Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.
Aktuelles aus dem Kreisverband
16.10.2023 Kreisleitungspflügen in Thedinghausen-Beppen
Niclas Podehl pflügt sich auf Platz eins
Am vergangenen Freitag fand auf dem Betrieb Wortmann in Thedinghausen-Beppen der Kreisentscheid im Leistungspflügen statt. Die angehenden Landwirt*innen hatten die Aufgabe eine vorgegebene Fläche fachgerecht unter Wettbewerbsbedingungen innerhalb einer bestimmten Zeitvorgabe zu bearbeiten. Ziel war, neben der grundsätzlichen Aufgaben des Pflügens, ein optimaler Einsatz des Pfluges. Ein korrekter Anbau des Gerätes an die Zugmaschine bewirkt, neben einer bodenschonenden Bearbeitung, unter anderem einen geringeren Kraftstoffverbrauch. Die Beseitigung des nicht erwünschten Pflanzenbestandes durch den Pflug reduziert den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und ist insofern aktueller denn je. Der jährliche Wettbewerb ist daher ein wichtiger Bestandteil der landwirtschaftlichen Ausbildung. „Beim Leistungspflügen sind die Teilnehmer einem kleinen Stresstest ausgesetzt und müssen das Erlernte in die Praxis umsetzten“, erzählte Hans-Werner Heidemann von der Deutschen Lehranstalt für Agrartechnik (Deula) Nienburg gegenüber der Verdener Aller-Zeitung.
Die Wertungsrichter konnten mit den Leistungen der Auszubildenden durchaus zufrieden sein. Eine besonders gute Leistung erzielte Niclas Podehl, der sich auf den ersten Platz pflügte. Ihm folgten Georg Fischer und Leo Ripke auf dem zweiten Platz, sowie Finn Fischer auf dem dritten Platz. Alle Teilnehmer*innen können jedoch Stolz auf sich sein, sich dem Wettbewerb gestellt zu haben.
16.10.2023 Moorgipfel im Landkreis Osterholz
Jetzt anmelden, damit der Moorschutz gemeinsam mit der Landwirtschaft gelingt
Der Landkreis Osterholz veranstaltet in diesem Jahr zum ersten Mal gemeinsam mit dem Landvolk Osterholz e.V., der Biologischen Station Osterholz e. V. und dem Gewässer- und Landschaftspflegeverband Teufelsmoor einen Moorgipfel. Am Freitag, den 3. November 2023 findet dieser von 9:30 bis 17:00 Uhr in der Stadthalle Osterholz-Scharmbeck (Jacob-Frerichs-Straße 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck) statt.
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an alle am Thema Klima- und Moorbodenschutz interessierten Personen als auch an Personen, die beispielsweise als Bewirtschaftende oder Landbesitzer*innen vom Moorbodenschutz berührt sind. Kurz gesagt ist sowohl die breite Öffentlichkeit als auch Fachpublikum herzlich willkommen.
Es erwartet Sie ein vielfältiges Programm bestehend aus Fachvorträgen und Foren zu Themen der Wiedervernässung, der Aufwuchsverwertung und des nachhaltigen Tourismus sowie Messestände und die Ausstellung von Produkten aus Mooraufwuchs. Mit dem niedersächsischen Umweltminister Christian Meyer und der niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte haben hochrangige Vertreter*innen der Landesregierung ihr Kommen ebenso zugesagt, wie eine Vielzahl von Fachexpert*innen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist nötig und ab sofort bis zum 25. Oktober 2023 HIER möglich. Die Veranstaltungsstätte ist in wenigen Fußminuten vom Bahnhof Osterholz-Scharmbeck erreichbar. Seien Sie dabei und diskutieren Sie mit, damit der Moorbodenschutz gemeinsam mit der Landwirtschaft gelingen kann!
