Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

20.02.2023
Erste Jahreshauptversammlung der „Bienenfreunde Verden“

mit Fachvortrag von Herrn Prof. Dr. von der Ohe war eine erfolgreiche Premiere

Zur ersten Jahreshauptversammlung mit Fachvortrag von Herrn Prof. Dr. von der Ohe zum Thema: „Honig- und Wildbienen - deren Gefährdung und nachhaltige Gegenmaßnahmen“ konnten die „Bienenfreunde Verden“ Mitglieder und Gäst*innen aus den Wohnorten Hannover, Stuhr, Oyten und LK Rotenburg begrüßen mit Vorsitzenden der Imkervereine Achim, Rotenburg und Bremen, darunter auch ein Mitglied des Präsidiums des Deutschen Imker Bundes. Ein Einzugsgebiet von beachtlichen 2.400 qkm.

Angesichts des fast zweistündigen Fachvortrages mit interessanter anschließender Diskussion hatte sich auch die längste Anreise gelohnt.

Für die Anwesenden war es ein sehr „intensiver, breit gefächerter Ausflug“ mit der Erläuterung wissenschaftlicher Hintergrunduntersuchungen im weit gespannten Bogen zu den vielfältigen Maßnahmen - auch zu Blühkonzepten im Landkreis Verden - bis zu den Auswirkungen auf die Insekten – Wildbienen, Honigbienen und Falter etc. Ausgeräumt wurde ein „imkerlicher Disput“, dass spätblühende Kulturen - wie vermehrt Blühflächenprojekte auch im Landkreis Verden - nicht förderlich für die Bienen seien. Die klare Aussage von Herrn Prof. Dr. von der Ohe, belegt mit diversen Vergleichen und Schaubildern: Die Versuche haben gezeigt, das spätblühende Kulturen das Nahrungsangebot über den Sommer hinaus erweitern. Dieser späte und zusätzliche Eintrag von Pollen ermöglicht einen sehr guten Start der Brutentwicklung im darauffolgenden Frühjahr. Völkerverluste traten nicht auf.

Damit werden die Bestrebungen der „Bienenfreunde Verden“ zu phänologisch qualitativ höherwertigen Blühkonzepten zum Zwischenfruchtanbau – mit idealem durchgängigen Trachtangebot auch in Zeiten des Klimawandels - zum Wohle der Insekten weiter aufgewertet.

Die Jahreshauptversammlung wurden den Regularien entsprechend abgewickelt.
Aufgrund des berufsbedingten Umzuges des Schriftführers Constantin Mund wurde als Nachfolger Hartmut Kettelhodt von der Versammlung bestätigt.

Der frühzeitig begonnene erste Imkergrundkurs 2023 ist abgeschlossen, alle 5 Teilnehmer haben die Wissens- und Verständnisnachweise erfolgreich bestanden und die Teilnahmebescheinigungen mit Fachkundenachweis konnten anlässlich der JHV feierlich überreicht werden. Mit 12 Imkern als Mitgliedern zum Jahreswechsel 2022/23 ist mit den weiteren 5 „Jungimkern “eine prozentual bemerkenswerte Steigerung binnen sehr kurzer Zeit erreicht worden. Dazu erhielten 3 Imker*innen für ihre rückstandsfreien Frühtrachthonige aus 2022 (untersucht auf > 700 Pestizidparameter, die VAZ berichtete) die Laborberichte mit Prüfbericht und Beurteilung des akkreditierten QSI-Labors aus Bremen überreicht. Als symbolische Anerkennung im Verbund mit den Landwirten erhielt Landwirt Holger Meier ein Glas des untersuchten Honigs.

Im Tätigkeitsbericht wurden die vielfältigen Aktivitäten im Jahre 2022 im Verbund zwischen Imkern, Landwirtschaft und Jägerschaft des Landkreises Verden nochmals deutlich. Ein Highlight war die Einladung und der Besuch der Landwirtschaftsministerin Frau Otte-Kinast in die 5 ha Blühflächen im Juli in Huxhall, einen Tag vor der Sonder-Agrarministerkonferenz. ( Topic: „Versorgungssicherheit trotz Ukrainekrieg“) Dort konnte sie sich von den vielfältig blühenden Musterflächen der Blühmischungen „Verdener Frühjahrsblüte“, „Niedersächsischer Weg“ und „GAP-plus“ (als DPMA eingetragene Wort-Bildmarken) ein Bild machen und diese Eindrücke mitnehmen.

Nach der Sonder-AMK berichtet das ML Hannover via Internet: “Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast begrüßt die Ergebnisse der Amtschefkonferenz, die am 7.7. in Magdeburg zu Ende gegangen ist. In der Bund-Länder-Konferenz ging es um die anstehende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). ” Ziel war es, dem Bundeslandwirtschaftsministerium die Positionen der Länder für seine weiteren Verhandlungen mit der EU-Kommission mit auf den Weg zu geben. Niedersachsen hatte angeregt, die Regelungen zum Fruchtwechsel flexibler zu gestalten und insbesondere den Anbau von Roggen auf Roggen und den einmaligen Nachbau von Weizen nach Weizen im Strategieplan Deutschlands vorzusehen. Diese Position fand eine Mehrheit. „Es hilft in der Situation, die wir durch den Krieg in der Ukraine erleben …“

Die Selbstbegrünungspflicht, von Expert*innen definiert als „Landwirtschaftlicher Totalschaden“ war damit vorerst vom Tisch!

