Fr, 04.08.2023
ITW konkretisiert Programm ab 2024
Die ITW hat nun konkretisiert, wie es ab Januar 2024 weitergehen soll. Für Hähnchen- und Putenhalter wird es Veränderungen im Finanzierungssystem geben. Ab dem 1. April 2024 gelten für die Hähnchen- und Putenhalter unverbindliche Preisaufschläge, deren Höhe auf einer Empfehlung der ITW-Gremien basiert. Es gelten folgende Empfehlungen:
• 2,75 ct pro kg Lebendgewicht für Hähnchen
• 3,25 ct pro kg Lebendgewicht für Putenhennen
• 4,0 ct pro kg Lebendgewicht bei Putenhähnen.
Die ITW empfiehlt allen teilnehmenden Landwirten, rechtzeitig Vereinbarungen mit Abnehmern zu treffen, in denen der entsprechende Aufpreis für die Umsetzung der Tierwohlanforderungen festgehalten ist. Erst dadurch wird der Preisaufschlag fix. Die Haltungskriterien für die Puten- und Pekingentenmast bleiben für 2024 zunächst unverändert. In der Hähnchenmast gelten im neuen Programm ergänzte Anforderungen an Beschäftigungsmaterial und den Umgang mit Befunddaten sowie die Umsetzung einer Dämmerlichtphase. Beim neuen Programm ändert sich die Prüfsystematik. Die jährlichen Programmaudits sowie ein unangekündigter Bestandscheck ersetzen in Zukunft die Bestätigungsaudits. Diese Änderungen gehen einher mit einer Umstellung der Teilnahmelaufzeiten. Das neue Programm hat keine zeitliche Begrenzung der Teilnahmedauer mehr. Die Teilnahme verlängert sich automatisch, sofern diese nicht gekündigt und alle Audits bestanden werden. Ab September 2023 können sich alle Schweinehalter für das Programm 2024 registrieren.
Weitere Infos finden Sie unter www.initiative-tierwohl.de.