Das natürlich vorkommende Enzym Beta-Glucanase hat nach Erkenntnissen der Veterinärmediziner der University of Saskatchewan (Canada) entscheidende Vorteile. Demnach hat es das Potenzial, einen als Beta-Glucan bekannten Weizenbestandteil im Futter abzubauen und somit unter anderem das Mikrobiom des Darms zu fördern und gesund zu halten. So wird der Einsatz von Antibiotika fast überflüssig und auch die Gabe anderer Medikamente kann reduziert werden. Gleichzeitig wird das Weizenfutter deutlich besser von den Tieren verwertet und die Wachstumsrate steigt.
Auf dem neusten Stand
Lokales aus dem Kreisverband
Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.
Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
08.12.2023
Weniger Campylobacter auf Hähnchen Geflügel
In der EU ist die häufigste gemeldete Zoonose beim Menschen seit 2007 die Campylobacteriose. Kontaminiertes Geflügelfleisch gilt als eine der Hauptursachen für Infektionen, insbesondere über Kreuzkontaminationen bei der Speisezubereitung. Im Jahr 2022 wurden bei Masthähnchen etwa 10 % weniger Campylobacter-Keime am Schlachthof nachgewiesen als in den Jahren zuvor. Damit waren nur noch 35,4 % positiv untersuchte Proben im Monitoring 2022. Erstmals ist seit zehn Jahren auch der Anteil von Proben mit hohen und sehr hohen Campylobacter-Keimzahlen von 22 % auf 18,4 % zurückgegangen. Der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Friedel Cramer, geht davon aus, dass diese positive Entwicklung auch auf das spezielle Prozesshygienekriterium für Campylobacter auf Masthähnchen-Schlachtkörpern zurückzuführen ist, das vor fünf Jahren eingeführt wurde. Alle Schlachtkörper müssen auf diese Keime untersucht werden. Schlachtunternehmen sind verpflichtet, Verbesserungen an der Hygiene durchzuführen, wenn sie einen gewissen Prozentsatz an Schlachtkörpern mit Keimzahlen von über 1000 KbE/g überschreiten.
06.12.2023
Zeitliche Begrenzung von Schlachttransportdauer Schwein
(AgE) Die Europäische Kommission strebt an, die Transportdauer von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden zum Schlachthof auf maximal neun Stunden zu begrenzen. Dies geht aus einem bislang nicht veröffentlichten Verordnungsvorschlag zum Tierschutz bei Transporten hervor. Das erklärte Ziel dieses Entwurfs besteht darin, das Tierwohl erheblich zu verbessern. Zusätzlich sollen die gesetzlichen Vorgaben an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst werden und zudem besser durchsetzbar sein. Um den betroffenen Akteuren eine schrittweise Anpassung zu ermöglichen, werden Übergangszeiten von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Nach dem derzeitigen Stand plant die EU-Kommission, ihren Vorschlag am 6. Dezember 2023 offiziell zu präsentieren. Es ist jedoch zu beachten, dass bis zu diesem Zeitpunkt noch Änderungen am Vorschlag vorgenommen werden könnten.
06.12.2023
Neue Plattform des BfR zu Zoonoseerregern Schwein
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) liefert in seinem Projekt ZooNotify eine neue Online-Plattform mit Daten zu Zoonosen, ihren verschiedenen Erregern und deren Verbreitung. Das Projekt soll entscheidende Informationen zur Beantwortung dringender Fragen, wie z.B. der Häufigkeit von Salmonellen in Geflügelbeständen, liefern. Auch Entwicklungstrends von Erregern oder die Antibiotikaresistenzen von z.B. Staphylokokken sollen zukünftig dadurch transparenter werden. Außerdem sollen die Daten und Informationen auf der Plattform als wesentliche Grundlage für die Bekämpfung von zoonotisch ausgelösten Erkrankungen bei Menschen und Tieren dienen. Das Portal wird vom BfR fortlaufend immer aktualisiert und soll künftig auch um weitere Anwendungsmöglichkeiten erweitert werden. Mittelfristig sollen, im Sinne einer Open Data-Strategie, auch Daten zur Verfügung gestellt werden, die am BfR im Zusammenhang mit zoonotischen Erregern erarbeitet werden.