Herr Jürgen Luttmann, 1. Vorsitzender der Kreisjägerschaft des Landkreises Verden e.V. , berichtete über die Förderung der Projekte aus dem Verdener Hegefonds seit 15 Jahren im Gesamtwert von 1,43 Mio. € mit Detailausführungen. Die Blühprogramme, die aus dem Hegefondsbudget gefördert werden, sind mit der Unteren Naturschutzbehörde des LK Verden abgestimmt. Für 3 Programme ( von ein – mehrjährig) mit vorgegebenen Aussaatterminen im Herbst oder Frühjahr stehen zwei speziell entwickelte Saatgutmischungen zur Verfügung. Anträge für die Förderung können über den zuständigen Jagdausübungsberechtigten gestellt werden. Für den Fall, dass ab Herbst 2023 nach den GAP-Regeln 4% der Ackerfläche aus der Produktion genommen werden müssen, planen wir ein spezielles Blühflächen Förderprogramm auf diesen Flächen anzubieten. Die Entwicklung der Rahmenbedingungen für dieses Förderprogramm steht kurz vor dem Abschluss. Verständlicherweise wurde dieses beachtliche Projekt – zur Steigerung der Biodiversität - mit großer Freude aufgenommen. Details dazu erläutert Herr Luttmann Interessenten.

Seit Gründung des Vereines am 3.11.21 kann sich sehen lassen, was der junge Verein zum Wohle der Bienen / Insekten durch Steigerung der Biodiversität im Verbund mit Imkerinnen, Landwirtinnen und Jägerschaft u. a. durch Blühflächenkonzepte in Qualität und auch Flächengrößen initiiert und realisiert hat.

Für 2023 haben die „Bienenfreunde Verden“ ein durchgängiges Programm geplant.

16.02.2023
Kabinett beschließt Landesdüngeverordnung

Inkrafttreten seit dem 15.02.2023

Die Landesregierung hat am 14.02.2023 die Verordnung zur Änderung der „Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ beschlossen.

Die jetzige Ausweisung stellt aber nur einen Zwischenschritt bei der Anwendung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes dar. Aus Vorsorgegründen müssen auch Nitratabbauprozesse (so genannte denitrifizierende Verhältnisse) im Grundwasser bei der Kulissenausweisung berücksichtigt werden, um gezielt den Nitrateintrag zu reduzieren. Bisher konnten noch nicht alle vorliegenden Messdaten auf Plausibilität und Verwendung für die Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten geprüft werden. Durch die jetzt als Zwischenschritt geänderte Verordnung kommt es zu einer Änderung der Gebietskulissen: Die Gebiete, die als mit Nitrat belastet gelten, umfassen nun zirka 21 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen (vormals circa 24,5 Prozent). Nach der vollumfänglichen Einbeziehung der denitrifzierenden Verhältnisse wird sich die Kulisse wieder vergrößern. Die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete definiert, wie bisher auch, den Anwendungsbereich für Maßnahmen gemäß § 13a Abs. 2 Düngeverordnung des Bundes sowie für die Maßnahmen der Landesdüngeverordnung. Die für diese Gebiete vorgeschriebenen Maßnahmen – beispielsweise die Auflage zu jährlichen Untersuchungen von Bodenproben, um den pflanzenverfügbaren Stickstoffgehalt zu bestimmen sowie die Vorgabe zur Einarbeitung für die meisten organischen Düngemittel und Wirtschaftsdünger innerhalb einer Stunde – werden nicht verändert.

Mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 14.02.2023, trat die Verordnung am 15.02.2023 in Kraft.

Die neuen Kulissen, beziehungsweise Karten, sind HIER online abrufbar.

15.02.2023
Digitale Informationsveranstaltung

zum Thema Gewässerrandstreifen - was ist einzuhalten?

Wir laden unsere Mitglieder herzlich zur digitalen Informationsveranstaltung „Gewässerrandstreifen - was ist einzuhalten?“ des Bezirksverbandes Stade ein. Stattfinden wird diese am Mittwoch, den 22.02.2023 um 19:30 Uhr.

Referenten sind: Lüder Bornemann (Leiter der Fachgruppe Pflanze, Landwirtschaftskammer Bremervörde) und Pierre Ammermann (Berater für Förderung und Nährstoffmanagement, Landwirtschaftskammer Pflanze) Sie werden über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Umsetzung in der Praxis und sinnvolle (förderrechtliche) Nutzung berichten.

Bitte melden Sie sich bis zum 21.02.2023 um 12 Uhr unter info@landvolk-row-ver.de für die Zusendung des Links und der Einwahldaten an.

15.02.2023
Seminar- und Informationsangebot der Landvolkdienste

Die Landvolkdienste bieten Interessierten mit den nachfolgenden online Seminaren, moderiert von Herrn Beewen, die Chance auf kurzweilige kostenfreie Informationen zu eng gefassten Themen in lockerer Gesprächsform. Alle Seminare sind auf der Homepage der Landvolkdienste GmbH unter der Rubrik Seminare zu finden. Hier können sich Interessierte auch direkt anmelden.

Am 16.02.2023 von 19:00 bis 20:00 Uhr mit den Gastreferent*innen Jürgen Enneking (R&V), Dr. Ursula Gerdes (Tierseuchenkasse) & Peter Moß (Veterinäramt Emsland) zum Thema Tierseuchenupdate: Das Tierseuchengeschehen 2022 und der Ausblick auf 2023.

Am 22.02.2023 von 19:00 bis 20:00 Uhr mit Gastreferent Bastian Schnese (Brandschutzsachverständiger) zum Thema Brandschutz auf landwirtschaftlichen Betrieben.

Am 23.02.2023 von 19:00 bis 20:00 Uhr mit Gastreferent Falk Böttcher (Deutscher Wetterdienst) zum Thema Welche Auswirkungen hat der Klimawandel auf den Pflanzenbau und kann eine Ernteversicherung helfen? Erste Bundesländer finanzieren die Mehrgefahrenversicherung - ein aktueller Stand.

Am 01.03.2023 von 19:00 bis 20:00 Uhr mit Gastreferent Thomas Bertram (Externer Datenschutzbeauftragter) zum Thema Cyberangriffe, die latente Gefahr – aktuelle Themen.

