Die Harnstoffkurse sind am internationalen Markt kräftig abgerutscht, ausgelöst durch eine verhaltene Nachfrage bei einem gleichzeitig reichlichen Angebot. Hinzu kommen ungünstige Vegetationsbedingungen sowie das anhaltend niedrige Preisniveau für Getreide, welche das Kaufinteresse der Landwirte zusätzlich dämpft. Vor diesem Hintergrund drosselten EU-Stickstoffproduzenten bereits ihre Produktion, denn weitere Preisrücknahmen sind nicht tragbar. Allerdings ist EU-Ware zudem kaum wettbewerbsfähig – Gas ist in der Union deutlich teurer als in anderen Regionen, weshalb Importware noch preisgünstiger offeriert wird. Insbesondere aus Russland strömt reichlich Ware auf dem Markt, was das ohnehin üppige Angebot weiter vergrößert.
Das drückt auch die Forderungen am heimischen Markt. Harnstoff mit Ureaseinhibitor wird im Schnitt für 478 EUR/t frei Hof offeriert, im Monat zuvor waren noch 494 EUR/t im Gespräch. Im November 22 wurden sogar noch rund 825 EUR/t verlangt. Der Preis für Kalkammonsalpeter (KAS) hat sich im Vergleich zum vergangenen Monat indes kaum bewegt. So werden aktuell 345 EUR/ t frei Hof gefordert und somit lediglich 2 EUR/t weniger als noch im Oktober, allerdings gut 332 EUR/t weniger als im November des Vorjahres. Ammonium-Nitrat-Harnstofflösung (AHL) verharrt mit 315 EUR/t nahezu auf Oktoberniveau. Im November 2022 wurde AHL für 683 EUR/t frei Hof angeboten. Das aktuelle Preisniveau von Kornkali mit 40 % K2O liegt mit 333 rund 2 EUR/t unter Vormonatsniveau und rund 255 EUR/t unter Vorjahr.
Befestigt haben sich hingegen die Preise für Phosphordüngemittel. Hierzulande werden für Diammonphosphat (DAP) zurzeit im Schnitt 639 EUR/t im Streckengeschäft verlangt und somit 26 EUR/t mehr als im Oktober. Im Vorjahr wurde DAP im November noch mit 885 EUR/t bewertet.
Auch am heimischen Düngemittelmarkt bleibt es ruhig. Hier und da werden Angebote eingeholt, Umsätze kommen jedoch nur selten zustande. Auf allen Marktebenen wird vorerst abgewartet. Wie bereits in den Vorjahren haben Landwirte sich zumeist für die erste und zweite Stickstoffgabe im kommenden Frühjahr eingedeckt. Dennoch werden die Einlagerungsquoten geringer als im Vorjahr bewertet. Aktuell fehlt es an Kaufargumenten und teils auch an Liquidität. Zudem bleibt das Niveau der Getreidepreise anhaltend niedrig, weshalb kaum Ware verkauft wird. Vor diesem Hintergrund sind die Lagerhallen häufig noch reichlich mit Getreide gefüllt, weshalb es an Platz für Düngemittel mangelt. (Quelle: AMI)
Auf dem neusten Stand
Lokales aus dem Kreisverband
Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.
Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
08.12.2023
08.12.2023
„Wer soll eigentlich für öffentliche Güter zahlen?“ Forschungsprojekt wirbt um Teilnahme an Umfrage Pflanzen
Wer soll das zahlen? Wer hat das bestellt?
