Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

12.03.2020
EU Green Deal – Jetzt Stellung nehmen!
Umwelt und Landwirtschaft

Nur noch bis zum 16. März möglich!

Im Rahmen einer Online-Konsultation besteht für jedermann die Möglichkeit bis zum 16. März unter dem Link https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12183-Farm-to-Fork-Strategy die Pläne der EU-Kommission zum Green Deal und „Farm-to-Fork“-Strategie zu kommentieren. Dazu ist nur eine kurze Registrierung nötig. Sie können sich bei der Kommentierung an folgender Zusammenfassung der für die Landwirtschaft wesentlichen Punkte und der anschließenden Bewertung orientieren:

Politikfelder des Green Deals und seine Chancen und Risiken für die Landwirtschaft

Saubere Energie

  • Erneuerbare Energien (Solar-, Wind- und Wasserkraft) ausbauen – Flächenbedarf wird weiter steigen, es drohen weitere Verluste landwirtschaftlicher Nutzflächen!
  • Mindestens 50% Reduzierung der THG-Emissionen ggü. 1990 bis 2030 statt bisher vereinbarter 40%, Treibhausgasneutralität bis 2050 – Herausforderung für die Landwirtschaft wegen unvermeidbarer prozessbedingter Emissionen aus Bodennutzung (Lachgase) und Tierhaltung (Methan)!

Nachhaltige Industrie

  • Reduzierung der Nutzung endlicher Ressourcen– Chance für neue Märkte nachwachsender Rohstoffe!
  • CO2-Grenzausgleich für weniger „klimafreundliche“ Produkte aus Drittstaaten – Chance auf besseren Schutz der europäischen Landwirtschaft vor „Umweltdumping“

Nachhaltige Mobilität

  • Alternative Antriebsformen entwickeln und fördern – Chance für neue Märkte nachwachsender Rohstoffe!

Biodiversität

  • Qualität und Umfang europäischer Wälder und Schutzgebiete erhöhen – Flächenbedarf wird weiter steigen, es drohen weitere Verluste und Einschränkungen landwirtschaftlicher Nutzflächen!

Farm to Fork

  • Stärkung der Landwirte in der Wertschöpfungskette – Chance auf mehr Mitspracherechte und damit stabilere Preise.
  • Risiken und Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln und Antibiotika verringern – Es drohen weitere Einschränkungen der Betriebsmittel durch z.B. strengere Pflanzenschutzmittelzulassungen!
  • Eingeführte Lebensmittel müssen den EU-Umweltnormen entsprechen – Chance auf besseren Schutz der europäischen Landwirtschaft vor „Umweltdumping“

Zero-Pollution / Beseitigung der Umweltverschmutzung

  • Entwicklung eines Null-Schadstoff-Aktionsplan und einer Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien für eine schadstofffreie Umwelt– Es drohen weitere Einschränkungen der Betriebsmittel durch strengere Pflanzenschutzmittelzulassungen!

Anmerkungen zum EU Green Deal und der angekündigten „Farm to Fork“-Strategie

Die Weltbevölkerung steigt und somit der Bedarf an Nahrungsmitteln. Auch wenn es gelingt die Lebensmittelverschwendung drastisch einzudämmen – was ein begrüßenswertes Ziel der „Farm-to-Fork“-Strategie ist –, darf die europäische Lebensmittelproduktion nicht gefährdet werden. Europa und gerade Deutschland ist aus klimatischer Sicht ein Gunststandort für den Anbau von Nahrungsmitteln. Diese Vorteile werden sich mutmaßlich durch den Klimawandel eher noch verstärken. Durch heute schon bestehende strenge Umwelt- und Qualitätsstandards liefern europäische Landwirte hochwertige Lebensmittel und sind in Sachen produktbezogene Treibhausgaseffizienz in der Weltspitze. Den Luxus über eine ausreichende, umweltschonende und hochqualitative Lebensmittelproduktion zu verfügen, darf Europa deshalb auf keinen Fall aufs Spiel setzen. Eine Gefährdung der heute schon knappen Selbstversorgung für hehre Ziele wie Klima- und Umweltschutz kann nicht als Vorbild für andere Staaten dienen.

