Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

10.02.2021
Notierungsaufschlag für Partien mit nach deutschen Tierschutzgesetz kastrierten Ferkeln wird in Kürze wirksam
Schwein

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In Kürze werden die ersten Ferkel vermarktet, die unter der seit 01.01.2021 vorgeschriebenen wirksamen Schmerzausschaltung kastriert worden sind. Deshalb weißt das Landvolk auf das Ergebnis der Beratung des Beirats der Ab-Hofpreisnotierung der Landwirtschaftskammer (LWK) sowie der AG Ferkelvermarktung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) zur Anpassung der Ferkel Nordwest Notierung der LWK NRW und Niedersachsen und der Preisempfehlung der VEZG hin. Das Landvolk schließt sich der vorgenommenen Anpassung an die neue Vermarktungssituation an.

Die im Beirat vertretenden Marktexperten schätzen die Marktsituation so ein, dass auch in Zukunft die Mehrzahl der in Deutschland gemästeten Ferkel kastriert werden müssen, um die Anforderungen des Schlachtschweinemarktes erfüllen zu können. Deutsche Ferkel, die seit dem 1.01.2021 nach den Vorgaben des deutschen Tierschutzgesetztes mit Betäubung kastriert werden, erhalten beim Verkauf in einer Vermarktungspartie im ausgeglichenen biologischen Geschlechtsverhältnis einen Preiszuschlag von 2 €/Tier. Hierdurch soll der finanzielle Zusatzaufwand des Ferkelerzeugers bei der Kastration ausgeglichen werden.

10.02.2021
Lidl stellt „Schweinefleisch-Bonus“ wieder ein
Schwein

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(az) Im Dezember 2020 hatte die Schwarz-Gruppe (dazu gehören u.a. Lidl und Kaufland) für 10 Artikel des Schweinefleischsortiments eine Preiserhöhung vorgenommen, um diese an die Landwirte weiter zu geben. Nun hat Lidl diesen „Schweine-Bonus“ wieder abgeschafft und die Preise auf das Niveau der Konkurrenz abgesenkt. So kostet beispielweise die Packung Hackfleisch wieder 2,49 Euro statt 2,99 Euro und grobe Bratwurst 2,49 Euro statt 2,89 Euro. Lidl begründet dies mit der Entwicklung der vergangenen Wochen, denn die Wettbewerber am Markt sind diesem Preissignal nicht gefolgt. Vor diesem Hintergrund sei es Lidl nicht möglich, die Preise dauerhaft und allein auf erhöhtem Niveau zu halten.

Die Sonderzahlung der Schwarz-Gruppe von 50 Mio. Euro an die ITW bleibt hiervon unberührt und somit bestehen.

10.02.2021
ITW-Registrierungsphase für neue Ferkelerzeuger läuft
Schwein

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Der DBV erinnert daran, dass sich neue Sauenhalter seit dem 1. Februar 2021 kontinuierlich anmelden können. Ferkelaufzüchter müssen die Ferkel von einem ITW-Sauenhalter beziehen und können sich noch bis zum 1. März anmelden. Alle interessierten Tierhalter sollten sich unmittelbar an ihre Bündler wenden. Ferkelaufzüchter erhalten spätestens Ende März eine Rückmeldung zur Teilnahme ihres Betriebes an der ITW. Für den Fall, dass das Budget nicht für alle interessierten Ferkelaufzüchter ausreichen sollte, entscheidet ein Losverfahren.

10.02.2021
Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft
Schwein

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Am Montag dieser Woche (08.02.) wurde die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet, die dann gestern mit entsprechenden Übergangsfristen in Kraft getreten ist. Die wesentlichen Änderungen sind das Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum nach einer Übergangszeit von 8 Jahren, mind. 5 m² Platz je Sau nach dem Absetzen bis zur Besamung nach einer Übergangszeit von 8 Jahren sowie max. fünf Tage Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkelbereich zum Schutz der Ferkel nach einer Übergangszeit von 15 Jahren.

