Fr, 13.01.2023
BMEL erteilt DBV Absage zur Aussetzung der Windauflage bei Beizen
Das BMEL hat dem DBV abgesagt, die Windauflage bei Beizen auszusetzen. Trotz der Anstrengung eines gemeinsamen Verbändeschreibens mit dem Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger e.V., dem Getreidefonds Z-Saatgut e.V., dem Industrieverband Agrar e.V. und DER AGRARHANDEL e.V. wird die Auflage daher vorerst in Kraft bleiben. Auf die Hinweise der Wettbewerbsverzerrung in der Saatgut-Wertschöpfungskette und den Widerspruch gegen die europäisch harmonisierte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wurde seitens des BMEL nur unzureichend geantwortet. Seitens des BMUV ist noch keine Antwort auf das Verbändeschreiben erfolgt. Der DBV und die beteiligten Verbände werden nun über das weitere Vorgehen beratschlagen.
Die Windauflage verbietet den Einsatz bestimmter Beizmittel bei einer prognostizierten Windgeschwindigkeit von 5 m/s. Deutschland ist der einzige EU-Mitgliedstaat, in dem die Auflage eingeführt wurde.