Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

24.09.2020
QS-Fachbeirat will einheitlichen QS-Standard für morgen
Schwein

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Zur Diskussion über die Anforderungen an ausländische Ferkel-Lieferanten im QS-System hatte der DBV verbindliche und vor allem einheitliche Tierschutz-Anforderungen für sämtliche Herkünfte gefordert.

Der QS-Fachbeirat Rind und Schwein hat in seiner Sitzung am 23.09.2020 dieses Thema aufgegriffen und dazu beschlossen, gemeinsam mit allen Wirtschaftspartnern den machbaren QS-Standard für morgen zu bestimmen, sowohl für die heimische Produktion als auch für Importe – einschließlich der Fragen zur Ferkelkastration und zur Umsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.

Eine strategische Arbeitsgruppe wird schrittweise und zielgerichtet an der zukünftigen Ausrichtung des QS-Standards arbeiten und dabei alle Vorgaben zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und zur Ferkelkastration berücksichtigen. Verschiedene rechtliche Neuregelungen zur Schweinehaltung in Deutschland gehen deutlich über die europäische Gesetzgebung hinaus. Die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Kriterien macht eine ganzheitliche Betrachtung der Anforderungen im QS-System und der QS-anerkannten Standards erforderlich.

Für die Ferkelkastration soll eine Positivliste definiert werden, die für alle QS-Systempartner im In- und Ausland gültig sein soll. Das soll Planungssicherheit für alle geben und einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftssicherung der Sauenhaltung in Deutschland bringen. Nach Ende einer Übergangsfrist (Zielmarke 2021) sollen dann nur noch die in Deutschland zugelassenen Verfahren erlaubt sein. Die QS-Geschäftsstelle soll entsprechende Verhandlungen mit den ausländischen Systemgebern führen.

Aus Sicht des DBV ist der gefundene Kompromiss ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Zwar konnte insbesondere die Regelung zur Ferkelkastration nicht bereits zum 01.01.2021 erreicht werden, doch ist die Übergangsfrist mit der Zielmarke 2021 immer noch zeitnah. Bis zur finalen Kompromissfindung hatten sich Fleischwirtschaft, Genossenschaften und Lebensmittelhandel gegen einen solchen Schritt ausgesprochen. Wichtig ist, dass mit diesem Beschluss ein klares Signal an die ausländischen Lieferanten gegeben wird. Nun kommt es darauf an, dass die Verhandlungen entsprechend zügig vorangebracht wer­den. Ganz entscheidend ist allerdings, dass ein ganzheitliches Konzept unter Berücksichtigung aller weiteren besonderen Tierschutzvorgaben in Deutschland für den zukünftigen Standard im QS-System erarbeitet und implementiert werden soll. Das ist gerade deswegen so wichtig, weil spätestens seit dem Bundesratsbeschluss zum Ausstieg aus der Kastenstandhaltung das erhebliche Auseinanderdriften von deutschen und europäischen Tierschutzstandards überdeutlich wird.

23.09.2020
Bundesrat korrigiert Formfehler bei Kastenstand
Schwein

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Im Beschluss des Bundesrates vom Juli zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde versäumt, eine Mindestgröße von Abferkelbuchten festzulegen. Diesen Formfehler hat der Bundesrat letzten Freitag korrigiert und nun festgelegt, dass eine Abferkelbucht eine Bodenfläche von 6,5 qm aufweisen und der Sau ein ungehindertes Umdrehen ermöglichen muss.

23.09.2020
EU-Schweinefleischmarkt benötigt Impulse
Schwein

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EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski erklärte beim EU-Agrarrat, dass die fehlenden Exportventile auf dem deutschen Schweinefleischmarkt Auswirkungen auf die gesamte EU haben. Daher müssen sich die Anstrengungen der EU darauf konzentrieren, den Export aus Deutschland nach China wieder zu ermöglichen. Es gelte, das „Regionalisierungsprinzip“ gegenüber China verstärkt ins Gespräch zu bringen. Die EU-Kommission wird die Preisentwicklung auf dem EU-Schweinefleischmarkt sehr genau beobachten. Wojciechowski bedauert, dass sich seit 2010 die Zahl der Bertriebe mit Schweinehaltung in der EU fast halbiert hat. Eine Konzentration der Schweinehaltung durch die Afrikanische Schweinepest in wenigen Großbetrieben hält er für eine bedenkliche Entwicklung. Bundesagrarministerin Julia Klöckner informierte im EU-Agrarrat über das aktuelle Seuchengeschehen in Deutschland.