11.10.2023 Sachliche Diskussion zum Thema Wolf
Circa 150 Zuschauer*innen bei Podiumsdiskussion
Am Montag fand eine Podiumsdiskussion zum Thema Wolf im Rathaus in Langwedel statt. Eingeladen hatte der Nabu Kreisverband Verden e. V. Auf dem Podium zugegen waren Frank Fass vom Wolfcenter Dörverden, der Präsident der Landesjägerschaft Helmut Dammann-Tamke, der 1. Landesvorsitzende des NABU Niedersachsen Dr. Holger Buschmann sowie Helmut Habermann aus dem Raum Burgdorf bei Hannover als Vertreter des Nds. Landvolkes und der Pferdeland Niedersachsen GmbH. Die Veranstaltung war mit circa 150 Leuten mehr als gut besucht und es ergab sich ein respektvoller Austausch zwischen allen Mitdiskutanten. Quintessenz des Abends war bei allen Beteiligten, dass es eine bessere und einfachere finanzielle Unterstützung bzw. Übernahme bei Herdenschutzmaßnahmen geben sollte und hier die Politik am Zug ist. Abweichungen ergaben sich bei den Themen Wolfsentnahme und wolfsfreie Zonen.
05.10.2023 Podiumsdiskussion zum Thema Wolf
NABU Verden lädt ins Rathaus nach Langwedel ein
Veranstaltungshinweis:
Am 9.10.23 lädt der NABU Kreisverband Verden e. V. Zu einer Podiumsdiskussion zum Thema Wolf ein. Die Veranstaltung findet ab 19:00 Uhr im Rathaus Langwedel statt.
Auf der Homepage des NABU heißt es dazu:
„Als Moderator konnte der NABU Kreisverband Verden e.V. den ehemaligen Chefredakteur des Achimer Kreisblattes Manfred Brodt gewinnen. Um ein ausgewogenes Meinungsbild zu ermöglichen, werden Vertreter unterschiedlicher Interessensgemeinschaften eingeladen. Frank Fass vom Wolfcenter Dörverden wird seine Erkenntnisse in die Diskussion ebenso einbringen wie Helmut Habermann aus dem Raum Burgdorf bei Hannover als Vertreter des Nds. Landvolkes und der Pferdeland Niedersachsen GmbH. Außerdem werden sich der Präsident der Landesjägerschaft, Helmut Dammann-Tamke und der 1. Landesvorsitzende des NABU Niedersachsen, Dr. Holger Buschmann, gegenübersitzen. Ziel der Veranstaltung ist es, möglichst viele Emotionen aus der Diskussion zu nehmen und diese durch den Sachverstand der Experten zu ersetzen. Alle Gäste werden auch die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen.“
27.09.2023 Wolf im Fokus
Jörn Ehlers im Talk der NDR Info “Redezeit”
Dass das Thema Wolf mittlerweile in der gesamten Gesellschaft angekommen ist, zeigte die Radiosendung „Redezeit“ von NDR Info vom 26.9.23: Dort diskutierte Radiomoderatorin Susanne Stichler gemeinsam mit Ernst-Dieter Meinecke von der Landesjägerschaft Niedersachsen, Wolfsexperte Theo Grüntjens sowie Jörn Ehlers, Vorsitzender des Landvolk-Kreisverbandes Rotenburg-Verden e. V. Nach Aussagen der Redaktion gab es auf die Sendung eine überraschend hohe Resonanz mit vielen Mails und Anrufer*innen. Die gesamte Sendung ist HIER auch online abrufbar.
Um auf den Wolf Aufmerksam zu machen, werden am 29. September Weidetierhalter um 19 Uhr europaweit Mahnfeuer gegen die uneingeschränkte Ausbreitung des Wolfes und für den Schutz der Weidetierhaltung entzünden. Infos dazu gibt es HIER.
26.09.2023 4-%-Stilllegung sind für 2023/24 einzuhalten
EU-Kommission ermöglicht keine Ausnahmen
Da weder im EU-Agrarministerrat, im EP-Agrarausschuss noch auf dem EVP-Agrarkongress das Thema 4-%-Stilllegung angesprochen wurde steht fest, dass die 4 % für 2023/24 einzuhalten sind und auch keine Resthoffnung auf eine Aussetzung besteht. Nur wenn die EU-Kommission es ermöglicht hätte, hätten die Mitgliedstaaten die Ausnahme nutzen können. Hier gab es jedoch keine Initiative des zuständigen polnischen Agrarkommissars. Betroffen sind Betriebe ab 10 ha Ackerland. Die Stilllegung 2024 mit aktiver Begrünung muss unmittelbar nach Ernte der Hauptfrucht (2023) mit mindestens zwei winterharten Kulturen erfolgen.