Am 02.03.2023 von 19:00 bis 20:00 Uhr mit Gastreferentin Alina Trautmann (Knappschaft) zum Thema Sozialversicherung für Erntehelfer und Minijobber, Neuigkeiten -ein Erfahrungsaustausch.

13.02.2023
Vortragsveranstaltung der Landseniorengruppe

in Unterstedt

Am Donnerstag, den 23.02.2023, findet um 14.00 Uhr die nächste Vortragsveranstaltung der Landsenior*innen im Waldhof in Rotenburg-Unterstedt statt.

Christian Intemann, Vorsitzender des Landvolkkreisverbandes Rotenburg-Verden e.V., wird auf dieser Veranstaltung über Aktuelles aus der Agrarpolitik referieren. Helmut Behn stellt die im Jahr 2022 durchgeführten und 2023 geplanten Sommerfahrten der Landseniorengruppe vor. Wolfgang Dürr von „Airbus Defence and Space GmbH“ in Bremen hält einen Vortrag über „Weltraumfahrt und Landwirtschaft“.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 20. Februar 2023 telefonisch bei Herrn Thomas Exner vom Landvolk Rotenburg-Verden unter 04261/6303-101 oder per Mail an exner@landvolk-row-ver.de an. Geben Sie diesen Veranstaltungshinweis gerne auch an weitere Interessierte weiter.

07.02.2023
Jahreshauptversammlung der Bienenfreunde Verden

mit Fachvortrag von Prof. Dr. von der Ohe

Am Samstag, den 11.2.23, findet um 14:00 Uhr die Jahreshauptversammlung der Bienenfreunde Verden statt. Herr Prof. Dr. von der Ohe, der ehemalige Leiter des Bieneninstitut Celle, konnte für einen Fachvortrag zum aktuellen Thema „Honig- und Wildbienen - deren Gefährdung und nachhaltige Gegenmaßnahmen“ gewonnen werden. Auch Interessierte sind herzlich zur öffentlichen Veranstaltung in Heitmanns Gasthof, Kreepener Hauptstr. 4 · 27308 Kirchlinteln eingeladen.

Das Bild zeigt Herrn Prof. Dr. von der Ohe an den Blühflächen in Verden anlässlich seines Besuches in 2021. Herr Prof. Dr. von der Ohe „bonitiert“ seit 2020 die vielfältigen Blühflächenprojekte im Landkreis Verden und berichtet auch an das ML in Hannover. Die Bonitur von Pflanzen umfasst alle Beobachtungen an Pflanzen, wie z. B. die unterschiedlichen Blühstadien sowie das Erfassen und Zählen von auf den Blüten / Pflanzen angetroffenen Insekten. Es ist zu erwarten, dass auch regionale Details aus dem Landkreis Verden im Fachvortrag angesprochen werden.

06.02.2023
Niedersachsens Landwirtschaft kehrt in die Hauptstadt ein

Eure Landwirte auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin

Die Internationale Grüne Woche Berlin (IGW), meist kurz Grüne Woche genannt, konnte nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause vom 20. bis 29. Januar 2023 zum 87. Mal in Berlin stattfinden. Die Agrarmesse zählte 2023 rund 300.000 Besucher*innen. Dies sind zwar 100.000 weniger als im Rekordjahr vor der Pandemie, jedoch war dies angesichts aktueller wirtschaftlicher Probleme etwa durch die Energiekrise, durch den russischen Angriff auf die Ukraine und der hohen Inflation im Vorfeld abzusehen. Die meisten Aussteller*innen zeigten sich dennoch zufrieden mit ihrem Geschäft in zehn Messetagen. Eine generelle Konsumverweigerung war nicht feststellbar.

Auch die Landvolk-Imageinitiative „Eure Landwirte – Echt grün e.V.“ begeisterte in Kooperation mit der Walsroder Brauerei Schnuckenbräu das Messepublikum mit einem Stand in der Niedersachsenhalle. Der Stand im Design einer alten Gaststätte bot den Besucher*innen durch viele digitale Elemente einen Spagat zwischen Tradition und Moderne. Das Konzept fand hohen Zuspruch und lockte eine Vielzahl interessierter Besucher*innen, die vor Ort die Möglichkeit tiefgründiger Gespräche über die Landwirtschaft wahrnahmen. Ob Tierhaltung, Ackerbau, Direktvermarktung, moderne Technologie oder Artenvielfalt und Klima, die Themenvielfalt war groß. „Als Initiative für die niedersächsische Landwirtschaft ist es uns wichtig, nah an der Gesellschaft zu sein, wir möchten authentisch und erlebbar sein. Die IGW ist hierfür die perfekte Plattform, denn sie bietet uns die Möglichkeit mit den Menschen in einen wertvollen Austausch zu kommen und als verlässliche Ansprechpartner*innen wahrgenommen zu werden.“ stellt der Vorsitzende des „Eure Landwirte – Echt grün e.V.“, Hendrik Lübben, den Wert des Messeauftritts dar. Neben den buntgemischten Messebesucher*innen wurden auch Ehrengäst*innen auf dem Stand empfangen. Hierfür wurde eigens eine repräsentative Empfangsmöglichkeit, das sogenannte „Bürgermeisterzimmer“, geschaffen, um eine Privatsphäre für die Gespräche mit den Gäst*innen zu schaffen. Genutzt wurden die Räumlichkeiten jedoch nicht nur von verschiedenen Bürgermeister*innen, sondern auch von weiteren Politiker*innen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene sowie Presse- und Medienvertreter*innen. So nahmen neben Silvia Breher (stv. Bundesvorsitzende CDU) und Jens Gieseke (MdEP, CDU) auch Miriam Staudte (Landwirtschaftsministerin Niedersachsen) dankend die Gesprächsangebote auf dem Messestand wahr.