Zur Unterstützung der Sauenhalter hatte das BMEL im vergangenen Jahr ein neues Investitionsförderprogramm in Höhe von 300 Millionen Euro für den Stallumbau aufgelegt. Aus Sicht des DBV ist es hierzu nun dringend notwendig, das Bau- und Immissionsschutzgesetz anzupassen. Ferner muss die Investitionsförderung für Sauenhalter aufgestockt und zeitlich verlängert werden.

10.02.2021
Aufhebung Beobachtungsgebiete und Wiedereinstallungsverbote in Teilbereichen
Geflügel

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Der Landkreis Cloppenburg hat mitgeteilt, dass die neue Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Beobachtungsgebiete in den Bereichen der Gemeinden Bösel und Garrel sowie der Stadt Cloppenburg heute veröffentlicht wurde und am 11.02.2021 um 0.00 Uhr in Kraft treten wird. Bei der Aufhebung der Beobachtungsgebiete geht es um die Ausbrüche in dem Zeitraum vom 20.12.2020 (Erstausbruch) bis zum 09.01.2021, die den o.g. Bereich betreffen. Der Landkreis weist ausdrücklich darauf hin, dass davon die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen zu den AI-Ausbrüchen in den Gemeinden Lastrup und Emstek sowie für das Anschluss-Beobachtungsgebiet zum Landkreis Oldenburg (Ausbruch am 14.01.2021 in der Gemeinde Wardenburg) unberührt bleiben.

Darüber hinaus wird mit der Aufhebung der genannten Beobachtungsgebiete im Landkreis Cloppenburg das Verbot der Wiedereinstallung für Enten insgesamt sowie das Verbot der Wiedereinstallung für Puten in der Gemeinde Bösel und den Stadtgemeinden Friesoythe aufgehoben. Die Einstallung von Enten in den verbleibenden Beobachtungsgebieten wird jedoch nicht genehmigt. Das Wiedereinstallungsverbot für Puten in den übrigen bisher betroffenen Gemeinden und Stadtbereichen bleibt vorerst bestehen, bis dort die Beobachtungsgebiete aufgehoben werden können.

Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Cloppenburg, Oldenburg, Emsland, Cuxhaven, Vechta und Zweckverband Jade-Weser zur Verbringung von Geflügel. Die interaktiven Karten mit den Restriktionsgebieten in den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg, Emsland und Zweckverband Jade-Weser werden mit jeder neuen Allgemeinverfügung aktualisiert.

08.02.2021
Aufhebungen der Sperrbezirke in den Landkreisen CLP, OL und VEC
Geflügel

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Der Landkreis Cloppenburg hat mitgeteilt, dass die Allgemeinverfügung vom 05.02.2021 zur Aufhebung des Sperrbezirks im Bereich der Gemeinde Emstek – hier zum HPAI H5N8-Ausbruch vom 16.01.2021 – am 06.02.2021 veröffentlicht und am 08.02.2021 um 0.00 Uhr in Kraft getreten ist. Mit der Aufhebung des Sperrbezirks geht dieses Gebiet in das Beobachtungsgebiet über. Es gelten dann die Regelungen für das Beobachtungsgebiet. Der Landkreis weist ausdrücklich darauf hin, dass davon die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen zu den AI-Ausbrüchen in der Gemeinde Lastrup sowie für das Anschluss-Beobachtungsgebiet zum Landkreis Oldenburg (Ausbruch in der Gemeinde Wardenburg) unberührt bleiben.

Im Landkreis Cloppenburg laufen derzeit die Aufhebungsuntersuchungen für die Beobachtungsgebiete. Aufgrund der hohen Viruslast in der Umwelt wird jeder Wirtschaftsgeflügelhalter, der in einem Beobachtungsgebiet liegt, angefahren, um Falltiere zu beproben. Der Landkreis möchte damit ausschließen, dass mit den bevorstehenden Aufhebungen der Beobachtungsgebiete Geflügelbestände, die bei einem möglichen Viruseintrag keine Klinik zeigen, unbemerkt bleiben. Diese Untersuchungen laufen unabhängig von den regelmäßigen Falltierbeprobungen in Geflügelbetrieben, die in einem Sperrbezirk liegen.

