Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

13.09.2024
Antarktis nun auch von Vogelgrippe betroffen
Geflügel

Die Vogelgrippe hat nun auch die Antarktis erreicht, eine Region, die bisher verschont geblieben war. Da die dort lebenden Tiere keinen Kontakt mit dem Virus hatten, besitzen sie keinen Immunschutz. Erste tote Vögel wurden im Februar auf der Antarktischen Halbinsel gefunden. Ein internationales Forscherteam verfolgte den Weg des H5N1-Virus, das vermutlich über antarktische Seevögel aus Südamerika eingeschleppt wurde. In der Antarktis leben Vögel oft in großen Kolonien, was die Ausbreitung begünstigt. H5N1 wurde auf den Falklandinseln, Südgeorgien und bei verschiedenen Vogelarten sowie Säugetieren nachgewiesen, die sich wohl über tote Vögel infiziert haben. Australien und die Insel Neuseeland ist nun der einzige Kontinent ohne H5N1-Nachweis, jedoch wird befürchtet, dass das Virus auch dort ankommt. Die Ausbreitung schreitet weiter voran, auch bis in den Süden der Antarktis. Australische und neuseeländische Behörden bereiten sich auf eine mögliche Einschleppung vor.

13.09.2024
Blauzungenkrankheit: Informationsblatt für Tierhalter und Tierärzte
Milch und Rind

Das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3), das sich seit September 2023 von den Niederlanden ausgehend mit einer enormen Dynamik in Deutschland ausgebreitet hat, verursacht insbesondere bei Schafen und Rindern Erkrankungen, Todesfälle und wirtschaftliche Schäden z. B. durch massive Einbrüche in der Milchleistung, Fruchtbarkeitsstörungen oder langanhaltende Klauenprobleme. Dies wird sich in den kommenden Jahren wiederholen – wenn nicht geimpft wird. Anfangs sind bei Schafen schwerwiegendere Krankheitserscheinungen und Verluste als bei Rindern beobachtet worden. Es mehren sich aktuell aber Hinweise auf eine verstärkte klinische Symptomatik auch bei Rindern.

Zwischen dem Nds. Landwirtschaftsministerium, dem Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, der Nds. Tierseuchenkasse, der Nds. Tierärztekammer und dem Landvolk wurde das Informationsblatt „Blauzungenkrankheit – Empfehlung zur Impfung, Informationen für Tierhalter und Tierärzte“ abgestimmt. Das Informationsblatt ist dieser Meldung angefügt.

13.09.2024
Blauzungenkrankheit: Landvolk ruft zur Impfung auf
Milch und Rind

Auch Landesvereinigung und Tierseuchenkasse halten Impfung für den besten Schutz für Rinder und Schafe

L P D – Das Landvolk ruft gemeinsam mit der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen dringend Schaf- und Rinderhalter auf, ihre Bestände gegen das Blauzungenvirus impfen zu lassen. Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV) erfasst seit Ende Juli in einer gewaltigen Infektionswelle weite Gebiete Deutschlands. Diese Tierseuche verursacht aktuell erhebliches Tierleid bei empfänglichen Wiederkäuern und große wirtschaftliche Schäden bei den betroffenen Tierhaltern. Die Impfung gegen BTV bietet den einzigen Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf.

Die Übertragung des Virus findet nicht direkt von Tier zu Tier statt, sondern wird indirekt durch Gnitzenübertragen. Diese ein bis drei Millimeter großen Mücken sind dämmerungs- und nachtaktiv, fliegen nur kurze Distanzen, können aber vom Wind über große Strecken verbreitet werden. Aufgrund der Gnitzen-Infektion breitet sich die Krankheit nicht sofort auf den gesamten Bestand aus. „Deshalb rufen wir in Abstimmung mit dem beratenden Hoftierarzt dazu auf, auch in Beständen, die von Ausbrüchen in der unmittelbaren Nachbarschaft bedroht sind, oder in denen es bereits zu ersten Erkrankungsfällen gekommen ist, mit Impfmaßnahmen zu beginnen“ erklärt Frank Kohlenberg, Vizepräsident des Landvolks.

