Fr, 04.07.2025
Neue Prozesse für QS-Geflügelhalter
(QS) Ab Juli 2025 wird die Meldung von Tierbestandsveränderungen aus der QS-Antibiotikadatenbank erstmals zentral am 11. Juli erfolgen. Tierhalter haben bis zu diesem Tag, 11 Uhr, Zeit, ihre Daten in der QS-Datenbank zu prüfen, ggf. zu ergänzen oder zu korrigieren, bevor die Daten an die staatliche Herkunfts- und Informationssystem für Tierhaltung (HIT) Datenbank übertragen werden. Nachträgliche Änderungen sind dann nur noch direkt in HIT möglich, nicht mehr bei QS. Nullmeldungen werden weiterhin automatisch an HIT übermittelt, sofern die Zustimmung dafür vorliegt. Ein besonderer Fall betrifft den sogenannten „Restbestand“ bei einer vollständigen Ausstallung einer Geflügelherde. Falls nach der Ausstallung noch Tiere im Betrieb verbleiben, muss dieser Restbestand ebenfalls als Abgang bis spätestens 7. Juli 2025, 13:00 Uhr gemeldet sein. QS wird diese Stichtagsmeldungen in HIT abfragen und für die Berechnung berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass der Restbestand in QS als Abgang gemeldet wird, Herden als „vollständig ausgestallt“ gekennzeichnet sind und eine gültige Tierhaltererklärung zur Meldung von Tierbewegungen vorliegt. Diese Neuerungen sollen die Datenqualität verbessern und den Meldeprozess erleichtern.