Info Schwein
Zur Diskussion über die Anforderungen an ausländische Ferkel-Lieferanten im QS-System hatte der DBV verbindliche und vor allem einheitliche Tierschutz-Anforderungen für sämtliche Herkünfte gefordert.
Der QS-Fachbeirat Rind und Schwein hat in seiner Sitzung am 23.09.2020 dieses Thema aufgegriffen und dazu beschlossen, gemeinsam mit allen Wirtschaftspartnern den machbaren QS-Standard für morgen zu bestimmen, sowohl für die heimische Produktion als auch für Importe – einschließlich der Fragen zur Ferkelkastration und zur Umsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
Eine strategische Arbeitsgruppe wird schrittweise und zielgerichtet an der zukünftigen Ausrichtung des QS-Standards arbeiten und dabei alle Vorgaben zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und zur Ferkelkastration berücksichtigen. Verschiedene rechtliche Neuregelungen zur Schweinehaltung in Deutschland gehen deutlich über die europäische Gesetzgebung hinaus. Die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Kriterien macht eine ganzheitliche Betrachtung der Anforderungen im QS-System und der QS-anerkannten Standards erforderlich.
Für die Ferkelkastration soll eine Positivliste definiert werden, die für alle QS-Systempartner im In- und Ausland gültig sein soll. Das soll Planungssicherheit für alle geben und einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftssicherung der Sauenhaltung in Deutschland bringen. Nach Ende einer Übergangsfrist (Zielmarke 2021) sollen dann nur noch die in Deutschland zugelassenen Verfahren erlaubt sein. Die QS-Geschäftsstelle soll entsprechende Verhandlungen mit den ausländischen Systemgebern führen.
Aus Sicht des DBV ist der gefundene Kompromiss ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Zwar konnte insbesondere die Regelung zur Ferkelkastration nicht bereits zum 01.01.2021 erreicht werden, doch ist die Übergangsfrist mit der Zielmarke 2021 immer noch zeitnah. Bis zur finalen Kompromissfindung hatten sich Fleischwirtschaft, Genossenschaften und Lebensmittelhandel gegen einen solchen Schritt ausgesprochen. Wichtig ist, dass mit diesem Beschluss ein klares Signal an die ausländischen Lieferanten gegeben wird. Nun kommt es darauf an, dass die Verhandlungen entsprechend zügig vorangebracht werden. Ganz entscheidend ist allerdings, dass ein ganzheitliches Konzept unter Berücksichtigung aller weiteren besonderen Tierschutzvorgaben in Deutschland für den zukünftigen Standard im QS-System erarbeitet und implementiert werden soll. Das ist gerade deswegen so wichtig, weil spätestens seit dem Bundesratsbeschluss zum Ausstieg aus der Kastenstandhaltung das erhebliche Auseinanderdriften von deutschen und europäischen Tierschutzstandards überdeutlich wird.