Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Aktuelles aus dem Kreisverband

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10.03.2023
DBV FA Ökolandbau fordert Sicherstellung von Patentfreiheit und Kennzeichnung von NGT-Sorten
Öko-Landbau

Den Ökolandbau für Sorten aus neuen Züchtungstechnologien offen halten? Der DBV FA Ökolandbau fordert, zuerst die Patentfreiheit und Kennzeichnung von NGT-Sorten sicherzustellen

Im Juni will die EU Kommission ihren Vorschlag für eine Freisetzungsrichtlinie für die neuen genomischen Züchtungstechnologien (NGT) vorlegen. Die Vorsitzgruppe des COPA / Cogeca Fachausschusses Ökolandbau, in der auch der DBV vertreten ist, hatte daher die Mitglieder im Januar aufgefordert, sich zur Offenheit für eine zukünftige NGT-Verwendung bei im Ökoland­bau zulässigen Sorten zu positionieren. Daher disku­tierte auch der DBV Öko-Fach­ausschuss, wie er zum Offenhalten der Anwen­dungs­option neuer Züchtungstechno­logien im Öko-Anbau steht. Nach wissen­schaft­licher Ein­schätzung sind die Züchtungstechno­logien an sich risikoarm. Die Art der Verwen­dung (z.B. Cis- oder Tansgenetik) und nicht das Verfahren müsse risikobewertet werden, for­dern deshalb nicht nur die nationale Wissen­schaftsakade­mie Leopoldina und die DFG. Beschleunigte Resis­tenzzüchtung mittels NGT ist nicht nur interessant, um in der fortschreitenden Klimakrise neuen Krankheits­bildern an­bautechnisch ohne Pestizide und mit wenig Bewässerung zu begegnen, sondern z.B. auch wegen besserer Inhalts­stoffe. Nach Einschätzung der Praktiker im DBV Fachausschuss Ökolandbau sind die NGT aber kein Allheilmittel, wenn nicht gleichzeitig die Fruchtfolgen und Sortenwahl vielfältig gesetzt sind und der Acker­bau als Gesamtsystem ausgewogen gestaltet ist. So kommt es bspw. sehr schnell zu Resistenzbrüchen, wenn alle die gleichen Sorten einsetzen. Nicht nur deshalb spricht sich der DBV Öko-FA zum jetzigen Zeitpunkt gegen ein aktives Offenhalten aus.

Auch vor einer partiellen NGT Zulassung muss – so auch die Einschätzung des DBV insge­samt – die Patentierbarkeit von Gensequenzen bei Ver­wendung der NGT ausgeschlossen werden. D.h. das Patentrecht muss parallel so angepasst werden, dass das Züchtungsprivileg nicht ge­fähr­det wird. Und zweitens muss für die NGT ein verlässliches Verfahren für die Kennzeich­nung und Rückverfolgbarkeit der Züchtungs­me­thoden von Saatgut bei NGT-Einsatz vor­liegen. Nur so kann die Wahlfreiheit für Land­wirte und Landwirtschaftsmethoden, die die Ver­wendung von NGT Sorten ausschließen wollen, gewähr­leistet werden. Als Fazit hat sich der DBV FA Öko­landbau in Übereinstimmung mit diesen übergeordneten Bedenken des Berufs­­standes zum jetzigen Zeitpunkt dagegen ausge­sprochen, sich für ein Offenhalten der An­wendung von Neuen Züchtungstechno­logien im Ökolandbau einzusetzen. (Quelle: DBV)

10.03.2023
Mehr Abrufe bei Bio-Weizen
Öko-Landbau

Auch wenn wenig neue Verträge zustande kommen, so kommt doch endlich etwas Bewegung in die Abrufe alter Kontrakte. Die Verkaufsrückgänge machen den Verarbeitern zu schaffen, und die Läger sind viel zu voll für diesen Saisonzeitpunkt. Hinzu kommt Ware, die noch bei Landwirten auftaucht. Insbesondere Dinkel und Hafer liegen noch vielfach in den Lägern der Verarbeiter bzw. bei Landwirten und Erzeugergemeinschaften. Hier scheinen die Verarbeiter einerseits mit einem kleineren Angebot, andererseits mit größeren Verkaufs­mengen gerechnet zu haben. Daher haben sie vor und in der Ernte so große Mengen unter Vertrag genommen. Nun brauchen sie deutlich weniger als gedacht. Bei allen Problemen der anderen Getreidearten: Weizen läuft immer. Hier ziehen die Abrufe wieder an. (Quelle: DBV/AMI)

