Auf einer Veranstaltung des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) stellte Prof. Dr. Rudolf Preisinger neue Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brutei und zur Bruderhahnaufzucht vor. Während Deutschland das Kükentöten verboten hat, bestehen in der EU noch Ausnahmen. Ein europaweiter Ausstieg ist geplant, jedoch ohne einheitliche Regelung. Zur Bestimmung gibt es invasive und nichtinvasive Methoden, etwa die MRT-gestützte „Genus Focus“-Technik oder laserinduzierte Fluoreszenz. Die kanadische „HyperEye“-Methode nutzt Hyperspektralanalyse, um das Geschlecht bereits am vierten Bruttag ohne genetische Eingriffe zu bestimmen. Die Zukunft des In-Ovo-Sexings hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Unversehrtheit der Eierschale, die Anpassungsfähigkeit an verschiedene Hühnerrassen und die Qualität der KI-gestützten Analysen. Während moderne Technologien vielversprechend sind, bleibt die Frage, welche Methoden sich in der Praxis durchsetzen und welche von der Gesellschaft akzeptiert werden.
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Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
27.02.2025
Rindermarkt: EU erhöht Rindfleischproduktion Milch und Rind
(AMI) In der EU wurden von Januar bis November 2024 gut 20,5 Mio. Rinder der Fleischerzeugung zugeführt. Das war gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um fast 2 %. Neben der Zahl der Rinderschlachtungen hat auch die erzeugte Fleischmenge zugelegt. Die Zunahme lag hier bei knapp 3 %.
Das Land mit der höchsten Schlachtzahl war Frankreich, wo 3,6 Mio. Rinder zur Fleischproduktion genutzt wurden. Das war entgegen der allgemeinen Entwicklung in der EU ein Rückgang um fast 2 %. Andere wichtige Produzenten schlachteten stabile Mengen an Rindern oder weiteten die Schlachtaktivitäten aus. Besonders in Polen stieg die Schlachtzahl um mehr als ein Fünftel sehr deutlich.
Als Grund für die höheren Schlachtungen ist unter anderem das vergleichsweise hohe Preisniveau für Schlachtrinder zu nennen. Dieses dürfte zahlreiche Landwirte dazu motiviert haben, mehr Tiere zur Schlachtung zu geben. Auch die Blauzungenkrankheit, von der zahlreiche Staaten in der EU betroffen sind, könnte zu einer Erhöhung der Schlachtzahlen beigetragen haben. Die Wirtschaftlichkeit von genesenen Milchkühen hat durch eine Absenkung der Milchleistung teilweise deutlich abgenommen. Daher könnten diese verstärkt aussortiert worden sein.
27.02.2025
Online-Seminar: Tierwohl beim Transport: Transportfähigkeit von Rindern am 10. März Milch und Rind
In der Regel werden Rinder im Laufe ihres Lebens mehrmals transportiert. Häufig erfolgt der Transport von Betrieb zu Betrieb oder zu Schlachtbetrieben. Teilweise kann auch ein Transport zu Ausstellungen notwendig sein. Um einen tierschutzgerechten und tierwohlentsprechenden Transport zu gewährleisten, müssen die Rinder transportfähig sein. In dieser Veranstaltung erklärt Dr. Kathrin Herzog vom LAVES, was Transportfähigkeit bei Rindern bedeutet und wie sich diese bestimmen lässt.
10.03.25 19.30 – 20.30 Uhr
Anmeldung: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/vera/11153
Dieses Webseminar ist für Sie kostenfrei. Ermöglicht wird dies durch eine Förderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Projektes Netzwerk Fokus Tierwohl.
27.02.2025
Fachgespräch Rindermast am 11. März in Verden Milch und Rind
(LWK) Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen lädt gemeinsam mit der Masterrind GmbH zu einer überregionalen Vortragsveranstaltung zur Rindermast ein. Diese findet am Dienstag, den 11. März 2025, im Forum der Niedersachsenhalle in Verden, Lindhooper Str. 92, 27283 Verden statt.
In der Zeit von 10 bis 14 Uhr haben Sie die Möglichkeit sich über aktuelle Themen zu informieren und zu diskutieren. Es werden interessante Themen rund um die Haltung, Fütterung von Mastrindern und deren Vermarktung geboten.
Der Besuch der Veranstaltung ist kostenfrei. Wegen der Planung der Bestuhlung im Saal und der Organisation der Bewirtung ist eine Anmeldung zur Tagung bis zum 09.03.2025 notwendig!
Mehr Infos und Anmeldung unter: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/vera/11138_Fachgespraech_Rindermast_2025
27.02.2025
Ankündigung BTV-3-Impfgestattungsverordnung Milch und Rind
(Landesvereinigung der Milchwirtschaft e.V.) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL) weist darauf hin, dass am 20. Februar die beiden BTV-3-Impfstoffe Syvazul BTV 3 und Bluevac-3 eine zentralisierte Zulassung nach Artikel 44 der VO (EU) 2019/6 erhalten haben. Nach der geltenden BTV-3-Impfgestattungsverordnung dürfen insoweit nur noch die nunmehr zugelassenen BTV-3-Impfstoffe Syvazul BTV 3 und Bluevac-3 entsprechend ihrer Zulassung angewendet werden. Ebenfalls möglich ist eine Anwendung des in Tschechien zugelassenen Impfstoffes BioBos BTV 3 nach Artikel 113 (5) der VO (EU) 2019/6, falls die bisher zugelassenen Impfstoffe nicht verfügbar sind.