Für die Energiewende sollen Windkraft- und Solaranlagen massiv ausgebaut, für den Erhalt der Biodiversität und für das Klima Wälder aufgeforstet und weitere Schutzgebiete zur Erhaltung der Artenvielfalt ausgewiesen werden sollen. Das wird Fläche benötigen, die einer produktiven Landwirtschaft nicht mehr zur Verfügung steht. Aus landwirtschaftlicher Sicht muss aber mit der begrenzten Ressource Boden verantwortungsvoll umgegangen werden. Dies gilt auch für Flächen zum Schutz der Biodiversität. Hier muss Qualität vor Quantität gelten, was heißt, keine weiteren Gebiete unter Schutz zu stellen, sondern die bestehenden Schutzgebiete naturschutzfachlich zu verbessern. Das heute schon existierende Natura 2000-Netz sollte deshalb gemeinsam mit den Landwirten ökologisch aufgewertet und entwickelt werden.

Landwirtschaft geschieht in der freien Natur und wird nie ohne Wirkungen auf die Umwelt möglich sein. Schon heute gibt es Konflikte zwischen tierwohlgerechter Nutztierhaltung mit Freilandhaltung/offenen Ställen und Vorgaben zur Luftreinhaltung oder zwischen Grundwasserschutz und bedarfsgerechter Düngung. Weitere Reduzierungen von Umweltbelastungen kann eine produktive Landwirtschaft deshalb nur begrenzt leisten. Höhere Ziele im Umweltschutz würden oben angesprochene Zielkonflikte nur weiter verschärfen. Dies gilt auch für Überlegungen die Kriterien der Pflanzenschutzmittelzulassung weiter anzuheben. Klar ist, dass sich chemisch-synthetische Mittel in der Umwelt schnellstmöglich abbauen sollten. Restrisiken werden sich aber nie ganz vermeiden lassen und dürfen nicht dazu führen, dass strengere Zulassungsverfahren den „Werkzeugkasten“ der Landwirte verkleinern. Auch zukünftig braucht die Landwirtschaft ausreichend Optionen im Pflanzenschutz, um auf Schädlings- und Krankheitsdruck angemessen reagieren zu können und Ernten zu sichern. Pauschale Reduktionsvorgaben für den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, sowie Arzneien in der Tierhaltung sind fachlich unbegründet und daher abzulehnen.

Positiv zu werten sind die Ankündigung, dass aus Drittländern stammende Lebensmittel nur eingeführt werden dürfen, wenn sie den EU-Umweltnormen entsprechen. Dabei reicht es allerdings nicht, dass – wie bisher – nur das Endprodukt die europäischen Anforderungen erfüllt. Auch der Herstellungsprozess sollte europäischen Standards genügen. Außerdem kann die europäische Landwirtschaft gegen „Umweltdumping“ geschützt werden, wenn ein CO2-Grenzausgleichssystem für landwirtschaftliche Produkte geschaffen wird.

Weiterhin ist zu begrüßen, dass Verbraucher für ein bewussteres Kaufverhalten besser über Produktqualität und Produktionsweise informiert werden sollen. Dazu gehört eine klare und europaweit verpflichtende Kennzeichnung von Herkunft und Herstellungsprozess landwirtschaftlicher Produkte mit einheitlichen Standards für die Erzeuger, beispielsweise bei Anforderungen an die Tierhaltung oder bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.