Nach zehn Tagen intensiver Messeerfahrungen zieht der Geschäftsführer von „Eure Landwirte – Echt grün e.V.“ Andre Brunemund folgendes Resümee: „Wir freuen uns über die zahlreichen interessierten Gespräche über die niedersächsische Landwirtschaft und unsere Tätigkeit als Initiative. Wir haben viel Zuspruch für unsere Arbeit durch die Besucher*innen unseres Standes erfahren. Das bestärkt uns darin, weiterhin auch den direkten Dialog mit den Verbraucher*innen zu suchen, was wir in diesem Jahr durch eine Roadshow durch Niedersachsen auch ausbauen werden.“

02.02.2023
Kommentar

von Jörn Ehlers, Vorsitzender Landvolk-Kreisverband Rotenburg-Verden e. V.

Liebe Mitglieder,

es wird gesagt, uns Landwirten lege man als Kleinkind einen Stein auf die Brust, damit wir beizeiten das Jammern lernen. Diesen Eindruck mag ein Außenstehender bekommen, wenn er unsere Branche betrachtet und liegt damit derzeit gar nicht so falsch. Uns Landwirte bedrückt vieles, was manchmal schwerer zu (er-)tragen ist als ein kleiner Stein. Oft geringe Wertschöpfung sowie wenig Wertschätzung der Gesellschaft und dazu noch unsinnige Bürokratie in deutscher Gründlichkeit. Darunter lassen sich die wesentlichen derzeit diskutierten Probleme der Landwirtschaft einigermaßen zusammenfassen.

Ich halte es für richtig, Probleme, die uns betreffen, deutlich anzusprechen, um darauf Aufmerksam zu machen. Nur so kann es gelingen Verbesserungen herbeizuführen und den Druck zu verringern. Gefühlt nimmt die Anzahl der Probleme aber in einer atemberaubenden Geschwindigkeit zu, während Verbesserungen und echte Lösungen auf sich warten lassen. Wirklich neu sind diese gerade von mir gemachten Feststellungen nicht. Aber warum schreibe ich darüber? Ich mache mir Sorgen, dass wir als Branche die positiven Aspekte unseres Berufes und möglichen Chancen zu sehr aus den Augen verlieren, weil wir mit „jammern“ beschäftigt sind. Nicht falsch verstehen! Es gibt ernste Probleme für uns als Landwirtschaft, die gelöst werden müssen. Das fängt bei der Diskussion um die Zukunft der Tierhaltung an, geht über die „roten Gebiete“ bis hin zu Einschränkungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und vielen anderen Themen. Alle diese Probleme löst niemand alleine, dem müssen wir uns gemeinsam annehmen. Dafür stehen uns auch unsere Verbände und Organisationen zur Seite – mit den Fachleuten im jeweiligen Gebiet.

Es gibt aber auch die andere Seite, über die wir mit Begeisterung sprechen sollten, wenn es um Landwirtschaft geht: Wir haben tollen Berufsnachwuchs mit immer mehr Quereinsteigern, modernste Technik, die uns die Arbeit erleichtert, gestiegene Wertschätzung für Versorgungssicherheit, bessere Preise in einigen landwirtschaftlichen Bereichen und jeden Morgen den besten Beruf der Welt direkt vor der Haustür. Auch darüber sollten wir sprechen. Das tut uns, aber auch unserer Branche gut.

Jörn Ehlers, Vorsitzender Landvolk-Kreisverband Rotenburg-Verden e. V.

31.01.2023
Landesdüngeverordnung bringt weiterhin keine Planungssicherheit

Das Landvolk Niedersachsen sieht in der am 31.01.2023 von der Landesregierung beschlossenen Änderung der Niedersächsischen Düngeverordnung keinen Fortschritt im Tauziehen um Gerechtigkeit und Planungssicherheit für die Landwirt*innen in Niedersachsen. „Die neue Gebietskulisse gilt nur für eine kurze Übergangszeit in diesem Jahr. Für 2024 wird schon wieder ein neues Verfahren zur Abgrenzung der sogenannten roten Gebiete nötig sein“, bemängelt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies.

Hennies hat nicht nur kein Verständnis für die fehlende Planungssicherheit, er kritisiert auch das künftige geplante Verfahren scharf: „Wir haben einen nationalen Alleingang in Deutschland. In keinem der EU-Mitgliedstaaten gibt es ein vergleichbares Vorgehen. Die EU-Kommission erzwingt ein Verfahren, das wissenschaftlich nicht abgesichert ist“, begründet der Landvolkpräsident seine kritische Haltung zur Anpassung der Landesdüngeverordnung. „Das ist eine vertane Chance.“

Die Hinzurechnung des natürlichen Nitratabbaus (Denitrifikation) zu gemessenen Nitratgehalten im Grundwasser basiert auf einer international bisher nicht anerkannten Forschungsmethodik, vergrößert die Gebietskulisse ab 2024 voraussichtlich aber ganz extrem. Die Landwirt*innen haben nach Einschätzung des Landesbauernverbandes keine Möglichkeit, über die Düngung die Messwerte kurz- und mittelfristig zu verbessern. „Das Verursacherprinzip wird weiterhin verletzt“, so Hennies.

Das Landvolk erwartet, dass die Bundesregierung ihre Untätigkeit bei der Einführung von Regelungen im Düngerecht endlich aufgibt und noch im laufenden Jahr praxistaugliche Vorschläge vorlegt, damit Landwirt*innen in den „roten Gebieten“ eine Chance bekommen, über gewässerschonende Bewirtschaftung aus dem Verbot der pflanzenbedarfsgerechten Stickstoffzufuhr herauszukommen. Bis dahin sei das Verständnis groß, wenn Landwirt*innen keine andere Möglichkeit mehr sähen, als die Gerichte anzurufen.

Die neue Verordnung tritt nach Angaben der Landesregierung mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur nächsten Düngesaison in Kraft. Weitere Informationen finden Sie HIER.