Für Rückfragen und weitere Informationen steht Euch Thomas Exner gerne zur Verfügung: Tel: 04261-6303-101 / Mail: Exner@landvolk-row-ver.de
25.09.2023 Jörn Ehlers in der Radiosendung „Redezeit“ zu Gast
Wolf ist Thema im NDR Info
Jörn Ehlers, Kreisverbandsvorsitzender und Landvolkvizepräsident, ist am 26.09.2023 von 21:03 bis 22:00 Uhr im NDR Info in der Radiosendung „Redezeit“ zu Gast. Das Thema wird der Wolf sein. Die Hörer*innen können über ein Onlineformular oder über einen Anruf mitdiskutieren. Weitere Informationen gibt es HIER.
25.09.2023 Ende der ASP-Aufwandsentschädigung „fatales Signal“
Verbände und Organisationen fordern Unterstützung der Jägerschaft
Für Unruhe in den betreffenden Verbänden und Organisationen sorgt ein Schreiben des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, in dem mitgeteilt wird, dass der seit Januar entstandene und künftig entstehende Aufwand beim Jagen, Suchen und Beproben von Fallwild im Sinne der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nicht mehr entschädigt werden darf. Dazu zähle auch der Mehrabschuss von Schwarzwild und der Einsatz brauchbarer Jagdhunde. Grund ist die fehlende haushaltsrechtliche Ermächtigung. Für das Landvolk Niedersachsen, die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN), die Landwirtschaftskammer (LWK) und den Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) stellt diese Entscheidung ein fatales Signal dar.
Der ASP-Fall in einem Hausschweinbestand im Emsland im Jahr 2022 hat gezeigt, welche katastrophalen Auswirkungen die Seuche für Schweinehalter*innen hat. „Die Jägerschaft hat damals ganz selbstverständlich mit großem Einsatz und Engagement gehandelt und bewiesen, dass sie ein wichtiger und verlässlicher Partner ist. Auch das Land betont immer wieder, dass es in Sachen ASP-Prävention ohne die Jäger nicht geht. Umso unverständlicher ist für unsere Mitglieder nun diese Entscheidung – zumal es in anderen Bundesländern auch geht“, sagt LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke.
„Oberstes Ziel der ASP-Bekämpfung ist es, in Deutschland wieder ASP-frei zu werden“, konstatiert Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. Dazu gehöre auch die Reduzierung des Schwarzwildbestandes und ein Frühwarnsystem durch schnelles Auffinden von Fallwild und eine kontinuierliche Beprobung auf das ASP-Virus: „Wir haben keinerlei Verständnis für diese Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums. Die Aufwandsentschädigungen müssen dringend weiterhin und auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 gezahlt werden. ASP-Fälle in Hausschweinbeständen hätten für das Land Niedersachsen Schadenspotenzial in Milliardenhöhe – da sprechen wir von ganz anderen Dimensionen.“
Landvolk, LJN, LWK und ZJEN arbeiten seit vielen Jahren in der ASP-Sachverständigengruppe mit, die das Land Niedersachsen bereits im Jahr 2014 eingerichtet hat. „Konsens in dieser Gruppe war stets, dass die ASP-Bekämpfung in der Schwarzwildpopulation einem Marathon gleicht, und dass es daher umso wichtiger ist, das große Engagement der Jägerschaft auch durch finanzielle Anreize anzuerkennen“, betont ZJEN-Präsidentin Astrid Garben-Mogwitz. „Wir sind sehr erstaunt darüber, dass die Zahlungen künftig wegfallen sollen, obwohl Zweck und Rechtsgrundlage eines entsprechenden Erlasses aus 2018, der Ende 2022 ausgelaufen war, immer noch bestehen“, erklärt LWK-Präsident Gerhard Schwetje. Gemeinsam appellieren Landvolk, LJN, LWK und ZJEN an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen ASP schnellstmöglich wieder einzuführen.
20.09.2023 Maisernte
Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr
Freudig haben die Landwirt*innen der Maisernte entgegengefiebert, nun hat sie endlich begonnen. Doch die großen Landmaschinen, die für die Ernte benötigt werden, sorgen auf den Straßen nicht immer für Freude. „Jeder von uns kennt natürlich die Situation, dass man einen wichtigen Termin hat und ausgerechnet dann fährt der 3,50 Meter breite 40-Tonner vor einem, da kommt bei dem einen oder anderen schon mal Ungeduld auf. Anstatt dann jedoch ein riskantes Überholmanöver zu starten, gilt es jetzt einmal tief durchzuatmen und die Ruhe zu bewahren, um sich selbst und die anderen Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr zu bringen. Denn am Ende zählt es vor allem sicher am gewünschten Ziel anzukommen! Und auch die Berufskollegen sind selbstverständlich ebenso in der Pflicht bei den Erntefahrten stets die Sicherheit im Blick zu behalten“, setzt sich der Landvolk-Kreisverbands-Vorsitzende Christian Intemann für mehr gegenseitige Akzeptanz auf den Straßen während der aktuellen Maisernte ein.