Das BMEL teilte mit, dass aufgrund des derzeit nicht absehbaren Zeitraums bis zu einer bedarfsgerechten Marktbelieferung mit zulassungskonformen Impfdosen in Deutschland ein Verordnungsentwurf (Eilverordnung) für die zeitnahe Änderung der geltenden BTV-3-Impfgestattungsverordnung erarbeitet werde, der die weitere Impfung mit den in der geltenden BTV-3-Impfgestattungsverordnung genannten BTV-3-Impfstoffen für einen befristeten Zeitraum von sechs Monaten ermöglichen solle. Hierzu sei eine zeitnahe Länder- und Verbändeanhörung geplant. Mit der vorgenannten Eilverordnung wäre auch die weitere Anwendung des bisher überwiegend genutzten BTV-3-Impfstoffes (Bultavo 3) möglich. Derzeit darf der Impfstoff Bultavo 3 noch genutzt werden, wenn er in der Tierarztpraxis vorrätig ist und die Grundimmunisierung abgeschlossen werden muss.
26.02.2025
Kein Geld verschenken an Minister Meyer! Betriebsmittel GmbH
Fristablauf 31.03.2025: Ausgleich für Dünge- und PSM-Verbote an Gewässern beantragen
Liebe Landwirtinnen, Landwirte, JunglandwirtInnen, Azubi’s oder Altenteiler!
Wenn nicht jetzt die Flächenbetroffenheit durch die Dünge- und PSM-Ausbringungsverbote nach Landesrecht an unseren Gräben und Vorflutern ermitteln, wann dann? Warum dem Nds. Umweltminister die für Ausgleichszahlungen an die Betriebe reservierten Gelder schenken, weil man die Frist für die Beantragung bei der LWK Niedersachsen am 31.03.2025 für das Kalenderjahr 2023 ignoriert? Warum nicht gleich auch für 2024 beantragen – wenn einem der gesetzlich zustehende Ausgleich auf dem eigenen Konto lieber ist als beim Umweltminister in Hannover?
Nur weil der Zeitaufwand als zu hoch empfunden wird? Warum nicht auch zu zweit (mit Freundin, Ehefrau, ….) die Feldränder von Grünland und Ackerland z. B. mit der Schlepper abfahren (oder einem anderen geeigneten Fahruntersatz mit halbwegs tauglicher Meterangaben auf Tacho oder Elektronik)? Einer fährt, der andere schreibt jeweils die zurückgelegten Meter auf, bei denen der Rand der bewirtschafteten Fläche (auch brachliegende, stillgelegte Bereiche soweit z. B. im Andi-Antrag als förderfähig nach GAP eingereicht) näher als gut drei Meter an der Böschungsoberkante des Grabens oder anderen Vorfluters (fünf Meter bei Gewässern 2. Ordnung – Verbandsgewässer) liegt. Es gibt vielleicht auch andere und viel bessere Techniken zu Fuß, man darf nur nicht völlig daneben liegen. Man braucht keine FANI-Frust-Fotos! Natürlich gibt es auch unzählige Tools, bei denen das kuschelig am Computer ermittelt werden kann. Spätestens, wenn der Feldrand nicht direkt an der Böschungsoberkante verläuft, aber durchaus deutlich weniger als drei Meter oder als fünf Meter davon entfernt, muss man sich das vielleicht einmal genau auch vor Ort ansehen und ggf. etwas die Flächenbetroffenheit reduzieren. Wenn der Feldrandabstand zur Böschungsoberkante z. B. durch Büsche oder Zäune bereits zwei Meter beträgt, nicht mit zwei oder vier Meter rechnen, sondern mit einem oder drei Meter. Weder zu pingelig sein, noch zuviel oder alles verschenken! Im Mittel wird das dann für den Gesamtbetrieb schon passen, und wenn es zu einem Nachmessen der LWK kommen sollte, entsteht doch bis auf ganz grobe Differenzen (Vorsatz) kein Problem. Dann fällt die Ausgleichszahlung nur ein wenig geringer aus. Gilt auch bei versehentlicher Mitzählung von so genannt anerkannten, regelmäßig über mehr als sechs Monate trockenfallenden Gewässern. Hier sind diese Gewässer wegen nicht ausgleichsfähiger Mindestabstände von nur einem Meter einsehbar: https://urls.niedersachsen.de/kprp
Antragsunterlagen für die dann notwendigen Angaben u. a. pro Schlag findet man hier: https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/39081_Ausgleichszahlungen_auf_Gewaesserrandstreifen_in_Niedersachsen
Sieht schlimm aus, ist vielleicht auch völlig inakzeptabel, aber ist das ein Grund, das Geld liegen zu lassen, weil es als Taschengeld für die Nachteile empfunden wird? Minister Meyer wird es vielleicht freuen, aber wollen wir diese Freude bereiten? Gestresste Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter lassen sich ja vielleicht auf eine Verhandlungsbasis ein, wieviel von der am Ende berechneten Ausgleichszahlung im ersten Jahr an die Personen (wie Kinder, Azubis etc.) abgegeben werden, die die einmalige Arbeit für die Längen- und Breitenermittlung übernehmen. Für 2024 muss nur auf Änderungen bei den bewirtschafteten Flächen geachtet werden, sonst werden die Angaben einfach „kopiert“.