Der Landkreis Vechta hat mitgeteilt, dass der Anschlusssperrbezirk zum AI-Ausbruch in der Gemeinde Emstek (s.o.) am 08.02.2021 um 0.00 Uhr aufgehoben wurde. In dem entsprechenden Gebiet gelten nunmehr bis auf Weiteres die Vorschriften des Beobachtungsgebietes gelten.

Der Landkreis Oldenburg hat mitgeteilt, dass die Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Sperrbezirks IV – hier zum HPAI H5N8-Ausbruch vom 13.01.2021 in der Gemeinde Wardenburg – am 05.02.2021 in Kraft getreten ist. Mit der Aufhebung des Sperrbezirks ist dieses Gebiet in das Beobachtungsgebiet II übergegangen, das am 19.01.2021 eingerichtet wurde. Es gelten dann die Regelungen für das Beobachtungsgebiet.

Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Cloppenburg, Oldenburg, Emsland, Cuxhaven, Vechta und Zweckverband Jade-Weser zur Verbringung von Geflügel. Die interaktiven Karten mit den Restriktionsgebieten in den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg, Emsland und Zweckverband Jade-Weser werden mit jeder neuen Allgemeinverfügung aktualisiert.

05.02.2021
Geflügelmarkt uneinheitlich
Geflügel

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(AMI/MEG) Nach einem sehr starken Weihnachtsgeschäft im Dezember 2020 hat sich die Nachfrage im LEH etwas beruhigt. Durch die anhaltenden Lockdown-Maßnahmen blieb die Bedeutung des LEHs auch im Januar hoch. Nach dem Produktionsaus zweier Schlachtstätten in den Niederlanden wurden dort die Einstallungen von Masthähnchen reduziert. Dies machte sich allmählich auch am deutschen Markt in einem geringeren Angebotsdruck bemerkbar. Die Großhandelspreise für frische, lose gehandelte Ware konnten teils leicht angehoben werden. Verhandlungen zwischen Mästerorganisationen und Schlachtereien führten im Januar zu höheren Auszahlungspreisen, allerdings zogen auch die Mischfutterpreise an. Die Großhandelspreise für Putenteile tendierten im Januar 2021 uneinheitlich. Durch die regionalen Wiedereinstallungsverbote von Putenküken könnte die verfügbare Menge an Frischware bei der erwarteten Frühjahrsbelebung eingeschränkt sein. Mittelfristig ist auch mit einem geringeren Importdruck aus Polen zu rechnen. Dort schlüpften zuletzt deutlich weniger Putenküken.

05.02.2021
Niederlande verlängern Aufstallungspflicht
Geflügel

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(AgE) Landwirtschaftsministerin Schouten hat jetzt die seit 23.10.2020 geltende Aufstallungspflicht für Geflügelbetriebe verlängert. Vor allem in Frankreich und Deutschland würden weiterhin viele von der Geflügelgrippe betroffene Betriebe gemeldet. Außerdem seien seit Jahresbeginn Infektionen mit dem hochpathogenen Virus in größeren Betrieben in Dänemark, Schweden, Ungarn, Polen, der Ukraine, Litauen und Nordirland gemeldet worden. Außerdem weist die Ministerin darauf hin, dass die Krankheit nach Einschätzung von Experten weiter unter den in den Niederlanden lebenden Wildvögeln verbreitet sein dürfte. Schouten hebt hervor, dass mit der Verlängerung der Aufstallungspflicht die 16-wöchige Ausnahmeregelung für die Vermarktung von Freilandeiern am 11. Februar endet. Bis dahin dürften Eier aus Betrieben mit Freilandhaltung trotz der Aufstallungspflicht noch als Freilandware verkauft werden. Danach müssten die Eier als Ware aus Bodenhaltung und damit zu niedrigeren Preisen angeboten werden. In den Niederlanden wurde die Geflügelgrippe des Typs H5 zuletzt am 5. Januar auf einem Putenbetrieb in Moergestel festgestellt. Die dort eingerichteten Sperr- und Beobachtungsgebiete gelten noch bis Samstag dieser Woche.