Mi, 30.04.2025
EU-Hilfen für MKS-betroffene Betriebe zugesagt
(BMEL) Die EU-Kommission hat finanzielle Unterstützung für Betriebe in Aussicht gestellt, die von der Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffen sind. Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erfolgt die Hilfe im Rahmen einer außerordentlichen Marktstützungsmaßnahme, die wirtschaftliche Auswirkungen der Seuchenbekämpfung abmildern soll. Unterstützungsberechtigt sind mastschweinehaltende Betriebe in den Sperr- und Überwachungszonen sowie Milchviehbetriebe in Brandenburg. Eine Durchführungsverordnung der EU-Kommission, in der die Höhe der Hilfen konkretisiert wird, befindet sich derzeit in Vorbereitung.