Tierwohl, Klimaschutz, Biodiversität – das sind nur einige der Gemeinwohlleistungen, die die Gesellschaft bei den Landwirten „bestellt“ hat oder, wohl besser gesagt, von den Landwirten einfordert. Nur zahlen will dafür keiner. Dass die Borchert-Kommission im August dieses Jahres ihre Auflösung bekannt gegeben hat, ist symptomatisch für die vertrackte Situation. Die „Transformation“ eines wesentlichen Teils der deutschen Landwirtschaft, der Tierhaltung, ist damit vorerst gescheitert. Und die Tierhalter werden perspektivlos im Regen stehen gelassen. Ähnlich ist die Situation der Landwirte an Moorstandorten. Alle sprechen von klimaschonender Moorbewirtschaftung oder gar von Nutzungsaufgabe. All das kostet viel Geld und ist in seiner Dimension vergleichbar mit der Mammutaufgabe des Kohleausstiegs. Fest steht: Für Tierwohl, Klimaschutz, Biodiversität & Co. wird viel mehr Geld benötigt, als in öffentlichen Haushalten dafür zurzeit zur Verfügung steht. Damit stellt sich die Frage: Wer soll das bezahlen? Wo soll das zusätzliche Geld herkommen?
Dieser Frage widmet sich ein Forschungsprojekt am Institut für Agrarökonomie der Uni Kiel unter Leitung von Prof. Uwe Latacz-Lohmann. Wir möchten Sie als Betroffene zu Wort kommen zulassen. Sagen Sie uns Ihre Meinung. Hier geht’s lang:
https://ww3.unipark.de/uc/Abteilung_Betriebslehre/fc18/
08.12.2023
Blauzungenkrankheit: Erster Fall im Landkreis Osnabrück amtlich bestätigt Milch und Rind
(LK OS) Im Südkreis des Landkreises Osnabrück ist in einem rinderhaltenden Betrieb erstmals in diesem Jahr ein Fall von Blauzungenkrankheit aufgetreten und amtlich bestätigt worden. Nachdem die Blauzungenkrankheit in Klauentierbeständen im Oktober und November bereits in drei nordrhein-westfälischen und sechs niedersächsischen (Land-)Kreisen amtlich bestätigt worden war, ist nun auch ein Fall im Landkreis Osnabrück aufgetreten. Das betroffene Rind war ursprünglich für eine Auktion vorgesehen, zeigte keine auffälligen Symptome und wurde deswegen planmäßig auf Blauzungenkrankheit untersucht. Das dem Landkreis seit Dienstag, 5. Dezember, vorliegende Ergebnis der Laboranalyse des Lebensmittel- und Veterinärinstituts Oldenburg (LVI) wies die Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) vom Serotyp 3 nach.
Nach aktuellem Kenntnisstand sind keine weiteren Tiere in dem im Landkreis Osnabrück betroffenen Rinderbestand erkrankt. Es finden aktuell jedoch Untersuchungen statt, durch die abgeklärt werden soll, ob weitere Tiere mit dem Erreger infiziert sind. Der Betrieb wurde für den Handel mit Rindern gesperrt. Zudem werden dem Tierhalter so genannte Vektorschutzmaßnahmen empfohlen, mit denen eine weitere Ausbreitung des Virus eingeschränkt werden soll. Dabei handelt es sich um Maßnahmen zum Schutz vor Mückenstichen, da Gnitzen (kleine Mücken) als Überträger (Vektoren) des krankheitsverursachenden Virus gelten.
Seit dem ersten Ausbruch am 25. Oktober wurden nun insgesamt 13 BTV-Ausbrüche (Serotyp 3) in Niedersachsen amtlich festgestellt. Niedersachsen hat seitdem den Seuchenfreiheitsstatus für BTV verloren. Ebenso hat Nordrhein-Westfalen den Seuchenfreiheitstatus für BTV verloren, wo seit dem 13. Oktober sechs BTV-Ausbrüche festgestellt worden sind.
Der Handel mit Tieren, die sich mit dem Blauzungenkrankheitsvirus infizieren können, ist in Abhängigkeit vom Seuchenfreiheitsstatus am Bestimmungsort derzeit nur unter strengen Auflagen möglich. Die Auflagen gelten solange, bis Niedersachsen den Seuchenfreiheitsstatus wiedererlangt hat.