12.03.2020
OIE-Bericht zum Einsatz von Antibiotika bei Tieren
Geflügel

Info Schwein und Geflügel

Die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) hat den vierten Bericht über Antibiotika zur Anwendung bei Tieren veröffentlicht. Insgesamt haben sich daran 153 Länder beteiligt. 118 Länder haben dabei Daten zum quantitativen Einsatz von Antibiotika bei Tieren geliefert. Die OIE hebt hervor, dass von 2018 zu 2019 die Zahl der Länder, die den Einsatz von Antibiotika als Wachstumförderer verboten haben, weiter gestiegen ist. Inzwischen ist der Einsatz von Antibiotika zu diesem Zweck in 77 % der beteiligten Länder verboten (2018 waren es noch 73%). Die weltweiten Daten aus dem Jahr 2016 zeigen, dass besonders der Einsatz von Tetrazyklinen weit verbreitet ist. Hierfür wurden Daten von 93 Ländern ausgewertet. Mehr als ein Drittel der eingesetzten Antibiotika waren Tetrazykline, gefolgt von Penicillinen (16,4%) und Makroliden (10,9 %). Anhand der gemeldeten Daten wurde für vier Weltregionen ein Indikator errechnet, um den Einsatz vergleichbar zu machen. Dabei wurde errechnet, wie viel Milligramm (mg) Antibiotika Tier in kg eingesetzt wurden. Dabei zeigte sich der höchste Einsatz in Asien, Fernost und Ozeanien, gefolgt von Europa, Amerika und Afrika.

11.03.2020
DBV-Schreiben an BMEL zu Kastration mittels Isofluran-Narkose
Schwein

Info Schwein

Wegen weiterer unerwarteter Schwierigkeiten bei der betäubungslosen Ferkelkastration mittels Isofluran-Narkose, hat sich der DBV mit einem Schreiben an BMEL-Staatssekretärin Beate Kasch gewandt und um fachliche Klärung gebeten. Grund dafür war ein Artikel im Deutschen Tierärzteblatt. In diesem werfen die Autoren beispielsweise arzneimittelrechtliche Fragen auf und raten den Tierärzten von der Abgabe von Isofluran an Sachkundige ab, was sowohl bei den Tierärzten als auch den Landwirten zu erheblicher Verunsicherung führt.

Staatssekretärin Kasch wurde ebenfalls darüber informiert und um Stellungnahme gebeten, dass die notwendigen Sachkundeschulungen in den Bundesländern nur sehr verhalten anlaufen. Ebenso wurde um Abklärung hinsichtlich tierversuchsrechtlicher Fragen gebeten, die sich ggf. bei den für die Sachkunde erforderlichen praktischen Unterweisungen am Ferkel im Rahmen der Schulungen ergeben könnten.

Letztlich hat der DBV nochmals darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass die auf 20 Mio. € limitierten Fördermittel für Isoflurangeräte nicht für alle interessierten Ferkelerzeuger ausreichen, haushaltsrechtliche Vorkehrungen erwartet.

11.03.2020
Mischfutterherstellung in 2019 leicht gestiegen
Schwein

Info Schwein

 (BLE) Im Kalenderjahr 2019 wurden in Deutschland insgesamt knapp 24 Mio. t Mischfutter hergestellt. Das waren 81.337 t mehr als im Vorjahr (+0,3 %). Dabei war Schweinemischfutter mit einer Produktionsmenge von 9,6 Mio t erneut die wichtigste Futtersorte. An zweiter Stelle lag weiterhin die Erzeugung von Rinderfutter (7,1 Mio. t). Den größten Anteil an der Mischfutterherstellung hatte mit rund 11,8 Mio. t Getreide. Während der Anteil von Weichweizen aufgrund der starken Trockenheit im Jahr 2018 zurückging, stieg der Anteil von Mais. Auch lag der Einsatz von Rapsschrot mit 2,6 Mio. t über der von Sojaschrot (2,4 Mio. t).

