Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Fr, 24.02.2023

Folgenabschätzung zum BMEL-Eckpunktepapier Mastputen

(DGS) Am 12. Dezember 2022 hat das BMEL ein Eckpunktepapier zu Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen vorgelegt. Demnach soll die Putenhaltung in die Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung aufgenommen werden. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat aktuell eine Folgenabschätzung vorgelegt, in der die Auswirkungen auf die Putenerzeugung analysiert werden. Darin wird u.a. festgestellt, dass es seitens wissenschaftlicher Studien nicht belegt werden könne, dass eine reduzierte Besatzdichte auf 35 kg/m2 für Masthennen bzw. 40 kg/m2 für Masthähne, zu einem höheren Tierschutzniveau führe.

Unter dem Aspekt würde sich die Klimabilanz der Putenfleischerzeugung verschlechtern, da mehr Energie benötigt würde. In der Folgenabschätzung wird weiter herausgestellt, dass die errechneten ökonomischen Kostennachteile eine Abwanderung der deutschen Putenfleischerzeugung in andere EU-Länder zur Folge haben würde. Insbesondere das Nachbarland Polen hat seine Marktstellung in Deutschland in den vergangenen Jahren erheblich ausgebaut. Dort gelte für Mastputen „nur“ eine Besatzdichte von 57kg/m2, was zu einer wesentlich geringeren Kostenbelastung führe.

Fazit: Die Autoren der Studie sind sich daher einig, dass die Zielsetzung des vom BMEL vorgelegten Eckpunktepapiers, das Tierwohl zu verbessern, nicht über eine nationale Rechtssetzung, sondern nur über gesetzlich vereinheitlichte und europaweit gültige Haltungsvorgaben in allen EU-Mitgliedstaaten realisierbar sei. Die bloße Verlagerung der Putenhaltung aus Deutschland in andere EU-Staaten bzw. in Drittländer trägt eben nicht zu einer Verbesserung des Tierwohls bei. Damit würde das Ziel des BMEL-Eckpunktepapiers konterkariert.

Die Folgenabschätzung finden Sie unter

https://www.tbv-erfurt.de/files/downloads/themen/tierhaltung/2023/LWK_NDS_Folgenabschaetzung_zum_BMEL_Eckpunktepapier_Putenhaltung.pdf

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