Nähere Informationen zur Blauzungenkrankheit, zu den aktuellen Verbringungsregelungen und den damit verbundenen Anforderungen hat das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf der Internetseite www.tierseucheninfo.niedersachsen.de zusammengefasst.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage des Landkreises: https://www.landkreis-osnabrueck.de
08.12.2023
Weiterer Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Cuxhaven Geflügel
(LK CUX) Am 06.12.2023 hat sich im Landkreis Cuxhaven der Verdacht auf einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza, Subtyp H5N1, bestätigt. Betroffen ist ein Nutzgeflügelbestand mit über 30.000 Puten in der Gemeinde Wurster Nordseeküste. Um den Betrieb mit dem positiven Virusnachweis wurde eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km eingerichtet. Darüber hinaus wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km eingerichtet. Die Puten des betroffenen Betriebes sind auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung in Verbindung mit dem geltenden EU-Recht getötet worden. Um die Ausbreitung des Virus bestmöglich zu vermeiden, sind in der gesamten Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet worden. Hierzu zählt zum Beispiel, dass die Teilausstallung untersagt ist und ein Verbringungsverbot gilt. Das bedeutet, dass jegliche Form von Geflügel und Geflügelprodukten nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden darf. Einzelne Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das Veterinäramt. Geflügelhaltende Betriebe haben dem Landkreis Cuxhaven (veterinaeramt@landkreis-cuxhaven.de) unverzüglich jeden Verdacht der Erkrankung auf Aviäre Influenza anzuzeigen. Die angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen können der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 06/2023 CUX vom 6.12.2023 hier auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven entnommen werden.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage des Landkreises: https://www.landkreis-cuxhaven.de
08.12.2023
HPAI wieder auf dem Vormarsch Geflügel
Die Hochansteckende Aviäre Influenza (H5N1) breitet sich in Deutschland weiter aus. Seit Mitte November wurde das Virus in 10 Geflügelbeständen nachgewiesen in den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Thüringen. Besonders betroffen ist erneut die Putenhaltung mit bislang 122.000 gekeulten Tieren. Der jüngste gemeldete Fall am 6.12. betrifft eine Enten- und Gänsehaltung mit etwa 6.700 Zuchttieren im Landkreis Nordwestmecklenburg. Die Gesamtzahl der in der Saison bereits gekeulten Tiere beläuft sich auf knapp 169.000. Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist vor dem Hintergrund von größter Bedeutung.
08.12.2023
Korrektur: Trilogergebnis zur IED Geflügel
Im letzten Landvolk-Info wurden die Schwellenwerte der neuen Industrieemissionsrichtline (IED) benannt. Dabei wurde fälschlicherweise geschrieben, dass für Puten noch keine Werte festgelegt wurden. Jedoch wurde im Trilog für die Putenhaltung ein Wert von 280 LSU festgesetzt. Das entspricht 9.333 Plätzen, was nur noch einem Viertel der ursprünglich erlaubten 40.000 entspricht. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag konnte im Trilog aber deutlich angehoben werden.
08.12.2023
EU-Reform von Tiertransportvorschriften Geflügel
Am gestrigen Tage hat die EU-Kommission ihre neuen Vorschläge zur Reform von Tiertransporte vorgestellt. Das erklärte Ziel der Änderungen besteht darin, das Tierwohl während des Transportes erheblich zu verbessern. Grundlage für die Veränderungen sind die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und die aktuellen technologischen Entwicklungen. Einer der wichtigsten Punkte ist für die Kommission die Verkürzung der Transportdauer. Für Geflügeltransporte aller Zwecke soll künftig die maximale Transportdauer von 12 Stunden nicht überschritten werden. Dazu gehören auch die Vorgänge des Be- und Entladens. Küken dürfen, bis zwei Tage nach Schlupf, in einer doppelt so langen Frist transportiert werden. Nur 10 Stunden Transportdauer dürfen es für Legehennen am Ende der Legeperiode sein, da diese als besonders schutzbedürftig gelten. Dabei muss zu jeder Zeit eine Temperatur von 15 Grad Celsius gewährleistet sein und darüber hinaus immer ausreichend Wasser und Futter für die Tiere zur Verfügung stehen. Um den betroffenen Akteuren eine schrittweise Anpassung zu ermöglichen, werden Übergangszeiten von bis zu fünf Jahren vorgesehen.