Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 18.01.2023

Antibiotikaminimierungskonzept: Neue Bestandsuntergrenzen beachten!

Am 07. Januar 2023 ist die „Verordnung zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Tierarzneimittelrecht vom 02.01.2023“ in Kraft getreten. In Artikel 1 (Verordnung über die Verwendung antibiotisch wirksamer Arzneimittel) sind die Ausnahmen von den Mitteilungspflichten nach § 55 des Tierarzneimittelgesetzes im Rahmen des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts geregelt. Mitteilungspflichtig sind nur Tierhaltungsbetriebe, die bezogen auf folgende Nutzungsarten im Erfassungshalbjahr durchschnittlich mehr als die jeweils angegebene Tierzahl (sogenannte Bestandsuntergrenze) gehalten haben:

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https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/3/VO

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