14.09.2023 Deutscher Engagementpreis
Jägerschaft Verden nominiert
Die Jägerschaft Verden ist für den Deutschen Engagementpreis nominiert - einer bundesweiten Auszeichnung für freiwilliges Engagement. Er wird jedes Jahr um den Internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember in Berlin verliehen und durch das Bündnis für Gemeinnützigkeit und den Bundesverband Deutscher Stiftungen vergeben.
Auch wir als Kreisverband arbeiten seit Jahren partnerschaftlich mit der Verdener Jägerschaft zusammen.
Auf der Homepage der Jägerschaft Verden könnt ihr ganz einfach online abstimmen.
Antragsmöglichkeit nur über „ANDI-Verfahren“ und bis 15. Mai, spätestens 31. Mai begründende Anlage!
Dem Landvolk Niedersachsen ist gelungen, was in anderen Bundesländern mit entwässerten landwirtschaftlich genutzten Moorstandorten so nicht angeboten wird: Antragstellende auf GAP-Prämien können die Einstufung einer Fläche als Moor (mind. 10 Zentimeter-Schicht mit kohlenstoffreichem Oberboden innerhalb der obersten 40 Zentimeter unter Geländeoberkante) beanstanden. Ist natürlich wieder ärgerlicher Aufwand, aber sollte sowohl bei Dauergrünland als auch bei Ackernutzung zumindestens kurz überlegt werden! Denn inzwischen greift der Gesetzgeber auf diese so genannte „GLÖZ 2-Kulisse“ auch gern zurück, um z. B. die Errichtung von PV-Anlagen auf diesen Standorten zu erschweren usw.
Wichtig auch: Reden Sie ggf. mit den Verpächtern solcher Flächen an Sie, da nur GAP-Antragsteller eine direkte Korrektur über das Verfahren erreichen können. Ihr Verpächter hat ggf. auch noch Unterlagen z. B. übers Tiefpflügen vor vielen Jahrzehnten! Fluten Sie die LWK aber auch nicht mit nicht wirklich begründbaren Herausnahmeanträgen! Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass es 2026 eine weitere Möglichkeit der Korrektur über ANDI geben wird. Die Landesverordnung sieht hier noch kein Auslaufen vor. Wenn eine Fläche ganz aus der Gebietskulisse herausgenommen werden soll, sind die Anforderungen wegen der überzogenen Moorbodendefinition des letzten Bundestages besonders schwer zu erfüllen. Tiefgepflügte Flächen können leichter als so genannte „Moor-Treposole“ umgestuft werden, das ermöglicht schon einmal Grünlanderneuerung und Statustausch.
Für die begründende Anlage zu dem Antrag ist der in ANDI 2025 verlinkte Vordruck zu nutzen. Für die Gültigkeit des Antrags ist zudem erforderlich, dass zusätzlich bis spätestens zum 30.06.2025 die erforderlichen qualifizierten Nachweise bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. An die GLÖZ 2-Auflagen müssen Sie sich halten, mindestens bis Ihnen ein positiver Bescheid der LWK vorliegt, dass die Fläche nicht mehr in die Gebietskulisse fällt bzw. die Bedingungen für Treposole gelten. Es macht also wenig Sinn, vor einem solchen Bescheid für eine Dauergrünlandfläche in der Kulisse, die bisher nicht als Treposol eingestuft ist, einen Antrag auf Pflegeumbruch zu stelle.