„Die Impfung bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen die klinischen Symptome, Tierverluste und vor der Virusausbreitung“ betont Dr. Susanne Eisenberg, stellvertretende Geschäftsführerin der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Sie verweist damit auf die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIko Vet). Seit Juni 2024 stehen drei geeignete Impfstoffe zum Schutz der Tiere zur Verfügung.

Ein weiteres Argument für die Impfung ist die fehlende Herdenimmunität nach überstandener Krankheit, da im Bestand nicht jedes Tier vom Virus der Blauzungenkrankheit infiziert wird. „Aktuelle Daten aus den Niederlanden belegen, dass in Schafherden nach einer Infektion keine nennenswerte Herdenimmunität auf Grund der hohen Sterberate infizierter Tiere festzustellen war. Auch in Rinderbetrieben war nach einer Infektion im Schnitt nur ein Viertel der Tiere durch Antikörper geschützt. Demnach können sich Herden trotz einer durchgemachten Erkrankung erneut mit dem Virus infizieren“, erklärt Dr. Eisenberg.

„Auch wirtschaftliche Folgeschäden durch Milchrückgang bei Rindern können durch die Impfung effektiv reduziert werden“, führt Dr. Jan-Hendrik Paduch, Geschäftsführer der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen, aus. Gerade weil immer nur ein Teil der Herde von einer Infektion betroffen ist, ist auch in betroffenen Herden die Impfung sowohl für den Moment als auch mit Blick in die Zukunft ein wichtiger Schutz für die noch gesunden Tiere. „Wir erwarten, dass die Gnitzen bis in den späten Herbst und schlimmstenfalls das ganze Jahr über weiter aktiv sind. Und sollte es ein milder Winter werden, wird auch im nächsten Jahr das Virus nicht aus den Gnitzen verschwunden sein“, ist sich Landvolk-Vizepräsident und Milchviehhalter Kohlenberg sicher. (LPD 70/2024)

11.09.2024
Jetzt noch mitmachen: Unterschriftenaktion gegen das Tierschutzgesetz
Schwein

Noch bis zum 20. September ist es möglich, sich für die vom Deutschen Bauernverband und den Landesbauernverbänden ins Leben gerufene Unterschriftenaktion gegen die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes einzutragen. Ihre aktive Teilnahme ist von größter Bedeutung! Informationen zur Aktion und die Möglichkeit zur Unterzeichnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.bayerischerbauernverband.de/tierschutzgesetz-so-nicht

11.09.2024
Rentenbank hilft bei ASP-Schäden
Schwein

Die Landwirtschaftliche Rentenbank erweitert ihr Programm „Liquiditätssicherung“ auf Schäden, die Tierhalter durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) erleiden. Dies betrifft insbesondere Betriebe, die von den strengen Einschränkungen in den Sperrzonen zur Eindämmung der ASP betroffen sind. Laut Rentenbank ermöglicht das Programm, Landwirten Kredite zu den Konditionen des „LR-TOP“-Programms zu erhalten. Diese Darlehen können mit Laufzeiten von vier, sechs oder zehn Jahren für betriebsnotwendige Ausgaben genutzt werden. Antragsberechtigt sind alle Betriebe, die ihren Sitz oder Flächen innerhalb der Sperrzonen haben und einen Umsatz- oder Ergebnisrückgang von mindestens 30 %, verursacht durch die ASP, nachweisen können.

11.09.2024
TierSeuchenInformationsSystem neu gestaltet
Schwein

Mit dem TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) stellt das Friedrich-Loeffler-Institut aktuelle Informationen zu anzeigepflichtigen Tierseuchen zur Verfügung. Seit diesem Wochenende hat die Website eine neue Benutzeroberfläche. Die grafische Darstellung der Seuchenlage wurde deutlich verbessert und es gibt neue Möglichkeiten zur Filterung und für Downloads.