Das Datenportal können Sie unter https://zoonotify.bfr.berlin einsehen.
06.12.2023
QS veröffentlicht Leitfäden für 2024 Schwein
Die neuen ab 2024 geltenden Leitfäden und auch die neuen Eigenkontrollchecklisten sind unter www.q-s.de/dokumentencenter/dokumente.html veröffentlicht. Die im Zeitraum der Kommentierungsphase bei QS eingereichten Hinweise und Anregungen wurden teilweise in die neuen Leitfäden aufgenommen bzw. an die QS-Fachbeiräte zur weiteren Bearbeitung für die nächste Revision im Herbst 2024 weitergegeben.
06.12.2023
Deutlich weniger Schweinefleisch ausgeführt Schwein
(AMI) Mit einer Abnahme um 19 % sind die EU-Exporte von Schweinen und Schweinefleisch dieses Jahr stark zurückgegangen. Im Zeitraum von Januar bis September wurden rund 3,03 Mio. t in Drittländer exportiert. An der Spitze der Exportländer stand Spanien mit fast einem Drittel der transportierten Menge. Allerdings sanken auch dort die Ausfuhren, im Vergleich zum Vorjahr, um knapp ein Fünftel. Deutschland belegt in diesem Ranking den vierten Platz. Bei den Importländern belegt China mit knapp 0,86 Mio. t eingeführtem Schweinefleisch den ersten Platz. Aber auch hier ist die Gesamtmenge gesunken. Ein Grund für den Einbruch liegt in den hohen Preisen für Schweine in der EU. Im Zeitraum von Januar bis Oktober sind die Erlöse für Schlachtschweine der Handelsklasse E, im Vergleich zum Vorjahr, im europäischen Mittel um 28 % gestiegen. Im internationalen Vergleich fallen die Preise daher sehr hoch aus, was die Konkurrenzfähigkeit stark einschränkt. Auch die Handelsrestriktionen aufgrund der ASP wirken sich auf die Exporte aus, besonders die Ausfuhren nach sind Asien betroffen.
04.12.2023
Weiterer Ausbruch der Gefügelpest im Landkreis Cuxhaven Geflügel
(LK CUX, 01.12.2023) Im Landkreis Cuxhaven wurde in einem Nutzgeflügelbestand mit über 14.000 Puten in der Gemeinde Wurster Nordseeküste am 30.11.2023 die hochpathogene Aviäre Influenza Subtyp H5N1 (Geflügelpest) nachgewiesen. Um den Betrieb mit dem positiven Virusnachweis wird eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km eingerichtet. Darüber hinaus wird eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km eingerichtet. Die Tiere des betroffenen Betriebes sind auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung getötet worden. Um die Ausbreitung des Virus bestmöglich zu vermeiden, sind folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet: In der gesamten Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) ist die Teilausstallung untersagt. Geflügelhaltende Betriebe haben dem Landkreis Cuxhaven (veterinaeramt@landkreis-cuxhaven.de) unverzüglich jeden Verdacht der Erkrankung auf hochpathogene Aviäre Influenza anzuzeigen. Es gilt das Verbringungsverbot: Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier und sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen, dürfen nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden.
In der Schutzzone und der Überwachungszone hält das Veterinäramt Cuxhaven als zuständige Behörde die Aufsicht über die geflügelhaltenden Betriebe. Zur Sperrzone hat der Landkreis Cuxhaven eine interaktive Karte veröffentlicht.
Zudem weist der Landkreis Cuxhaven darauf hin, dass in der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit) auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden sollen. Es gibt keine Möglichkeit, den infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten.
