Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

Unsere Tradition: Die Zukunft sichern

Meldungen aus dem Landesverband

Fr, 05.01.2024

Notwendige Meldungen zum Jahresbeginn

Stichtagsmeldung an die Niedersäschsische Tierseuchenkasse

Die Besitzer von Pferden, Eseln, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) bis zum 17.01.2024 die Zahl der am 03.01.2024 gehaltenen Tiere zu melden. (Rinderhalter geben keine Meldung ab, da die TSK die Rinderbestandszahlen zum Stichtag aus der HIT-Datenbank übernimmt.)

Da für jedes Tier ein Jahresbeitrag erhoben wird, egal, wie lange sich dieses im Bestand befindet, empfiehlt es sich, sofort die maximale im Laufe des Jahres gehaltenen Tierzahl zu melden, zumal es eine Nachmeldeverpflichtung gibt, sobald sich die Zahl einer gehaltenen Tierart durch Zugänge aus anderen Beständen um 5 % oder mehr als 10 Tiere oder beim Geflügel 250 Tiere erhöht.

Erläuterungen zu den Beiträgen finden Sie hier:

https://www.ndstsk.de/uebersicht/beitrag/1242_.html

Die fristgerechte Meldung der Tierbestände sowie die Entrichtung der Beiträge (Fälligkeit: 15.03.2024) sind Voraussetzungen für die Leistungen der TSK!

Staatliche Antibiotikadatenbank TAM (HIT)

Bis zum 14. Januar müssen Tierhalter Nutzungsart, Anfangsbestand und Bestandversänderungen melden. Diese Daten können jedoch in der HIT-Datenbank aus der VVVO-Meldung übernommen werden. Die Meldung der eingesetzten Antibiotika übernimmt seit 2023 der Tierarzt. Falls im zu meldenden Halbjahr keine Antibiotika eingesetzt wurden, muss der Tierhalter selbst die Nullmeldung vornehmen. Die sogenannte Tierhalterversicherung an die zuständige Behörde entfällt dadurch.

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