Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mo, 18.03.2024

Beantragung Sommerweideprämie erneut möglich

Im Zusammenhang des Sammelantrags „Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“ ist 2023 die Fördermaßnahme Sommerweidehaltung von Milchkühen in Niedersachsen beschlossen worden. Antragsberechtigt sind Milcherzeuger mit Betriebssitz in Niedersachsen und Hamburg. Die Beantragung der Weideprämie erfolgt digital über das Antragsmodul „ANDI2024“ ab dem 14.03.2024.

Während des Weidezeitraums ab dem 16.05. bis einschließlich 15.09. müssen die Milchkühe täglich mindestens sechs Stunden auf der Weide verbringen. Abweichungen sind im Weidetagebuch zu dokumentieren, wobei ein offizieller Vordruck zu verwenden ist.

Für Trockenstehende kann weniger als 14 Tage vor der Kalbung eine Vereinfachung der Dokumentation erfolgen. Belegungslisten aus den LKV-Daten können als Ausnahmedokumentation für das Weidetagebuch dienen und müssen als Ausdruck bei der Vor-Ort-Kontrolle vorgelegt werden.

Für jede förderfähige Milchkuh müssen jeweils mindestens 0,2 Hektar Dauergrünland und 0,1 Hektar Weidefläche zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der Prämie beträgt 75 €/GVE für konventionelle und 51 €/GVE für ökologisch wirtschaftende Betriebe.

Mehr Infos unter: https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/40267_Foerderung_fuer_die_Sommerweidehaltung_von_Milchkuehen

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