Die vollständige Pressemitteilung des LK CUX finden Sie hier: https://www.landkreis-cuxhaven.de
04.12.2023
Vogelgrippeausbruch im Landkreis Emsland Geflügel
(LK Emsland, 01.12.2023) In einem Putenmastbetrieb in Lorup (Samtgemeinde Werlte) wurde das hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N1 nachgewiesen. In dem Betrieb wurden etwa 18.000 Tiere gehalten. Die Puten wurden inzwischen getötet. Zudem hat der Landkreis Emsland eine Allgemeinverfügung erlassen, die Maßnahmen zum Schutz vor einer weiteren Verbreitung der Vogelgrippe anordnet. Sie ist seit Samstag, 2. Dezember, gültig.
Zu den Schutzmaßnahmen zählt die Einrichtung einer Schutzzone im Umkreis von 3 km um den betroffenen Betrieb. In der Schutzzone sind elf gewerbliche Betriebe mit 258.830 Stück Geflügel sowie 20 Hobbyhalter mit 950 Tieren von den Maßnahmen betroffen. Darüber hinaus wird eine Überwachungszone im Radius von 10 km um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. 124 gewerbliche Betriebe mit über 4,1 Mio. Tieren sowie 85 Hobbyhalter mit 1462 Stück Geflügel befinden sich in der Überwachungszone. Die kleinere Schutzzone ist ein Teilgebiet der größeren Überwachungszone.
Für die Schutzzone ist ein Falltiermonitoring zweimal wöchentlich vorgesehen. Betriebe, die Anzeichen einer möglichen Infektion von Vogelgrippe in ihrem Bestand entdecken, sind verpflichtet, diese umgehend über ihren Haustierarzt abzuklären. Der Verdacht muss unverzüglich gemeldet werden.
Die Verbreitung der Geflügelpest auf andere Bestände erfolgt insbesondere durch den Handel mit betroffenen Tieren, deren Eiern oder sonstigen Produkten. Eine Verbreitung kann auch indirekt erfolgen, z. B. durch verunreinigte Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterial, Kontakt zu Wildvögeln usw. Somit ist in der Schutzzone und der Überwachungszone jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Ebenfalls wurde die Teilausstallung für Geflügel untersagt.
Weiterhin wurde die Aufstallung des Geflügels in den beiden Restriktionszonen verfügt. Die besondere Beachtung von Hygienemaßnahmen wurde ebenfalls angeordnet. Die Schutzzone enthält teilweise weitergehende Maßnahmen als die Überwachungszone. Um einer Virusverschleppung aus infizierten Beständen vorzubeugen, sind die genannten Maßnahmen konsequent durchzuführen.
Nach der Räumung des Ausbruchbestandes wird der betroffene Betrieb gereinigt und desinfiziert. Tritt 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs kein neuer Fall auf, kann die Schutzzone aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil der Überwachungszone, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.
Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung einschließlich der Darstellung der Restriktionszonen sind hier veröffentlicht.
Die Pressemitteilung des LK EL finden Sie hier: https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/vogelgrippeausbruch-lorup-1.html
01.12.2023
Rindermarkt: Angebot und Nachfrage nach Schlachtrindern passen zusammen Milch und Rind
(AMI) Relativ ausgeglichen stehen sich bei Schlachtrindern das Aufkommen von Tieren und das Kaufinteresse gegenüber. Das Interesse seitens der Schlachtunternehmen hat sich durch die Impulse im Weihnachtsgeschäft belebt. Das Angebot reicht nur knapp aus, um den Bedarf zu decken. Die insgesamt ausgewogene Marktlage führt zu einer stabilen Preisentwicklung. Das Kaufinteresse an Jungbullen gestaltet sich stetig, während das Aufkommen an Schlachtbullen nur regional als begrenzt eingestuft wird. Im Zuge des Weihnachtsgeschäftes werden besonders männliche Tiere vermehrt gefragt. In der Summe kommt es zu einer preislich unveränderten Entwicklung. Ähnlich sieht es bei den weiblichen Gattungen aus. Sowohl bei den Färsen als auch bei den Schlachtkühen kommt es annähernd zu ausgeglichenen Marktlagen.