11.03.2020
Klöckner wirbt für breite Unterstützung der Vorschläge der Borchert-Kommission
Geflügel

Info Schwein und Geflügel

(AgE) Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat für eine parteiübergreifende Unterstützung der Empfehlungen der Borchert-Kommission zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland und deren Finanzierung geworben. Die Ministerin hat daher eine Befassung des Bundestagsernährungsausschusses mit diesen Empfehlungen vorgeschlagen. Eingehend geprüft werden sollen insbesondere die mit der Erhebung einer Tierwohlabgabe und deren Nutzung zum Umbau der Tierhaltung verbundenen europarechtlichen Fragen.

10.03.2020
Klimaschutz und EU Green Deal – Was kommt auf die Landwirtschaft zu?
Umwelt und Landwirtschaft

Info Umwelt

In der vergangenen Woche hat die EU-Kommission ihre Pläne für einen EU Green Deal konkretisiert und einen Entwurf für ein europäisches Klimagesetz vorgelegt. Es schreibt das Ziel vor, bis 2050 Klimaneutralität innerhalb der EU zu erreichen. Klimaneutral bedeutet, dass ein Gleichgewicht zwischen anthropogenen Treibhausgasemissionen und dem Abbau von Treibhausgasen durch natürliche und technologische Lösungen besteht. Außerdem sieht der Gesetzesentwurf eine Überprüfung und ggf. Erhöhung des bisher vereinbarten Treibhausgasreduktionziels von derzeit 40% ggü. 1990 auf mindestens 50% bis 2030 vor. Weitere Konkretisierungen, wie die Ziele erreicht werden sollen, macht der Gesetzesentwurf nicht. Ob neben dem europäischen Parlament auch die Mitgliedsstaaten bei einer Erhöhung der Ziele für 2030 mitgehen, ist fraglich. Die deutsche Bundesregierung steht – wie auch zahlreiche osteuropäische Staaten – den Plänen kritisch gegenüber, hat sie doch erst im vergangenen Dezember die bisher vereinbarten Ziele verbindlich in ihrem Klimaschutzgesetz verankert.

Das deutsche Klimaschutzgesetz sieht für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft verbindliche Reduktionsziele für 2030 vor. Da viele Emissionen in der Landwirtschaft prozessbedingt sind, wie etwa der Methanausstoß von Wiederkäuern oder die Lachgasfreisetzung durch Düngung und Bodennutzung, nimmt die Landwirtschaft eine Sonderrolle ein. So muss der Sektor Landwirtschaft im Vergleich zu den anderen Sektoren „nur“ etwa 18% seiner heutigen Emissionen reduzieren, während von Industrie Verringerungen um 25%, Gebäude um 41%, Verkehr um 37% und Energie um 35% verlangt werden. Nichtsdestotrotz werden die Verringerungen in der Landwirtschaft nur mit großen Anstrengungen zu erreichen sein. Für die Umsetzung der einzelnen Ziele sind die jeweiligen Bundesressorts verantwortlich, im Sektor Landwirtschaft also das Bundeslandwirtschaftsministerium. Die Ministerien müssen zur Zielerreichung Reduktionspfade mit jährlichen Minderungsziele beachten. Werden die Minderungsziele in einem Jahr nicht erreicht, muss das jeweilige Ressort schnellstmöglich ein „Sofortprogramm“ auf den Weg bringen, um nachzusteuern. Wie solche Sofortprogramme aussehen ist allerdings nicht näher definiert. Dabei können sowohl ordnungsrechtliche Vorgaben als auch förderrechtliche Maßnahmen eine Rolle spielen – oder einfache Änderungen der zulässigen Emissionsmengen.

Zur Erreichung der Ziele hat die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2030 entwickelt, welcher für die Landwirtschaft u.a. folgende Maßnahmen vorsieht:

  • Senkung der N-Überschüsse (inkl. Ammoniak) und darüber die Lachgasemissionen
  • Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern
  • Schutz von Moorböden

Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen stehen dem BMEL innerhalb der nächsten 4 Jahre zusätzliche 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Große Teile dieser Mittel sind zur Förderung von Maßnahmen im Wald und zum Schutz von Moorböden eingeplant, es stehen aber auch erhebliche Mittel für die energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern zur Verfügung. Eine Senkung der N-Überschüsse ist bereits für den Grundwasserschutz und durch die nochmalige Verschärfung der Düngeverordnung eingeplant.