Unter folgendem Link finden Sie die neue Seite: https://tsis.fli.de/cadenza/

11.09.2024
Antibiotikaverbrauchsmengen 2023
Schwein

Das Bundesinstitut für Risikobewertung veröffentlichte am 30. August 2024 die Daten zum Antibiotikaverbrauch und zur Therapiehäufigkeit für das Jahr 2023. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 478 Tonnen Antibiotika verbraucht, was 88 % der Abgabemenge von 2022 entspricht. Fast die Hälfte entfiel auf Schweine (232 t), gefolgt von Rindern (109 t) und je 14 % auf Puten (69 t) und Hühner (68 t). Um das Tierarzneimittelgesetz an europäische Vorgaben anzupassen, wurden unter anderem neue Nutzungsarten eingeführt, die Meldepflicht an Tierärzte übertragen und Wirkstoffe der AMEG-Kategorie B stärker gewichtet. Die Berechnung der Benchmarking-Kennzahlen erfolgt nun jährlich. Bei Schweinen wurden folgende Änderungen vorgenommen: Alle abgesetzten Ferkel bis 30 kg werden nun erfasst, nicht nur Mastferkel, wobei der Vergleich zwischen den alten und neuen Kategorien möglich bleibt. Die Kategorie der Mastschweine ab 30 kg bleibt unverändert und gilt für Betriebe mit mehr als 250 Tieren. Neu hinzugekommen sind Zuchtschweine (Sauen und Eber) sowie nicht abgesetzte Saugferkel ab einem Bestand von 85 Tieren. Den vollständigen Bericht finden Sie hier:

https://www.bfr.bund.de/cm/343/antibiotika-verbrauchsmengen-und-therapiehaeufigkeit-2023.pdf?s=03

11.09.2024
Schweden beantragt ASP-Freiheit bei der EU
Schwein

(AgE) Schweden hat bei der Europäischen Union den Antrag gestellt, erneut als frei von Afrikanischer Schweinepest eingestuft zu werden. In Schweden war am 06.09.2023 erstmals eine Infektion nachgewiesen worden. Nach Angaben des schwedischen Agrarministeriums vom 05.09. gab es seit einem Jahr keinen weiteren Fall im Land. Dies würde zur Aufhebung der Restriktionszone und zur Entfernung des Zauns um das Kerngebiet führen.

11.09.2024
Aktualisierte Stellungnahme zur Impfung gegen BTV-3
Milch und Rind

(FLI, Stand 10.09.2024) Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weist aktuell darauf hin, dass die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) in einer aktualisierten Stellungnahme die dringende Empfehlung wiederholt hat, empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-3 impfen zu lassen!

Der aktuelle BTV-3-Ausbruch, der sich seit September 2023 von den Niederlanden her über Teile Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens, Bremens und Rheinland-Pfalz ausgebreitet hat, erfasst seit Ende Juli in einer gewaltigen Infektionswelle weitere Gebiete in Deutschland. Durch den Ausbruch werden aktuell erhebliches Tierleid bei empfänglichen Wiederkäuern und große wirtschaftliche Schäden verursacht. Die Impfung gegen BTV bietet den einzigen Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf. Mit der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) ist die Anwendung von drei Inaktivatimpfstoffen mit einer BTV-3 Komponente zum Schutz empfänglicher Tiere gestattet. 

Die StIKo Vet empfiehlt mit großer Dringlichkeit, gefährdete Wiederkäuer unverzüglich mit einem der zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoffe zu impfen. Auch in Beständen, die von Ausbrüchen in der unmittelbaren Nachbarschaft bedroht sind, oder in denen es bereits zu ersten Erkrankungsfällen gekommen ist, ist es in den nächsten Wochen noch sinnvoll mit Impfmaßnahmen zu beginnen. Die Ausbreitung durch die Gnitzen wird im September ihren Höhepunkt erreichen. Es ist damit zu rechnen, dass die Infektionswelle bis Ende Oktober 2024 auch bislang nicht betroffene Gebiete erreicht haben wird.

Weiterhin besteht nach wie vor das Risiko eines Eintrages anderer BTV-Serotypen nach Deutschland. So gibt es derzeit in Frankreich ein aktives BTV-8 Geschehen, das jüngst einen ersten Betrieb in der Schweiz erreicht hat. Die Aufrechterhaltung des Impfgürtels im Südwesten der Bundesrepublik mindestens gegen BTV-8 wird daher befürwortet.

Weiterführende Informationen sowie die aktualisierte Stellungnahme der StiKo Vet finden Sie unter: https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/aktualisierte-stellungnahme-zur-impfung-gegen-btv-3/.