10.03.2023
Hohe Bio-Mischfutterpreise
Öko-Landbau

Die Preise für Bio-Mischfutter bleiben auch im Februar auf hohem Niveau stabil. Dies gilt sowohl für die etwas teurere Verbandsware als auch auch für EU-Bio-Futtermischungen. Die Knappheit an heimischen Eiweißträgern macht sich schon seit Längerem im Preis bemerkbar. Lupinen sind fast nicht mehr verfügbar, Ackerbohnen und Erbsen können hingegen je nach Region noch abgerufen werden. (Quelle: DBV/AMI)

10.03.2023
Leichter Preisrückgang bei Bio-Milch
Öko-Landbau

Im Januar ist die Auszahlungsleistung für öko­logisch erzeugte Milch erstmals seit Anfang 2021 wieder leicht um 0,5 Ct gesunken. Der Er­zeu­gerpreis für konventionelle Milch ist hingegen im Jan­uar mit fast -3,0 Ct/kg deut­licher zurückgegangen als der Bio-Preis. Insbe­sondere aufgrund der hohen Erzeugerpreise und der regional guten Futterver­sorgung bauten viele Öko-Landwirte zuletzt ihre Erzeugung aus und lieferten mehr Bio-Milch. (Quelle: DBV/AMI)

10.03.2023
Große Preisunterschiede bei Bio-Schweinen
Öko-Landbau

Im Bio-Schweinemarkt besteht weiterhin ein Spannungsfeld zwischen verhaltener Nach­frage, hohen Produktionskosten, vielen lang­fristigen Abnahmeverträgen mit recht stabilen Preisen, aber auch Mastschweinen, die ohne Ab­nahme­verträge auf den Markt kommen und nur zu weit geringeren Preisen Abnehmer finden. Die Preise der langfristig festen Vertragspartner bleiben dagegen weitgehend stabil. Insbeson­dere bei den nach Handelsklasse abgerech­neten Tieren gibt es daher wenig Preisbe­wegung. Mit der insgesamt kleineren Nachfrage können die Forderungen mancher Handels­ketten nach deutscher Bio-Ware immer besser bedient werden. Der Anteil der Verbandsware dürfte damit größer werden. (Quelle: DBV/AMI)

10.03.2023
Massiver AI-Seuchenzug in den USA
Geflügel

(geflügelnews) Nicht nur in Europa, sondern auch in den USA hat die Geflügelpest (H5N1) in 2022 zu massiven Tierverlusten geführt. Die daraus resultierenden finanziellen Einbußen werden dabei auf 4 – 5 Mrd. US-Dollars geschätzt. Wie schon beim großen AI-Seuchenzug 2015 in den USA, waren auch 2022 wieder besonders Legehennen- und Putenfarmen betroffen. Von den 57,6 Mio. verendeten oder gekeulten Tieren waren 44,3 Mio. Legehennen und 9,7 Mio. Puten. Während die Legehennenbetriebe im Schnitt 715.000 Stallplätze hatten, waren es bei den Puten nur 44.650. Von den betroffenen Legehennenfarmen hatten 21 mehr als 1 Mio. Stallplätze, zwei sogar über 5 Mio. 

Wie in Europa, gab es auch in den USA im Jahr 2022 erstmals das ganze Jahr über Geflügelpestausbrüche, so dass das Virus dort aller Wahrscheinlichkeit nach ebenfalls endemisch geworden ist.

10.03.2023
Argentinien: Erster HPAI-Fall in Masthähnchenbetrieb
Geflügel

In Argentinien ist erstmals die Geflügelpest H5N1 in einem kommerziellen Hähnchenmastbetrieb ausgebrochen, nachdem zuvor das Virus nur bei Wildvögeln oder Hobbyhaltungen nachgewiesen wurde. Daraufhin hat Argentinien den Export von Geflügelfleisch und Eiern vorübergehend ausgesetzt. Laut US-Landwirtschaftsministerium beträgt die diesjährige Geflügelfleischproduktion in Argentinien ca. 2,4 Mio. t, wovon 190.000 t für den Export bestimmt waren. Eier werden vorwiegend für den inländischen Markt produziert.