23.09.2020
Bundesrat für EU-weite Tierwohlkennzeichnung
Schwein

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(az) Der Bundesrat hat sich in einer Stellungnahme für die von der Europäischen Kommission im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie erwogene verpflichtende Tierwohlkennzeichnung ausgesprochen. Betrieben, die besonders tiergerechte Haltungsverfahren umsetzten, seien geeignete Förderinstrumente zur Verfügung zu stellen, die längerfristige betriebswirtschaftliche Perspektiven für bauliche Investitionen und den entstehenden Mehraufwand eröffneten. Zugleich betonen die Bundesländer, dass die Umsetzung der Strategie auch die Bereitstellung eines ausreichenden Budgets voraussetze.

23.09.2020
Aktuelle Stunde im Brandenburger Landtag zu ASP
Schwein

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Nach Angaben des BMEL wurden mittlerweile 29 mit ASP infizierte, verendete Wildschweine innerhalb der bekannten Restriktionszone gefunden. Aus diesem Anlass hat die CDU-Fraktion des Brandenburger Landtages für den morgigen Donnerstag (24.9.) eine aktuelle Stunde mit dem Thema „Afrikanische Schweinepest eindämmen – Landwirte unterstützen“ beantragt. Die aktuelle Stunde wird über die Internetseite des Landtages übertragen (Beginn: 9.30 Uhr). Weitere Informationen finden Sie unter www.landtag.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.649393.de&template=lt_n_termine_stream_d_new

23.09.2020
ASP: Zentraler Krisenstab in Brandenburg tagte
Schwein

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Mit Blick auf die Eindämmung der ASP fand gestern in Potsdam unter Leitung der BMEL-Staatssekretärin Beate Kasch die Sitzung des Zentralen Landes-Krisenstabes Tierseuchenbekämpfung statt. Bislang ist das Ausbruchsgeschehen auf zwei Hotspots begrenzt. Seit Anfang dieser Woche werden entsprechende Wildschweine-Suchhunde aus Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz in dem betreffenden Gebiet eingesetzt. Kasch betonte, dass es nun ein koordiniertes und gemeinsames Vorgehen aller Akteure bedarf und diese Sitzung sei hierfür ein wichtiger Anfang. Die Bundesregierung habe im Rahmen der gemeinsamen Bund-Länder-Task Force Tierseuchenbekämpfung umfassende Checklisten, Verfahrensanweisungen und Maßnahmenpläne erstellt. „Mit den Erkenntnissen der Experten vor Ort gilt es jetzt, die Virusverbreitung in der Schwarzwildpopulation zu analysieren und die Hausschweinebestände weiter zu schützen“, so Kasch. Unterstützung erhält das Land Brandenburg vom europäischen Veterinär-Notfallteam.

23.09.2020
ASP – Entschädigungsansprüche bei Nut-zungseinschränkungen
Schwein

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Mit dem ersten Fall der ASP in Deutschland stellen sich aktuell Fragen, inwieweit durch staatliche Anordnungen zum Beispiel zu Verbringungs- und Vermarktungsverboten von Schweinen sowie zu Bewirtschaftungsbeschränkungen und Anordnungen zur Anlegung von Jagdschneisen auf landwirtschaftlichen Flächen Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche der betroffenen Landwirte und Grundeigentümer bestehen.

Der Gesetzgeber entschädigt die durch behördliche Anordnungen entstehenden Schäden sehr weitgehend. Dies dient der gemeinsamen Seuchenbekämpfung. Danach besteht ein Anspruch auf Erstattung von erlittenen Vermögensschäden. Ein Vermögensschaden ist dabei grundsätzlich jede Einbuße an Geld und Geldwert. Der „gewöhnliche Verlust“, also der durchschnittliche, ist zu ersetzen, kein „voller Schadensersatz“. Weitere Vermögenseinbußen können bestehen in Verlust von Sachen (bspw. Getreide auf dem Feld), Verdienstausfall, sonstigen Einnahmeausfällen. Außergewöhnliche Gewinnchancen oder mittelbare Schäden werden dagegen nur in beschränktem Maße („unbillige Härte“) berücksichtigt. Ein etwaiges Mitverschulden des Anspruchstellers mindert den Erstattungsanspruch.

