Terminmärkte KW14

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Terminmärkte KW14
Wir weisen auf die gemeinsame Pressemitteilung vom Deutschen Bauernverband DBV und dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hin:
Für das Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Humusaufbau in Ackerböden suchen der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) 150 biologisch und konventionell wirtschaftende Betriebe mit Interesse am Humusaufbau.
In den kommenden sechs Jahren sollen die Betriebe passgenaue Maßnahmen zum Humusaufbau auf ihren Flächen umsetzen. Dafür erarbeiten die Landwirtinnen und Landwirte gemeinsam mit Experten betriebsindividuelle Konzepte und werden in der Umsetzung über die gesamte Projektlaufzeit betreut. Das Thünen-Institut wertet die im Projekt gewonnenen Daten wissenschaftlich aus. So erhalten nicht nur die teilnehmenden Betriebe fundierte Antworten, welche Maßnahmen unter ihren Standortbedingungen welchen Beitrag zu Humusaufbau und Klimaschutz leisten: Die zusammengefassten Ergebnisse werden der breiten landwirtschaftlichen Praxis zur Verfügung gestellt, so dass das Projekt seinen Beitrag zum großflächigen Humusaufbau leisten kann.
Unter www.umfrageonline.com/c/humusprojekt können sich interessierte Betriebe über das Projekt informieren und direkt online bewerben. Bewerbungsschluss ist der 15.05.2022.
Für Landwirtinnen und Landwirte, die mehr Infos benötigen, besteht auf der Plattform die Möglichkeit sich zu einer Online-Informationsveranstaltung am 20. April anzumelden.
Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Humusaufbau in Ackerböden
Gemeinsam mit der wissenschaftlichen Begleitung des Thünen-Instituts und 150 landwirtschaftlichen Demonstrationsbetrieben werden die Projektpartner BÖLW und DBV in ganz Deutschland in den kommenden sechs Jahren humusmehrende Maßnahmen praxisnah erproben und wissenschaftlich validieren.
Humus, die organische Substanz des Bodens, ist entscheidend für die Bodenfruchtbarkeit und durch den hohen Anteil an organischem Kohlenstoff ein „CO2-Speicher“. In insgesamt zehn Modellregionen werden – unterstützt durch eine kompetente fachliche Begleitung – neue Wege entwickelt, erprobt und ausgewertet, mit denen der Humusgehalt der Böden dauerhaft vermehrt werden kann. Im Projekt gewonnene Erkenntnisse sollen für die breite landwirtschaftliche Praxis nutzbar werden und somit den flächendeckenden Humusaufbau unterstützen. Das Projekt leistet somit einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung im Bereich der Landwirtschaft und unterstützt die Ziele der Europäischen Kommission für mehr aktiven Klimaschutz in der Landwirtschaft.
(LK OL) Am 06.04.2022 hat der Landkreis Oldenburg mitgeteilt, dass in einem Putenbetrieb in der Gemeinde Prinzhöfte die Geflügelpest ausgebrochen ist. Der Ausbruchsbetrieb und zwei weitere Kontaktbetriebe wurden bereits geräumt. Insgesamt waren ca. 13.500 Puten betroffen. Es wurde um den Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone eingerichtet, bestehend aus der „Schutzzone 2 Prinzhöfte – Klein Henstedt“ (3 km Radius) und der „Überwachungszone 2 Samtgemeinde Harpstedt, Wildeshausen, Dötlingen, Ganderkesee“ (10 km Radius). Die Überwachungszone reicht in die Stadt Delmenhorst und in den Landkreis Diepholz hinein. Weitere Details sind dem Amtsblatt Nr. 21/2022 zu entnehmen.
Für die Aufzucht von Junghennen und Bruderhähnen gibt es keine bundesweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Für KAT-Betriebe gelten ab 2022 neue Bestimmungen: viel Platz im Stall, Sitzstangen, Beschäftigungsmöglichkeiten und Auslauf. Die meisten Vorschriften orientieren sich sinngemäß an der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV). Bei der Besatzdichte sind in der konventionellen Haltung bei KAT ab dem 35. Lebenstag (LT) 20 Tiere pro m2 erlaubt bzw. 40 Tiere pro m2 nutzbare Stallgrundfläche. Ab Juli 2024 wird dies geändert, dann sind ab dem 35. LT nur noch 18 Tiere pro m2 bzw. 36 Tiere pro m2 nutzbare Grundfläche erlaubt, wie in den niedersächsischen Empfehlungen. In der ökologischen Haltung gelten bei der Besatzdichte nach wie vor die 21 kg pro m2. Das bedeutet ca. 14 Tiere pro m2 am Ende der Aufzuchtphase. Die KAT-Bestimmungen fordern in Anlehnung an die niedersächsischen Empfehlungen hier auch schon ab dem 35. LT eine Besatzdichte von maximal 14 Tieren pro m2 bzw. 28 Tieren pro m2 nutzbare Stallgrundfläche. Für die Voraufzucht unter KAT-Bedingungen gilt: Vom 35. bis 49. LT dürfen maximal 30 Tiere pro m2 in den Stall, ab dem 50. LT gelten dann für konventionelle und ökologische Haltungen jeweils die vorher genannten Zahlen. Bis zum 35. LT können die Küken theoretisch in den Volieren eingesperrt sein. Sitzstangen sollen den Tieren in KAT-Betrieben ab dem ersten LT angeboten werden, davon ein Drittel erhöht. Im konventionellen Betrieb müssen für weibliche Tiere ab dem 50. LT 6 cm pro Tier und ab dem 64. LT 10 cm pro Tier vorhanden sein. Für die männlichen Tiere sind schon ab dem 35. LT 6 cm pro Tier vorgeschrieben. Ist ein Kaltscharrraum im konventionellen Betrieb vorhanden, kann dessen Fläche laut KAT-Bestimmungen auf die vorhandene Besatzdichte angerechnet werden. Voraussetzungen sind eine Bodenplatte, Windschutz und Einstreu.