Neben der politischen Arbeit zur Abwendung völlig überzogener Anforderungen innerhalb der Novellierung der Düngeverordnung setzen sich Landvolk und der Deutsche Bauernverband dafür ein, dass umfassende Gelder sowohl zur Bewältigung weiterer Verschärfungen im Düngerecht (u.a. zur Schaffung von weiterem Lagerraum) als auch für die Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem setzt sich das Landvolk dafür ein, dass die für Moorschutz eingeplanten Gelder dazu genutzt werden, Techniken für regelbare Wasserstände unter Moorböden zu finanzieren, anstatt Flächen aufzukaufen und wiederzuvernässen. Durch besseres Wassermanagement können sowohl THG-Emissionen eingespart als auch die landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden gesichert werden.

Alle genannten Maßnahmen müssen real zu einer Verringerung der Treibhausgasfreisetzung führen. Da THG-Emissionen allerdings nicht gemessen, sondern modelliert und hochgerechnet werden, ist es zwingend nötig, Minderungspotentiale einzelner Maßnahmen „berechenbar“ zu machen. Denn für die Einhaltung der gesetzlich geforderten Minderungsziele ist nicht entscheidend was an THG-Emissionen real eingespart wird, sondern welche Reduzierungen sich im Treibhausgasemissionsbericht wiederfinden. Zur Klärung dieser sehr technischen Details und um Erfolge der Landwirtschaft für den Klimaschutz – außer Tierbestandsrückgänge und verbesserte N-Bilanzen – sichtbar zu machen, führen der Deutsche Bauernverband, das Bundeslandwirtschaftsministerium und die an der Berichterstattung beteiligten wissenschaftlichen Einrichtungen intensive Gespräche.

All die nationalen Zielmarken haben jedoch nur solange Bestand, wie auf europäischer Ebene nicht die zu Anfang beschriebenen Nachschärfungen der Klimaschutzziele für 2030 beschlossen werden. Geht es nach der neuen EU-Kommission soll aber ihr Green Deal zu einer deutlich ambitionierteren Klima-, Umwelt, und Wirtschaftspolitik führen. Im Zentrum der Agenda dabei steht klar die Erreichung der Klimaneutralität innerhalb der EU bis 2050. Generell geht es der EU-Kommission aber um einen Transformationsprozess hin zu einer ressourcenschonenden, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsform und um eine drastische Reduzierung von Umweltbelastungen. So soll die EU zum globalen Vorreiter in Sachen Klima- und Umweltschutz werden und zeigen, dass dies kein Widerspruch ist zu wirtschaftlichem Wachstum und sozialer Gerechtigkeit. Für den Bereich Landwirtschaft schwebt der Kommission eine sogenannte „Farm-to-Fork“-Strategie vor, wonach der Einsatz und das Risiko chemischer Pflanzenschutzmittel deutlich verringert, der Ökolandbau wesentlich ausgebaut, mehr Tierwohl geschaffen und dabei die Stellung der Landwirte innerhalb der Wertschöpfungskette verbessert werden soll. Vorgabe der Kommission ist, dass sich die genannten Ziele deutlich in den von den Mitgliedsstaaten zur kommenden Förderperiode zu erstellenden GAP-Strategiepläne wiederfinden. Ziel soll außerdem sein, 40% der Mittel des EU-Agrarhaushalt für landwirtschaftliche Maßnahmen zum Klimaschutz einzusetzen.

Für die Erzeugung von „klimafreundlichem“ Stahl in Europa hat die Kommission durchblicken lassen, Außenschutzmaßnahmen ins Auge zu fassen, damit die europäische Stahlproduktion trotz höherer Umweltanforderungen wettbewerbsfähig bleibt. Inwiefern solche Außenschutzmaßnahmen auch für landwirtschaftliche Produkte in Betracht gezogen werden, ist noch unklar – wie so vieles bei diesem Green Deal.  