Auch zu diesem Thema finden Sie einen ausführlichen Artikel in der LAND & FORST Ausgabe 39/20.

23.09.2020
ASP – Früherkennungsprogramm: Teilnahme für viele Betriebe sinnvoll
Schwein

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In Anbetracht des aktuellen Ausbruchs der ASP in Brandenburg im Grenzgebiet zu Polen ist die Gefahr des Eintrags der ASP nach Niedersachsen sowohl in Hausschweine- als auch Wildschweinebestände weiterhin gegeben.

Das Auftreten von ASP bei Wildschweinen bringt Probleme bei der Verbringung von Hausschweinen aus den eingerichteten „gefährdeten Gebieten“ mit sich. Personelle Engpässe und hohe finanzielle Aufwendungen drohen insbesondere bei der Durchführung der erforderlichen Beprobungen. Diese Erkenntnisse brachte die ASP-Übung im August 2019 der niedersächsischen Arbeitsgruppe Krisenpläne der Wirtschaft zutage. Daraufhin wurde von der Arbeitsgruppe ein ASP-Früherkennungsprogramm gefordert, an dem Schweinehalter seit Anfang 2020 teilnehmen können, um bei Ausbruch der ASP bei Wildschweinen Kosten und Aufwand zu sparen.

In Niedersachsen nehmen mit Stand vom 17.09.2020 bisher nur 46 Betriebe an dem Früherkennungsprogramm teil. Die flächendeckende Teilnahme am Programm ist aufgrund der aktuellen ASP-Situation unbedingt zu begrüßen, allerdings auch betriebsindividuell zu prüfen.

23.09.2020
ASP – Übung bei Hausschweinen: Jeder Betrieb muss vorsorgen
Schwein

Info Schwein

Am 09.09.2020 fand in Cloppenburg erneut eine ASP-Übung im Rahmen der Niedersächsischen Arbeitsgruppe „Krisenpläne der Wirtschaft“ statt. Der Übungsbetrieb war ein Ferkelerzeugungsbetrieb mit 500 Sauen und eigener Mast. Getroffen hatten sich für die niedersächsische Übung Vertreter des ortsansässigen Veterinäramtes, des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), des Landvolks und des schweinehaltenden Betriebes. Mit dabei waren auch dessen Hoftierarzt, Versicherungs- und Futtermittelvertreter und sein abnehmender Schlachthof sowie Mitarbeiter des zuständigen VTN-Betriebes. Das Übungsszenario sah vor, dass sich der Betrieb im Sperrbezirk befindet, der abnehmende Schlachthof im angrenzenden Beobachtungsgebiet.

Die ASP-Übung hat die schwerwiegenden Folgen eines ASP-Ausbruchs im Hausschweinebestand aufgezeigt. Im Ernstfall würde das Verbringungsverbot in den Restriktionsgebieten schnell zu Platzproblemen in den Betrieben führen. Betriebsleiter müssen schon heute nach möglichen Lösungen suchen für den Fall, dass sie von Restriktionsgebieten betroffen sind. Im ASP-Fall bei Hausschweinen können wildschweinsichere Betriebsgebäude, wie zum Beispiel Lagerhallen, Fahrsilos, Ferkelhütten etc. zur vorübergehenden Unterbringung von Tieren genutzt werden. Insbesondere das Vorhalten von Reserveplätzen im Stall sollte betriebsindividuell mit überlegt werden. Aber betriebsindividuelle Lösungen werden ihre Grenzen haben. Wenn Schlachttiere aus Restriktionsgebieten nicht vermarktet werden können, kommt die gesamte Produktionskette zum Erliegen. Hier ist eine schnelle Änderung bestehender Rechtsgrundlagen nötig.  Außerdem muss ein Umdenken beim Lebensmitteleinzelhandel stattfinden, das Fleisch von einwandfreien Schlachttieren aus Restriktionsgebieten aufzunehmen.

Oberstes Gebot ist die Verhinderung des Eintrags in schweinehaltende Betriebe durch wirksame Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen. Jeder Schweinehalter sollte das Konzept auf seinem Betrieb nochmals prüfen und ggf. nachbessern.

Den ausführlichen Artikel zur Übung lesen Sie in der LAND & FORST Ausgabe 39/20.