10.03.2023
Überarbeitung der Tierärztlichen Hausapotheken-Verordnung
Geflügel

Das BMEL hat ein Eckpunktepapier zur Überarbeitung der Tierärztlichen Hausapotheken-Verordnung (TÄHAV) vorgelegt. Eines der Ziele ist es u.a., den Einsatz von Colistin zu regulieren. Neben einem Umwidmungsverbot des Wirkstoffes zur oralen Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren schlägt das BMEL eine Antibiogrammpflicht für den Fall der Anwendung von Colistin vor. Zudem soll es neue Regelungen bzgl. der Beachtung von wissenschaftlichen Leitlinien bei der metaphylaktischen Anwendung von antibiotisch wirksamen Tierarzneimitteln geben. Weiterhin soll der wirkstoff- und anwendungsbezogene Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren besser erfasst und dauerhaft gesenkt werden.

Der DBV wird sich hierzu eng mit der Tierärzteschaft abstimmen.

08.03.2023
Neue AG Biosicherheit für Geflügel gegründet
Geflügel

Leistungen der Tierseuchenkasse und EU sind abhängig von Einhaltung rechtlicher Vorgaben

L P D – Die Geflügelpest hat in den vergangenen Wintern zu vielen Ausbrüchen in Geflügelbeständen geführt. Das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der hochpathogenen Viren bei Wildvögeln wird von Experten als hoch eingestuft. Das gilt sowohl für Einträge in Geflügelhaltungen für ganz Deutschland als auch für Verschleppungen des Virus zwischen Haltungen und durch Geflügelausstellungen oder die Abgabe von Lebendgeflügel. „Geflügelhalter sind daher angehalten die Biosicherheitsmaßnahmen zu optimieren, strikt einzuhalten, um so eine Verschleppung des Virus zu unterbinden“, appelliert Dr. Ursula Gerdes, Geschäftsführerin der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Auch Ulrich Löhr, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen und Vorsitzender des Fachausschusses für Eier und Geflügel beim Deutschen Bauernverband, erklärt: „Das effektivste Mittel gegen den Eintrag von Tierseuchenerregern in Geflügelhaltungen ist die Abschirmung des Tierbestandes durch wirksame Biosicherheitsmaßnahmen.“

Durch das neue Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) stehen Tierhalter, aber auch Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. Diese Anforderungen nach EU-Recht implizieren ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept, in dem die verantwortlichen Nutztierhalter Maßnahmen schriftlich fixieren müssen, um den Eintrag von Tierseuchenerregern zu verhindern. In den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft fallen insbesondere Beratungen des Tierhalters zum Schutz vor biologischen Gefahren und anderen Tiergesundheitsaspekten, die im Rahmen von Tiergesundheitsbesuchen erfolgen sollen. „Die Biosicherheitsanforderungen des EU-Rechts betreffen alle Nutztierhalter“, erinnert Dr. Wiebke Scheer, Referentin für Veterinärwesen beim Landvolk. Vor diesem Hintergrund wurde unter Leitung von Gerdes und Scheer bereits im vergangenen Jahr das Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe im Rahmen einer Arbeitsgruppe (AG) mit maßgeblichen Akteuren aus 21 Institutionen erarbeitet: https://landvolk.net/ und https://www.ndstsk.de/.

Ende Februar dieses Jahres wurde nun unter derselben Leitung die neue „AG Biosicherheit in Geflügelhaltungen“ gegründet. Ziel ist es, zeitnah ein analoges Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe zu erarbeiten, denn im Seuchenfall sind die Leistungen der Tierseuchenkasse und der EU abhängig von der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. „Wir hoffen, das Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügelhaltungen noch in diesem Jahr vorstellen zu können“, erklären Scheer und Gerdes abschließend. Der Teilnehmerkreis der neuen niedersächsischen Arbeitsgruppe (AG) setzt sich aus Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, der Landkreise, des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, der Universität Vechta, der Tierärztlichen Hochschule Hannover, der Landwirtschaftskammer, der Tierärztekammer, des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte, der Tierseuchenkasse, des Landvolks, der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, der ABICS GmbH, des Landkreistages sowie des QS-Prüfsystems zusammen. (LPD 18/2023)