Mi, 30.08.2023
Korrektur: Meldung zur Tierhaltungskennzeichnung vom 23.08.2023
Bei der Übergangsfrist wurde irrtümlich das Datum 24.08.2024 genannt, bis zu dem die Tierhalter ihre Haltungsform der zuständigen Behörde melden müssen. Allerdings beträgt die Übergangsfrist nicht genau 12 Monate, sondern ist in der exakten Formulierung so definiert, dass sie bis zum „ersten Tag des zwölften auf das In-Kraft-Treten des Gesetzes folgenden Kalendermonats“ geht. Damit läuft die Übergangszeit nur bis zum 01.08.2024.