31.01.2023
Zukunftstag 2023

Landvolk-Kreisverband vermittelt Kinder auf Höfe

Es ist wieder soweit: Am 27. April geht der Zukunftstag in die nächste Runde. Wie immer stehen wir als Landvolk-Kreisverband in Kontakt mit Schulen aus unserem Verbandsgebiet und vermitteln interessierte Schüler*innen an landwirtschaftliche Betriebe.

Auf diesem Wege möchten wir alle Mitglieder dazu ermutigen, sich an diesem Tag zu engagieren und Kinder auf dem eigenen Hof aufzunehmen. Auf diese Weise lernen die Schüler*innen das breite Aufgabenfeld auf einem landwirtschaftlichen Betrieb kennen und ihr könnt die Leidenschaft, die ihr tagtäglich in eure Arbeit steckt, weitertragen.

Ihr tragt damit einen wichtigen Bestandteil zu positiver Öffentlichkeitsarbeit bei.

Info: Schüler*innen, die noch auf der Suche nach einem passenden Betrieb sind, melden sich gern bei Silke Aswald (aswald@landvolk-row-ver.de)

Aktuelles aus dem Landesverband

02.04.2025
BHV-1: Sperrzone im Kreis Borken (NRW) verlängert
Milch und Rind

(LK Borken, NRW) Das Bovine-Herpesvirus-Typ 1 (BHV-1) ist der Erreger einer ansteckenden Viruserkrankung der Rinder (IBR/IPV). Nach einem umfangreichen Sanierungsprogramm hat die gesamte Bundesrepublik Deutschland am 12.06.2017 von der Europäischen Union den Status als „amtlich anerkannt BHV-1 frei“ erhalten. Diese Anerkennung als amtlich anerkannt IBR/IPV-frei ist auch unter dem neu eingeführten EU-Tiergesundheitsrecht weiterhin gültig.

Der Status „IBR/IPV-frei“ ermöglicht es, Rinderbestände durch erweiterte Anforderungen an das Verbringen (sog. zusätzliche Garantien) besser vor Neuinfektionen mit dem bovinen Herpesvirus zu schützen. Der Handel mit anderen IBR/IPV-freien Regionen wird dadurch erleichtert.

Da in letzter Zeit vermehrt BHV-1 Ausbrüche im Nordkreis Borken zu verzeichnen sind, wurde Mitte des Jahres 2024 ein erweitertes Monitoring-Programm, in allen rinderhaltenden Betrieben, in fünf Gemeinden des Nordkreises Borken, durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchungen sind weitere BHV-1 Ausbrüche in verschiedenen rinderhaltenden Betrieben, in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus festgestellt worden.

Aufgrund dieses dynamischen Seuchengeschehens in dem o.g. Gebiet ist der Kreis Borken per Erlass vom Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) angewiesen worden, Maßnahmen zu ergreifen, die das aktuelle Infektionsgeschehen unterbrechen.

Damit weiterhin der Status „amtlich anerkannt BHV-1 frei“ für den Kreis Borken erhalten bleibt, ist ab dem 01.10.2024 eine tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung  „Zum Schutz gegen das BHV-1-Virus“ in Kraft getreten, die für alle rinderhaltenden Betriebe in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus verpflichtend umzusetzen ist.

Kurz vor Ablauf der bisherigen Allgemeinverfügung zum 31. März 2025 wurden im Rahmen der angeordneten Untersuchungen weitere Infektionen in vier Betrieben innerhalb der Sperrzone festgestellt. Da die Gefahr der unkontrollierten Ausbreitung der Infektion in weitere Bestände zu groß ist, ist eine Verlängerung der Allgemeinverfügung (tritt in Kraft am 01.04.2025) mit den entsprechenden Maßnahmen unausweichlich.

Weitere Informationen zum BHV-1-Geschehen finden Sie hier: IBR/IPV bei Rindern (BHV1) – Kreis Borken und Rinderherpes | Verlängerung der BHV1-Sperrzonenregelung für Heek und Ammeln.

02.04.2025
Mehr Biosicherheit in Rinder haltenden Betrieben
Milch und Rind

Arbeitshilfe bietet Orientierung – Wichtiger Teil der Seuchenprävention

L P D – Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst nach Jahrzehnten wieder in Deutschland nachgewiesenen Maul- und Klauenseuche (MKS) machen die Niedersächsische Tierseuchenkasse und das Landvolk Niedersachsen auf ein neues Biosicherheitskonzept für Rinder haltende Betriebe aufmerksam. „Der Schutz der Tiere vor Krankheitserregern hat oberste Priorität. Das neue Konzept soll Rinderhaltern helfen, ihre Betriebe in puncto Biosicherheit noch besser aufzustellen“, erläutert Felix Müller, Vorsitzender des Kreislandvolkverbandes Ammerland und selbst Bullenmäster. „Damit es auch weiterhin keine Seuchenausbrüche in Niedersachsen gibt, ist es wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen in allen tierhaltenden Betrieben hochzufahren“, bekräftigt Müller, der an dem Konzept mitgearbeitet hat.

Die Halter sind gesetzlich zu Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Diese müssen überprüft und unbedingt eingehalten werden. „Nur so können auch Entschädigungsleistungen im Tierseuchenfall in vollem Maße in Anspruch genommen werden“, ergänzt Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks und Vorstandsvorsitzender der Tierseuchenkasse.