Detaillierte Hinweise dazu, welche qualifizieren Nachweise für die Prüfung der vollständigen Herausnahme bzw. für die Prüfung der Ausweisung mit der Bodenkategorie Moor-Treposol einreichen müssen, finden Sie unter dem Webcode: 01042644 auf den Seiten der LWK Niedersachsen. Außerdem liegen allen Landvolk-Kreisverbänden ausführliche Unterlagen als Hilfestellung vor. FANI-App kann leider bisher nicht genutzt werden, aber Dateien mit Aufnahmen von Bodenprofilschnitten per Handykamera werden bei der Prüfung durch das LBEG akzeptiert, wenn vor der Erstellung eines Fotos mit dem Handy bei der Einstellung zu so genannten „Ortungsdiensten“ der Zugriff auf den Standort erlaubt ist, und zwar der „genaue“ Standort! Anleitung fürs iphone z. B. https://www.youtube.com/watch?v=_DEGMJUnBFw oder für „Android“-Geräte wie Samsung https://www.youtube.com/watch?v=7nVmbH0iL1M. Erst testen (Probeaufnahme, Testbild auf gespeicherte GPS-Koordinaten prüfen), dann sauber Grabloch ausheben und dann Profilwände mit lesbarem Maßstab fotografieren!
(DBV) Ende letzter Woche ist die Eilverordnung über Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit in Kraft getreten. Diese VO ermöglicht für die kommenden sechs Monate die weitere Anwendung der drei bisher üblichen BTV-Impfstoffe, darunter auch des in Deutschland bisher überwiegend genutzten und lieferbaren BTV-3-Impfstoffs Bultavo 3 von Boehringer Ingelheim. Damit wird die flächendeckende und rechtzeitige Impfung weiter gewährleistet.
(DBV) Im Vorfeld des Berliner Milchforums tagte der DBV-Fachausschuss Milch zu Themen wie den anstehenden Koalitionsverhandlungen in Berlin, der Brüssler Politik, dem Tierseuchengeschehen und der LEH-Haltungsformkennzeichnung. Der Fachausschuss bewerte die geplante Rücknahme der Streichung der Agrardieselrückerstattung positiv, verwies jedoch auf die noch zu bearbeitenden Themenfelder wie Wettbewerbs- und Standortsicherung, Bürokratieabbau und Planungssicherheit.
(DBV) Am diesjährigen Branchentreffen der Milchwirtschaft, welches mit knapp 500 Gästen erneut gut besucht war, stand der lange angemahnte Kurswechsel in der Agrarpolitik im Fokus. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion am ersten Veranstaltungstag wurden Themen wie Standortsicherung und Bremsung des Strukturwandels; Arbeitskräftesicherung und Bürokratieabbau erörtert. Begleitet wurde das Berliner Milchforum von einer Fachausstellung und einer vielfältigen Vortragsreihe am zweiten Veranstaltungstag. Die Veranstalter freuen sich auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr. Save-the-Date: 16. Berliner Milchforum am 12./13. März 2026.
Gebietskulisse für PSM-Verbots-Erschwernisausgleich für Äcker in Naturschutzgebieten
Die gute Nachricht vorweg: Am 24. Januar verkündete Ministerin Staudte durch eine Pressemitteilung, dass auf Antrag für Ackerflächen und Dauerkulturen, die in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet in Niedersachsen liegen, das aber nicht auch als Natura 2000-Gebiet an die EU gemeldet ist, auch rückwirkend ab 2024 ein finanzieller Ausgleich für das von der rot-schwarzen Bundesregierung ab 2021 verhängte Anwendungsverbot für Herbizide und viele Insektizide gezahlt wird. Für Dauergrünland gilt der Erschwernisausgleich nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz. Der „Bundes-PSM-Verbots-Acker-Erschwernisausgleich“ galt bisher nur für Flächen in Natura 2000-Gebieten, nicht aber z. B. für Äcker, die zwar wegen ihrer Lage in einem Naturschutzgebiet oder Nationalpark ebenso betroffen, aber nicht in einem Natura 2000-Gebiet gelegen sind. Der Haken an der zugelassenen Antrags-Rückwirkung für 2024 ist, dass das Ende der Antragsfrist dafür aus unbekannten Gründen schon auf den kommenden Sonntag, den 16.03.2025 um 24:00 Uhr festgelegt wurde. Spätestens dann muss ein Antrag für das Jahr 2024 bei der Bewilligungstelle der LWK eingegangen sein, ggf. per Telefax. Näheres findet sich unter https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/40345_Erschwernisausgleich_Pflanzenschutz
Für das Jahr 2025 endet die Antragsfrist für den „Bundes-PSM-Verbots-Acker-Erschwernisausgleich“ am 15. Mai 2025. Geht der Antrag nach diesem Datum ein, so erfolgt für jeden Kalendertag, um den der Antrag verspätet eingereicht wird, eine prozentuale Kürzung.
