitteilungspflichten zum 14.01.2023 beachten!

Seit dem 01.01.2023 ist das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft. Tierhalter von Nutztieren (Rinder, Schweine, Hühner, und Puten) mit bestimmten Nutzungsarten (nicht mehr nur Masttiere), die eine neu festgelegte Bestandsuntergrenze überschreiten, unterliegen der Mitteilungspflicht nach dem Antibiotikaminimierungskonzept (ABM). Die mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sowie die neu festgelegten Bestandsuntergrenzen können Sie im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) unter den folgenden Links einsehen:

https://www1.hi-tier.de/infoTA.html

https://www1.hi-tier.de/infoTA.html#Nutzungsarten

https://www1.hi-tier.de/infoTA.html#Bestandsuntergrenzen

Während Tierärzte seit Jahresbeginn die Mengen antibakterieller Wirkstoffe, die in Form von Tierarzneimitteln abgegeben, angewendet oder verschrieben werden, erfassen und übermitteln müssen, sind Tierhalter (bzw. vom Tierhalter benannte Dritte) nach dem ABM zu folgenden Meldungen in HI-Tier verpflichtet: Mitteilungen zu Nutzungsart, Bestand und Bestandversänderungen sowie – sofern keine Antibiotika in einem Halbjahr angewendet wurden – Mitteilung zur Nullmeldung.

Mitteilungspflichtige Tierhalter müssen bis zum 14.01.2023 ihre Nutzungsart(en) in HI-Tier eingeben!

Für die Angabe des Anfangsbestands, der Bestandsveränderungen bzw. der Nullmeldung ist die Frist zur Mitteilung für das erste Halbjahr der 14.07.2023! Wir bitten um Beachtung.

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