Fr, 06.06.2025
Gericht erklärt nationalen Alleingang zu Glyphosat-Beschränkung als rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in einer aktuellen Rechtsprechung (Az. 1 A 41/22) erklärt, dass der nationale Alleingang Deutschlands, beim Einsatz von Glyphosat 10 % der Fläche unbehandelt lassen zu müssen (Anwendungsbestimmung NT 306-0/2), rechtswidrig ist. Ausgegangen war die Auflage ursprünglich vom Umweltbundesamt (UBA).
Das Urteil ist vor allem deswegen richtungsweisend, da festgestellt wurde, dass behördliche Pflanzenschutzmittel (PSM) -Zulassungen keine (EU-) rechtswidrigen Bestimmungen enthalten dürfen. Dies kann somit als richtiger Schritt in Richtung EU-einheitlicher Regelungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln interpretiert werden.