Eine ganze Reihe von Zielen sind zwar benannt, Aussagen oder konkrete Pläne, wie diese Ziele erreicht werden sollen, fehlen bislang aber noch. Die Kommission hat jedoch einen ambitionierten Zeitplan zur Ausgestaltung und Konkretisierung des Green Deals vorgesehen. So sollen innerhalb der nächsten zwei Jahre bestehende Richtlinien und Verordnungen für die relevanten Sektoren darauf überprüft werden, ob und wie sie zur angestrebten Transformation des Wirtschaftssystems beitragen können, und gegebenenfalls angepasst werden oder durch neue Verordnungen ergänzt werden. Bei der Umsetzung ist die Kommission allerdings auf die Unterstützung und Mitarbeit der Mitgliedsstaaten und des europäischen Parlaments angewiesen. Inwiefern der Zeitplan daher eingehalten werden kann, ist im Hinblick auf die Uneinigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten bei der Verabschiedung des mehrjährigen Finanzrahmens, der Ausgestaltung der GAP oder der jetzt wieder aufflammenden Flüchtlingskrise mehr als fraglich.

06.03.2020
Milchmarkt
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

(AMI, ZMB) – In der 8. KW wurden 0,4 % mehr Milch angeliefert als in der Vorwoche. Damit wurde das Vorjahresniveau um 1,4 % überschritten. Die Entwicklungen am Milchmarkt werden zunehmend von dem Infektionsgeschehen durch das Coronavirus beeinflusst. Bei abgepackter Butter und Schnittkäse kam es dem Vernehmen nach zu ersten Bevorratungskäufen durch den Endverbraucher. Dementsprechend rege bestellt der LEH nach. Das Drittlandsexportgeschäft bzgl. Blockbutter, Käse und Pulver ist aufgrund logistischer Probleme (knappe Containerverfügbarkeit, erhöhte Frachtkosten) ebenfalls vom Coronavirusgeschehen betroffen. Die Preise für Butter haben nachgegeben, die Pulverpreise tendieren schwächer, die Schnittkäsepreise zeigen sich hingegen stabil mit vermehrten Preisdiskussionen.

Beim GDT-Tender war am 03.03.2020 ein Preisrückgang um 1,2 Prozent im Durchschnitt über alle Produkte und Zeiträume zu verzeichnen. Der nunmehr dritte Preisrückgang in Folge wird im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus in China gesehen. Die Handelsmengen sanken um 9,2 Prozent auf 25.276 Tonnen.

06.03.2020
Milchpolitische Beratungen in Brüssel
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

DBV-Vizepräsident Schmal nahm diese Woche an den milchpolitischen Beratungen bei Copa-Cogeca sowie dem entsprechenden Expertengremium der EU-Kommission teil. Die künftige Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik, der „Green Deal“ sowie der aktuelle Stand zu bilateralen Handelsabkommen der EU sind derzeit vor allem im Fokus. In der Gemeinsamen Agrarpolitik dreht sich das EU-Parlament im Kreis und spricht sich für zentral organisierte Eingriffe in die Milchproduktion einzelner Landwirte aus.

06.03.2020
Beschluss zur Nutztierhaltungs-VO erst im Mai
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

Anlässlich der Besprechung der Staatssekretäre der Bundesländer zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in dieser Woche forderte DBV-Generalsekretär Krüsken eine Änderung der Verordnung mit Augenmaß. In der Bund-Länder-Besprechung zur Änderung der Verordnung konnten nicht alle Diskussionspunkte geklärt werden. Die Entscheidung soll nun in der Sitzung des Bundesrates am 15. Mai fallen. Aus Sicht des DBV brauchen die Tierhalter endlich Klarheit und Verlässlichkeit für die weitere Entwicklung ihrer Betriebe.