Um den Anforderungen des seit 2021 geltenden Tiergesundheitsrechts der Europäischen Union (EU) gerecht zu werden, wurde auf Initiative der TSK und des Landesbauernverbands die Arbeitsgruppe „Biosicherheit in Rinderhaltungen“ gegründet – analog zu den Tierarten Schwein und Geflügel. Ziel der 21 am Konzept beteiligten Institutionen war es, eine Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zu schaffen, die das anzuwendende EU-Recht für ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept abbildet. „Mithilfe des Konzepts kann der Tierhalter prüfen, ob er den Anforderungen auf seinem Betrieb gerecht wird. Gemeinsam mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt kann er sein eigenes Management zur Seuchenprävention schriftlich festhalten und damit die Nachweispflicht erfüllen. Das Konzept soll dabei als Orientierung dienen“, erklärt Felix Müller.

Der Schutz vor Tierseuchen erfordert möglicherweise Investitionen. Vor dem Hintergrund der positiven Auswirkungen auf die Tiergesundheit und die Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden finanziert die Tierseuchenkasse die Biosicherheitsberatungen. Das Niedersächsische Biosicherheitskonzept Rind ist ebenso wie die Konzepte für Schwein und Geflügel auf der Webseite der Tierseuchenkasse zu finden: https://www.ndstsk.de/uebersicht/tierkoerperbeseitigung/biosicherheit/1269_biosicherheit-wichtiges-werkzeug-vor-und-im-tierseuchenfall.html

28.03.2025
Einreichung des Maßnahmenplans Antibiotikaminimierung bis 1. April bei Kennzahlenüberschreitung
Milch und Rind

Rinderhaltende Betriebe, die im zweiten Halbjahr 2024 die bundesweite Kennzahl 2 zur Therapiehäufigkeit überschritten haben, sind verpflichtet, bis spätestens 1. April 2025 einen schriftlichen Maßnahmenplan gemeinsam mit ihrem Tierarzt zu erstellen und bei der zuständigen Überwachungsbehörde einzureichen.

Die Pflicht ergibt sich aus dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und dem Antibiotikaminimierungskonzept. Das BVL hat die bundesweiten Antibiotika-Kennzahlen online veröffentlicht. Die Tierhalter müssen ihre betriebliche Therapiehäufigkeit vom zweiten Halbjahr 2024 mit diesen Zahlen vergleichen. Bei Fragen zur Erstellung des Plans oder zur Auswertung Ihrer Kennzahlen wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Tierarzt.

28.03.2025
Internationaler Getreidemarkt blickt erneut zum Schwarzen Meer
Pflanzen

Die jüngsten Entwicklungen am Schwarzen Meer setzten die internationalen Weizenkurse unter Druck; Der US-Präsident fordert Friedensverhandlungen.

(AMI) In Paris können die Weizenkurse an den Kursgewinnen der vorigen zwei Wochen nicht anknüpfen. Am 27.03.2025 schloss der Fronttermin Mai 25 bei 218,25 EUR/t und verlor gegenüber Vorwoche 8,50 EUR/t an Wert. Der September 25-Kontrakt büßte sogar 9,50 EUR/t ein.

Insbesondere die Aussicht auf einen Waffenstillstand in der Schwarzmeerregion übte Druck auf die Notierungen aus. Die USA hatten zu Beginn der laufenden Handelswoche ein Abkommen mit Russland und der Ukraine angekündigt, das zum Schutz der Schifffahrt über das Schwarze Meer dient und Angriffe der beiden Länder auf Energieanlagen unterbinden soll. Das würde die Exporte über See deutlich vereinfachen und die Exportversicherungen senken. Zwar haben sich die Getreideexporte über das Schwarze Meer auch nach dem Ende des Getreideabkommens deutlich zugenommen, die Konkurrenz aus der Schwarzmeerregion dürfte mit den neuen Abkommen aber nochmals zunehmen. Noch sind sich beide Kriegsparteien nicht einig und die Forderungen an die Westmächte groß. Marktteilnehmer sehen aktuell aber kaum Möglichkeiten, den bereits wieder gut funktionierenden Seehandel anzukurbeln und den Forderungen Russlands nachzukommen, was den Pariser Weizenkurse jüngst wieder Auftrieb verlieh.

Marokko, nach Nigeria wichtigste Weizendestination der EU wird sein aktuelles Subventionsprogramm für Weichweizenimporte bis Dezember 25 verlängern. Das von Dürre geplagte Land wird auch das komplette Kalenderjahr auf Weizeneinfuhren angewiesen sein. Das lässt EU-Exporthoffnung aufleben und stützt daher die Kurse. Insgesamt exportierte die EU nach Angaben der EU-Kommission im bisherigen Wirtschaftsjahr bis zum 23.03.25 rund 15,46 Mio. t Weichweizen, verglichen mit 23,75 Mio. t im Vorjahreszeitraum. Marokko war im März Hauptexportziel für EU-Weizen, sowohl aus Deutschland mit drei Schiffen zu jeweils 30.000 t und aus Frankreich mit 200.000 t.

28.03.2025
Preisrückgang bei deutschem Brotgetreide setzt sich fort
Pflanzen

Die Schwäche der Weizenkurse sickert nur langsam in den Kassamarkt ein und wird nicht in Gänze umgesetzt. Das optimistische Hoch zu Beginn der Berichtswoche spiegelt sich noch in einigen Erzeugerpreismeldungen wider, konnte sich aber letztendlich nicht durchsetzen.

(AMI) Mit einem Minus von 5,25 EUR/t auf den Fronttermin und über 7 EUR/t für die Ernte 25 setzt Paris nach kurzer Atempause seinen Abwärtstrend fort und touchiert erneut die Linie von 220 EUR/t. Während die Schwäche vor 14 Tagen noch für große Verunsicherung gesorgt hatte, wird der neuerliche Kursrückgang eher mit Achselzucken begleitet. Außerdem finden die kräftigeren Kursbewegungen weiterhin keinen Widerhall in den Kassapreisen, die sich deutlich weniger bewegen. Der Kassamarkt ist knapp versorgt, die Hofläger leeren sich und sofern Verarbeiter Partien benötigen, sind zumeist auch Qualitätsaufschläge durchsetzbar. Der Brotgetreidemarkt bleibt dabei aber weiterhin von deutlich geringeren Umsätzen geprägt als der Futtergetreidemarkt.