Die Anträge können persönlich, postalisch, per Fax oder als vollständig ausgefüllte, unterschriebene und eingescannte PDF-Dokumente als Anhang zu einer einfachen E-Mail bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden.
Also: Es sind noch 34 Tage bis zum 31. März 2025, dem Fristablauf für die Anmeldung von Ausgleichszahlungen für die Düngungs- und Pflanzenschutzverbote im Jahr 2023. Da geht noch was!
26.02.2025
Schweine- und Ferkelmarkt in Europa Schwein
(AMI) Der europäische Schweinemarkt zeigt eine ausgewogene Marktlage. Nur in Südeuropa zeigen sich gegenläufige Entwicklungen. In Frankreich gleichen sich Angebot und Nachfrage an, die Schlachtzahlen und -gewichte gehen leicht zurück. Belgien verzeichnet noch hohe Schlachtgewichte, Überhänge sind weiterhin nicht abgebaut. Exporte nach Spanien nehmen zu, die Fleischpreise bleiben auch hier beständig. Dänemark meldet steigendes Interesse an Fleisch aus Drittländern, während das Angebot in Europa hoch bleibt. In Spanien übersteigt die Nachfrage das Angebot. Importe aus Belgien, den Niederlanden und Frankreich gleichen dies aus. Italien bleibt unter Preisdruck, da das Angebot die Nachfrage übertrifft. In Deutschland ist die Nachfrage ruhig, das Angebot hoch.
Der Preisanstieg bei Ferkeln setzt sich europaweit fort. Die Nachfrage übersteigt häufig das Angebot. Preiserhöhungen reichen von 0,50 € in Italien bis 4,00 € in Belgien.
26.02.2025
Bauernverband fordert zügige Regierungsbildung Geflügel
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, fordert die politischen Akteure nach der Bundestagswahl auf, zügig die Sondierungsgespräche aufzunehmen. Laut Rukwied erwarten die Bauernfamilien eine stabile und vertrauensbildende Regierung: „Die neue Bundesregierung steht vor der wichtigen Aufgabe, den Menschen in unserem Land wieder Zuversicht zu geben. Dafür braucht es eine deutliche Veränderung in der Art und Weise, wie Politik gestaltet wird: Weniger Ideologie, mehr Pragmatismus und verlässliche politische Rahmenbedingungen für alle wirtschaftlichen Akteure.“ Die neue Bundesregierung müsse die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft stärken, indem sie übermäßige Regulierungen abbaut und praxisnahe Lösungen umsetzt. Gleichzeitig brauche es Zukunftsperspektiven für junge Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die ländlichen Räume. „Nur so kann unsere Landwirtschaft weiterhin hochwertige Lebensmittel produzieren“, so Rukwied.
Die CDU/CSU erzielte mit 28,5 % die meisten Stimmen. Die AfD erreichte 20,8 %, die SPD 16,4 %, Bündnis90/Die Grünen 11,6 %, die Linke 8,7 %. Die FDP (4,3 %) und das BSW (4,9 %) scheiterten an der 5 %-Hürde. Die Wahlbeteiligung lag bei 82,5 %.
26.02.2025
MKS-Überwachungszone endet – Auflagen bis April Schwein
Die 10-km-Überwachungszone um den Ausbruchsbetrieb in Hönow (Märkisch-Oderland) aufgrund des lokalen Maul- und Klauenseuche-Einzelfalls vom 10. Januar in einer Wasserbüffelherde wurde gestern, am 25. Februar, aufgehoben. Um den internationalen Status „MKS-frei“ bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) zurückzuerlangen – eine wesentliche Voraussetzung für Handel und Export aus Deutschland in Drittländer – sind bestimmte behördliche Maßnahmen und Untersuchungen im Umfeld des Ausbruchsbetriebs noch bis zum 11. April (mindestens drei Monate) in reduzierter Form erforderlich. Daher wurde eine sogenannte Containment Zone mit einem reduzierten Radius von 6 km um die Ausbruchsweide eingerichtet – eine Mindestmaßnahme zur Einhaltung der EU-Regularien. Der Transport von Klauentieren sowie Tätigkeiten in Betrieben mit MKS-empfänglichen Tieren und deren Erzeugnissen, bleiben in dieser Zone weiterhin strikt untersagt.