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 31.03.2022 die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika bei Masttieren für das 2. Halbjahr 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Laut BVL wurde eine Abnahme für die Therapiehäufigkeit bei Masthähnchen um 8,5 % auf eine Kennziffer 2 von 34,065 verzeichnet, bei den Puten um 7,5 % auf 27,469. Dieses eigentlich erfreuliche Absinken der Therapiehäufigkeiten hat jedoch zur Konsequenz, dass die Tierhalter leichter und schon bei geringen Antibiotikabehandlungen zu Reduktionsmaßnahmen gezwungen werden. So bedeutet eine Therapiehäufigkeit mit der Kennziffer von bundesweit null, wie bei den Mastrindern, dass jede Behandlung einen Erzeuger über die Kennzahl bringt. Damit der Antibiotikaeinsatz im Krankheitsfall möglich bleibt, gibt es Forderungen, das Arzneimittelgesetz entsprechend zu ändern. https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/05_tierarzneimittel/2022/2022_03_31_Fa_Therapiehaeufigkeit_2HJ_2021.html
(AgE) In den USA werden seit Ende 2020 bei den vierteljährlichen Vieherhebungen rückläufige Schweinebestände ermittelt. Dieser Trend hat sich auch in diesem Frühjahr weiter fortgesetzt. Zum Stichtag 1. März 2022 wurden insgesamt 72,21 Mio. Schweine gehalten; das waren 2,3 % weniger Tiere als ein Jahr zuvor. Dabei gab es in allen Kategorien Bestandsrückgänge, besonders bei den Sauen, deren Zahl sich um 1,9 % auf 6,9 Mio. Tiere reduzierte. Dies ist der geringste Märzbestand seit 2017. Das USDA geht davon aus, dass von März bis Mai rund 1,5 % weniger Sauen abferkeln werden als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Eine Kompensation des Rückgangs durch eine höhere Sauenproduktivität scheint jedoch nicht in Sicht, denn die von Dezember 2021 bis Februar 2022 ermittelte Zahl an aufgezogenen Ferkeln je Wurf entsprach mit 10,95 dem Niveau der Vorjahresperiode, zuletzt im Februar lag sie sogar um 0,8 % darunter.
(Öko-Test) Die Zeitschrift Öko-Test hat in ihrer aktuellen April-Ausgabe die Untersuchungsergebnisse von veganen Wurstaufschnitten veröffentlicht. Getestet wurden insgesamt 19 verschiedene Wurstalternativprodukte, darunter Salami, Lyoner, Schinkenwurst oder Mortadella. Das Ergebnis fiel überwiegend negativ aus. Zwar haben alle Wurstersatzprodukte die Sensorikprüfung tadellos bestanden, dennoch ist laut Öko-Test als Beitrag zu einer gesunden Ernährung noch deutlich Luft nach oben, denn von den 19 geprüften Nachahmerprodukten erhielten 13 das Gesamturteil „mangelhaft“ oder „ungenügend“. Neben einem hohen Salzgehalt fanden sich in den meisten Produkt-Imitaten Verunreinigungen mit gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen, die sich im menschlichen Körper ansammeln. Vielfach handelte es sich hierbei um sog. „Spuren“, jedoch wurden in fünf Fällen erhöhte Werte nachgewiesen. Zudem helfen viele Hersteller dem Geschmack mit dem Zusatz von (natürlichem) Aroma nach und setzen das umstrittene Verdickungsmittel Carrageen ein. Die Bioprodukte waren hiervon nicht betroffen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 31.03.2022 die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika bei Masttieren für das 2. Halbjahr 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der DBV-Präsident Joachim Rukwied hält die Ergebnisse der Agrarministerkonferenz für nicht ausreichend, um den Herausforderungen durch den Krieg in der Ukraine zu begegnen, begrüßt jedoch die geplante Aufstockung der EU-Krisenreserve aus nationalen Mitteln: „Ein erheblicher Teil dieser Mittel sollte für die landwirtschaftliche Unfallversicherung verwendet werden, um in der Fläche eine wirksame Entlastung unserer Betriebe zu erreichen. Wir würden sehr begrüßen, wenn die weiteren Mittel dafür eingesetzt würden, die Auswirkungen der enorm gestiegenen Energie- und Treibstoffpreise abzumildern.“ Der DBV erkennt an, dass die Agrarminister die Herausforderungen zum Umbau der Tierhaltung angehen wollen. „Jetzt ist eine konsequente Umsetzung der Vorschläge des Borchert-Plans gefordert, was eine tragfähige Finanzierung und Veränderungen im Baurecht zwingend mit einschließt“, so Rukwied..