Die Großhandelspreise franko verlieren zur Vorwoche für prompten Brotweizen bis zu 2 EUR/t auf 235 EUR/t franko Niederrhein oder 228 EUR/t franko Hamburg. Dort gibt Qualitätsweizen um 3 auf 247 EUR/t nach. Die Gebote für prompten Brotroggen franko Niederrhein werden in der 13. KW um 4 auf 208 EUR/t zurückgenommen. Braugerste wird aktuell nicht besprochen, selbst Kontraktware soll derzeit vereinzelt nicht abgerufen werden. Kaufideen, die in der Vorwoche noch bei 250 EUR/t franko Oberrhein lagen, sind jetzt nicht mehr zu hören. Die Briefkurse für Lieferungen bis Juni 25 sind unverändert bei 256 EUR/t. Gleichzeitig hat sich das Preisniveau der Ernte 25 gesenkt. Mit 273-275 EUR/t werden für Lieferungen an Oktober 25 rund 2-4 EUR/t weniger genannt als in der Vorwoche. Vor einem Jahr gab es nur Kaufinteresse für 287 EUR/t. Am 27.03.2023 wurde mit 338 EUR/t offeriert.

Die Erzeugerpreise für prompte, alterntige Brot- und Industriegetreide entwickeln sich in der 13. KW uneinheitlich. Das kann die Umsätze nicht ankurbeln. Die Gebote für Elite- und Qualitätsweizen sowie Braugerste geben erneut nach, während Brotweizen und -roggen etwas zulegen können. Das gleiche gilt auch für die Vorkontraktpreise, wobei für Elite- und Qualitätsweizen sowie für Braugerste die Preise ex Ernte noch über den spot-Preisen liegen. Insbesondere weil für Qualitätsweizen ex Ernte mit knapp 220 EUR/t fast 2 EUR/t mehr bewilligt werden als in der Vorwoche und damit gut 10 EUR/t mehr als vor einem Jahr. Bei diesem Preisverhältnis würde sich Überlagerung noch lohnen, bei allen anderen nicht. Denn die Brotweizenpreise beider Ernten driften weiter auseinander. Wurde Anfang des Monats Brotweizen ex Ernte sogar noch fast 1 Euro/t über alterntiger Ware bewertet, kostete diese aktuell gut 3 EUR/t weniger, zumal die Vorkontraktpreise zur Vorwoche etwas nachgegeben haben. Erzeuger schließen daher momentan kaum Vorkontrakte ab, da ihnen die Gebote zu niedrig sind, auch wenn 10 EUR/t mehr geboten werden als vor einem Jahr.

28.03.2025
Raps sprunghaft preisfest
Pflanzen

Am Rapsmarkt geht es sowohl auf Erzeuger- als auch Großhandelsebene kräftig aufwärts. Den Handel kann das jedoch kaum beleben.

(AMI) Nahezu ungebremst bewegten sich die Pariser Rapsnotierungen zuletzt aufwärts, nachdem sie in der Woche zuvor noch deutlich an Wert einbüßten. Allein in den zurückliegenden acht Tagen verzeichnete der Fronttermin Mai durchweg grüne Zahlen. So notierte der Mai-Kontrakt am 27.03.2025 bei 521 EUR/t und damit rund 29 EUR/t über dem Niveau der Vorwoche. Auch Partien der Ernte 2025 tendierten fester, auch wenn das Plus hier etwas weniger deutlich ausfiel. So schloss der August-25-Kontrakt zuletzt mit 482,75 rund 11,25 EUR/t höher als noch eine Woche zuvor.

Unterstützung kam dabei von dem zuletzt schwächeren Euro. Die schwache Gemeinschaftswährung steigerte die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Partien für Abnehmer aus anderen Währungsländern. Hinzu kamen die festen Canola-Notierungen an der Börse in Winnipeg. Im Fokus blieben dabei die jüngsten handelspolitischen Entwicklungen zwischen Kanada und den Vereinigten Staaten. Auch wenn angesichts der angestrebten Zölle mehr kanadische Ware auf den EU-Markt drücken dürfte, wächst die Sorge, dass kanadische Erzeuger zur nächsten Ernte weniger Raps anbauen dürften. Das konnte den Notierungen zuletzt Aufwind verleihen.

Mit dem deutlichen Kursanstieg in Paris ging es auch auf Großhandelsebene aufwärts. Dabei wurden die Prämien für alterntige Partien deutlich angehoben, Angebot stand da jedoch kaum dahinter. So waren franko Hamburg zur Lieferung ab April rund 516 EUR/t möglich, ein Plus zur Vorwoche von 40 EUR/t. Franko Niederrhein wurden mit 521 rund 36 EUR/t mehr in Aussicht gestellt. Für Partien der Ernte 2025 waren bis zu 484 EUR/t im Gespräch. Dabei blieb die Handelsaktivität auch weiterhin gering. Die neue Ernte war bislang kaum Thema. Etwas mehr diskutiert wurden indes Importe aus Australien. Diese dürften zwischen April und Juni an den Häfen eintreffen.

Auch auf Erzeugerstufe zogen die Preise kräftig an. Für Partien der Ernte 2024 wurden im Mittel 476,20 EUR/t in Aussicht gestellt und damit 25,90 EUR/t mehr als noch in der Woche zuvor. Die Meldungen aus den einzelnen Bundesländern rangierten dabei in einer Spanne von 439-505 EUR/t. Trotz der deutlichen Preissteigerungen blieben die Umsätze am heimischen Markt überschaubar. Die Verkaufsbereitschaft sowohl für die Ernte 24 als auch für Partien ex-Ernte 25 war weiterhin gering. Letztere wurde zuletzt mit 443 (410-480) rund 13,30 EUR/t teurer offeriert. Ohnehin sind die Lager weitestgehend geräumt.