Nach Einschätzung des Landvolk-Landesverbandes betrifft die Ausweitung der Gebietskulisse für diesen Erschwernisausgleich keine sehr große Acker- oder Dauerkulturfläche. Hintergrund ist, dass in der ausgeweiteten Gebietskulisse das Dauergrünland die wesentliche Nutzungsart darstellt. Einzelbetrieblich sind die gewährten ca. 382 € für jeden betroffenen Hektar Acker aber mehr als Nichts. Das Landvolk wird sich aber strikt dagegen wehren, wenn der Erschwernisausgleich vom zuständigen Pflanzenschutzamt zukünftig als Grund für die Zurückweisung von Ausnahmeanträgen von den PSM-Verboten in der jetzt erweiterten Gebietskulisse angeführt werden sollte. Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung, dass maßgeblich immer die Schutzgebietsordnung (z. B. eine dort geregelte Zulassung der guten fachlichen Praxis für Acker- und Dauerkulturen) sein muss und bei Anträgen auf Ausnahmen einen höheren Rang als das pauschale Verbot der Pflanzenschutzanwendungsverordnung haben muss.
Die Unsicherheit der Terminmärkte wird mit einigem Abstand betrachtet, Käufer halten sich zurück, Erzeuger haben die Vermarktung in den Hintergrund gerückt und kümmern sich um ihre Kulturen.
(AMI) Selbst der aktuelle Monatsreport des US-Landwirtschaftsministerium reagierte auf das derzeit herrschende Sperrfeuer von Strafzöllen mit Achselzucken und wies gesondert darauf hin, nur diejenigen Berücksichtigt zu haben, die bei Redaktionsschluss auch Gültigkeit hatten. Das ist wohl auch das Einzige, was Analysten und auch Marktteilnehmer derzeit machen können – abwarten. Denn so langsam kann man den Überblick über Aktionen und Reaktionen verlieren. Jüngst erklärte die EU Gegenzölle auf Güter aus den USA. Die bisherigen Regelungen verlieren ihre Gültigkeit am 31.03.25 und soll der US-Regierung Zeit zum Einlenken geben. Spätestens ab 13.04.25 treten dann die neuen Zölle in Kraft. Über das Produktpaket wird noch diskutiert und enthält momentan u.a. Hartweizen und -mehl, Roggen, Gerste, Hafer, Reis, Weichweizenmehl, Sojabohnen, Raps und Rapsöl, Sonnenblumenöl, Maiskleberfutter und noch vieles andere – allerdings keinen Mais und keinen Weichweizen.
Die Verunsicherung, die Ende der Vorwoche etwas nachließ, entflammte mit der Ankündigung aus Brüssel erneut. Zuvor hatte allerdings die Ausschreibung Algeriens über schätzungsweise 450.000 t Mahlweizen den Weizenkursen in Paris etwas Auftrieb verliehen, auch wenn französische Herkünfte „verbannt“ sind, werden wohl rumänische und bulgarische Partien geliefert werden, dazu wohl auch ukrainische. Außerdem stützt der jetzt gültige Fronttermin Mai 25, der in den zurückliegenden Wochen „nur“ 20 EUR/t verloren hat und nicht 30 EUR/t wie der ausgelaufenen März 25. So schloss Paris am 13.03.25 mit 226 EUR/t – im Vergleich zur Vorwoche immerhin ein Plus von 3,25 EUR/t.
Die Großhandelspreise haben sich in den zurückliegenden 5 Handelstagen wenig bewegt und spiegeln damit die abwartende Haltung deutlich wider. Auf der einen Seite mangelt es an Verkäufen aus der Landwirtschaft, sodass sich Handelsunternehmen bereits beklagen, dass Vorräte in den Exporthäfen zurück an die Verarbeitungsstandorte im Inland transferiert werden müssen. Lagerware hat in den vergangenen Wochen an Wert verloren. Brotweizen franko Niederrhein wurde Mitte Februar noch mit 247 EUR/t bewertet, aktuell wird 232 EUR/t gesprochen. Auch an anderen Standorten wurden 15 EUR/t eingebüßt. Allerdings ist die Korrektur zur Vorwoche mit -1 bis 0 EUR/t nur noch sehr gering. Qualitätsweizen kann sich zu Mitte Februar besser behaupten und gab um 11 auf 250 EUR/t nach, was unverändert zur Vorwoche ist. Brotroggen hat 10 auf 210 EUR/t eingebüßt und liegt 2 EUR/t unter Vorwochenlinie. Braugerste wird am 12.03.25 mit 256 (Vormonat: 258) EUR/t für prompte Ware und 250-257 (260) EUR/t für Liefertermine bis Juni 25 bewertet. Partien ab Oktober liegen bei 275-278 (279-284) EUR/t. Damit hat sich alterntig gegenüber Vorwoche nichts getan, neuerntig wurden die Verkaufsideen um 5 EUR/t reduziert.
