Fr, 28.07.2023
Bundeskabinett billigt Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf Fleisch
(BMEL) Das Bundeskabinett hat am 26.07.2023 einen Verordnungsentwurf des BMEL gebilligt, nach der künftig unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel eine Herkunftskennzeichnung aufweisen muss. Dies gilt für jedes frisches, gekühltes und gefrorenes Stück Fleisch dieser Tierarten. Bisher war dies nur bei vorverpacktem Fleisch vorgeschrieben. Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Bundesrat hatte dieser Zweiten Änderungsverordnung der Lebensmittelinformationsdurchführungsverordnung am 7. Juli unter der Vorgabe zugestimmt, dass die Kennzeichnung bei einer überwiegenden Abgabe von Fleisch der gleichen Herkunft auch durch einen allgemeinen und gut sichtbaren Aushang im Laden als ausreichend gilt. Diese Anpassung wurde mit der Billigung der Vorlage im Kabinett nun übernommen.
Die EU-Kommission hat bisher keinen Vorschlag für eine EU-weite Regelung vorgelegt. Auch andere Mitgliedstaaten haben daher bereits nationale Regelungen getroffen.