28.03.2025
Regionaler Marktkommentar
Pflanzen

Vom heimischen Getreidemarkt lässt sich kaum Nennenswertes berichten. Die Umsätze sind weiter gering und die Erzeugerpreise halten sich vergleichsweise stabil. Lediglich beim Futtergetreide scheint es eine leicht erhöhte Nachfrage zu geben. Die Preisentwicklung an den Börsen schlägt kaum bis auf Erzeugerebene durch. Hier war das Hauptthema zuletzt ein möglicher Waffenstillstand, den die USA zwischen Russland und der Ukraine für Energie-Infrastruktur und das Schwarze Meer vermitteln. Zusätzlich verunsichert die Zollpolitik von Donald Trump weiterhin. Darüber hinaus hat die EU kürzlich eine aktuelle Schätzung zur kommenden Getreideernte abgegeben. Demnach sollen die Erträge an Gerste, Triticale und Weizen im Vorjahresvergleich steigen.
Bei den Ölsaaten kommt der physische Markt den Entwicklungen an den Terminmärkten kaum hinterher. Hier waren die Preise in den Vorwochen regelrecht zusammengebrochen. Genauso steil wie es zuvor bergab ging, steigen die Notierungen seit 10 Tagen wieder an. Zwischen den Schlusskursen des 17.03. und 27.03. liegen ganze 55 EUR/t. Aufgrund guter Prognosen für die kommende Ernte lässt sich aktuell nur schwer sagen, wohin die Reise in den nächsten Wochen geht. Entsprechend scheinen die Ölmühlen vorerst abzuwarten, was zu einer geringen Nachfrage führt. Für Vorkontrakte wurden in Niedersachsen unter der Woche durchschnittlich knapp über 450 EUR/t gemeldet.
Wenig Neues ist in dieser Woche auch vom Kartoffelmarkt zu hören. Die Lage ist noch stabil, jedoch steht der ruhigen Nachfrage mittlerweile ein reichliches Angebot gegenüber. Möglicherweise können die Osterfeiertage den Absatz noch einmal beleben. Es wird sich zeigen, ob dies am Ende Auswirkungen auf das Marktgeschehen haben kann.

28.03.2025
STV stellt Erntegut-Bescheinigungen aus
Pflanzen

Betriebe mit 100 % Z-Saatgut-Anbau können Bescheinigung ohne Angabe sensibler Daten erhalten. Aus Sicht der Bauernverbände ist der „3-Zeiler“ als Erklärung beim Handel jedoch weiter ausreichend und keine Registrierung notwendig. Die Nachbauerklärung ist zukünftig nur noch online möglich.

Wie die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) kürzlich mitteilte, werden Landwirtinnen und Landwirten zukünftig Erntegut-Bescheinigungen ausgestellt. Diese Bescheinigung kann, sofern nötig, dem Handelspartner bei der Vermarktung der Ernte ausgehändigt werden und dient als Nachweis für den legalen Bezug des eingesetzten Saatgutes. Um eine Erntegut-Bescheinigung zu erhalten, ist eine Registrierung im STV-Portal nötig.
Sofern 100 % Z-Saat- oder Pflanzgut eingesetzt wurde, muss lediglich angegeben werden, welche Fruchtart auf wie viel Hektar angebaut und wie viel Saatgut eingesetzt wurde. Eine schlagbezogene Angabe oder eine Auskunft darüber, welche Sorte eingesetzt wurde, ist nicht nötig. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Einkaufsbelege hochzuladen. Das Hochladen dieser Belege ist nicht verpflichtend. Ein Nicht-Upload wird als Zustimmung für stichprobenartige Nachforderung der Belege gewertet.
Aus Sicht der Bauernverbände hat sich durch das Einrichten des Portals keine juristische Änderung Ergeben. Die Erklärung durch den von uns vorgeschlagenen „3-Zeiler“ ist weiterhin ausreichend, sodass eine Registrierung nicht nötig ist.
Allerdings müssen Betriebe, die selbst Saatgut erzeugen, weiterhin eine Nachbauerklärung einreichen. Diese Erklärung soll laut STV zukünftig ausschließlich online möglich sein. Die bekannten Formulare in Papierform werden nicht mehr zur Verfügung gestellt. Hier wird eine Registrierung in Zukunft nötig sein. Da jedoch auch bei vergangenen Nachbauerklärungen Betriebsdaten angegeben werden mussten, ändert sich lediglich, dass auf Papier verzichtet wird.

28.03.2025
MKS-Ausbrüche: Biosicherheit beachten, auf Jagdreisen in betroffene Länder vorerst verzichten!
Milch und Rind

Die Maul- und Klauenseuche-Fälle häufen sich. Nun ist auch auf einem ungarischen Betrieb mit 3.000 Rindern nahe der österreichischen Grenze MKS ausgebrochen. Bislang gibt es vier betroffene Betriebe in der Slowakei und zwei in Ungarn. Die eingerichteten Sperr- und Schutzzonen erstrecken sich mittlerweile auch auf österreichisches Gebiet.

Weiterhin müssen die Biosicherheitsmaßnahmen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden. Klinische Auffälligkeiten bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen sowie Neuweltkameliden und Wildwiederkäuern sind durch Tierärztinnen und Tierärzte abzuklären.

In diesem Zusammenhang gibt das Landvolk erneut den Hinweis, dass Tierhalter zur Anwendung von geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen nach dem EU-Tiergesundheitsrecht verpflichtet sind (Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/429). Dies gilt auch für Hobbyhaltungen.

Da das Ausmaß der Seuche weiterhin zunimmt und Infektionswege zum Teil noch unklar sind, sollten Jagdausübende auf die Teilnahme an Jagden in den betroffenen Regionen vorerst verzichten.