Auf der anderen Seite sind die Käufer nicht gewillt Aufgelder zu bewilligen und spekulieren ihrerseits auf anhaltend fallende Kurse. Größere Mengen werden ohnehin erst für die kommende Saison gesucht. Und dafür sind die Aussichten etwas getrübt. Zwar schätzt der Branchenverband Coceral die EU-Weichweizenernte mit 124 Mio. t rund 10 Mio. t über Vorjahr, hat aber gegenüber der vorangegangenen Schätzung den Wert um 2,5 Mio. t reduziert. Für Hartweizen wurde die EU-Schätzung erhöht, ebenso für Roggen. Die EU-Sommergerstenernte wird aktuell auf 22,3 Mio. t taxiert und damit nicht mehr über Vorjahresvolumen, wie noch im Dezember 24, sondern 2,5 % darunter.
Erzeuger erhielten in der 11. KW für promptes Qualitätsgetreide 1,50 EUR/t (Brotroggen) bis knapp 4 EUR/t (Braugerste) weniger als in der Vorwoche. Demgegenüber haben die Vorkontraktpreise weniger nachgegeben oder sogar noch einmal zugelegt. So werden für Qualitätsweizen ex Ernte im Bundesdurchschnitt aktuell 3 EUR/t mehr geboten als für prompte Partien, für Brotweizen liegt das Aufgeld bei 1,40 EUR/t, Brotroggen ist preisidentisch.
(DBV/AMI) An der Pariser Börse schloss der Fronttermin Juni 25 für Mais am 12.03.2025 bei 212 EUR/t und damit lediglich 0,25 EUR/t über Vorwochenniveau. Hierbei blieben größere Tagesschwankungen in den vorigen Handelstagen aus. Zum Vorjahreszeitpunkt lag der Fronttermin noch bei 178,50 EUR/t. Folgetermine konnten jüngst hingegen auf Wochensicht um bis zu 2 EUR/t zulegen. Die US-Zollpolitik hat die Kurse fest im Griff, hinzukommt, dass die üppigen südamerikanischen Ernten allmählich auf den Weltmarkt eintreffen und den Kursspielraum nach oben begrenzen.
Sowohl die Notierungen als auch die Preise am Kassamarkt bewegen sich kräftig abwärts. Damit verstummt auch die Abgabebereitschaft der Erzeuger.
(AMI) Die Pariser Rapsnotierungen rutschen weiter ab. Allein binnen den zurückliegenden drei Börsentagen verlor der Fronttermin 10,75 EUR/t. So schloss der Fronttermin Mai am 13.03.2025 bei 471 EUR/t und damit nicht nur 32,50 EUR/t unter dem Niveau der Vorwoche, sondern gleichzeitig auch auf dem tiefsten Stand seit Ende September 2024. Partien der Ernte 2025 tendieren ebenfalls schwächer, wenn auch weniger deutlich. So verlor der August-25-Kontrakt auf Wochensicht rund 24 auf 459,25 EUR/t.
Wie bereits in der vergangenen Woche standen die Zollentwicklungen im Fokus. Neben den USA war nun jedoch China bestimmendes Thema. So kündigte das chinesische Handelsministerium an, ab dem 20.03.2025 einen 100-prozentigen Zollsatz auf kanadische Agrarprodukte an und reagiert damit auf die kanadischen Zölle auf chinesische Elektrofahrzeuge, Stahl und Aluminium. Kanada hatte diese im September 2024 verhängt. Das setzte die kanadischen Canola-Notierungen merklich unter Druck und zeigte auch hierzulande Preiswirkung.
Auch auf Großhandelsebene kann das Vorwochenniveau nicht gehalten werden. Dabei bleiben die Prämien unverändert. Franko Hamburg werden zur Lieferung ab April 485 EUR/t in Aussicht gestellt, 31 EUR/t weniger als in der Vorwoche. Franko Niederrhein sind mit 488 ebenfalls 31 EUR/t weniger möglich. Für Partien der Ernte 2025 sind bis zu 471 EUR/t im Gespräch und damit 19 EUR/t weniger. Mit dem Preiszerfall kommt der Handel nun vollständig zum Erliegen. Sowohl Partien der alten als auch der neuen Ernte werden nicht besprochen. Die Importströme aus Australien laufen zwar stetig, fußen jedoch lediglich auf bereits kontrahierter Ware. Neugeschäft kommt nicht zustande.
Auf Erzeugerstufe wird das Minus in Paris nahezu vollständig nachvollzogen. Im Bundesdurchschnitt sind für Partien der Ernte rund 468,20 EUR/t möglich und damit 27,50 EUR/t weniger als noch in der Vorwoche. Das Vorjahresniveau von 395 EUR/t wird damit dennoch übertroffen. Partien der Ernte 2025 werden im Mittel für 443,20 (419-480) EUR/t und damit 18,30 EUR/t günstiger offeriert. Mit den deutlichen Preisrücknahmen bleibt die Abgabebereitschaft der Erzeuger gering. Mit der Vermarktung wird in der Hoffnung auf Preissteigerungen vorerst abgewartet. So bleibt das Handelsvolumen vorerst gering.
Ohnehin bestimmen die laufenden Feldarbeiten aktuell den Alltag der Erzeuger. Auf den Feldern präsentiert sich die Kulturen weiterhin in einem guten bis sehr guten Zustand. Die erste Stickstoffgabe ist nahezu abgeschlossen. In einigen Regionen wurden bereits erste Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Rapsschädlinge durchgeführt, um die Kulturen zu schützen.
Sonnenblumenkerne gewinnen – Sojabohnen verlieren
Auch Sojabohnen können das Vorwochenniveau nicht halten. Meldungen sind dabei aus Süddeutschland erhältlich. So sind in Bayern mit 401,20 rund 10,70 EUR/t weniger möglich. In Südbaden werden mit 405 rund 8 EUR/t weniger genannt als noch eine Woche zuvor. Fester tendieren demgegenüber die Erzeugerpreise für Sonnenblumenkerne. Während in der Vorwoche aus Thüringen noch 470 EUR/t gemeldet wurden, sind zuletzt 478,75 EUR/t im Gespräch. Aus Sachsen-Anhalt werden mit 486,80 EUR/t rund 10 EUR/t mehr genannt.
Es kommt kaum Bewegung in den heimischen Markt. Beim Getreide hält die leicht negative Tendenz an, was zu weiter schwindender Abgabebereitschaft führt. Lieber wartet man ab, wie sich die Turbulenzen an den internationalen Märkten auswirken. Der größte Einflussfaktor ist hier weiterhin die Zollpolitik der USA und den folgenden Gegenmaßnahmen der Handelspartner. Da kaum einzuschätzen ist, welche Idee als nächstes in Washington verkündet wird, herrscht große Verunsicherung. Eine Folge der Unruhen ist auch der aktuell starke Euro, der die Exportchancen weiter begrenzt und somit auch wenige Impulse zulässt. Beim Raps geht es unterdessen mit den Preisen weiter steil bergab. Sowohl an den Terminbörsen als auch auf Erzeugerstufe waren deutliche Rückgange zu beobachten. Bei den Einkaufspreisen des niedersächsischen Handels und der Genossenschaften wurden zu Beginn der Woche vereinzelt noch Preise über der 500-Euro-Marke gemeldet. Ware steht allerdings kaum dahinter. Beim Erzeugerpreis-Bundesschnitt (468 EUR/t) und an der Euronext (471 EUR/t) hat man von dieser Marke mittlerweile deutlich Abstand genommen. Hier spielen nicht nur der Handelskonflikt zwischen den USA und Kanada eine Rolle, sondern auch die Handelskrise zwischen Kanada und China. Ab dem 20. März soll es chinesische Zölle unter anderem auf Rapsöl aus Kanada geben, was dafür sorgen könnte, dass mehr kanadisches Öl in den EU-Markt drückt. Der Markt für Speisekartoffeln nimmt derzeit einen saisontypischen Verlauf. Die bereitstehenden Lagerkartoffeln bedienen die verhaltene Nachfrage ausreichend. Die Preise bleiben auf dem Niveau der Vorwoche, wobei die Erzeugerpreise meist im mittleren Bereich der Preisspanne angesiedelt sind.