Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

16.09.2020
Start der Anmeldung zur dritten Phase der ITW
Schwein

Info Schwein

Am 1.1.2021 startet die ITW in die 3. Programmphase. Für Schweinehalter beinhalten die bis 2023 gültigen Anforderungen wichtige Änderungen (siehe Landvolk-INFO 03/2020). Für neue und bereits ITW akkreditierte Schweinemäster sowie zurzeit teilnehmende Sauenhalter/ Ferkelaufzüchter startete gestern der Anmeldezeitraum zur nächsten Programmphase. Für neue Ferkelerzeuger hingegen erst im Februar 2021. Darüber hinaus können sich bereits teilnehmende Schweinemäster jetzt anmelden, früher, ab November 2020, das Kriterium „Raufutter“ zu erfüllen und dann ein erhöhtes Tierwohlentgelt aus dem aktuellen Fond zu erhalten. Antragsunterlagen, Kriterienkatalog sowie weitere Infos, neben denen vom Bündler, finden Sie unter www.initiative-tierwohl.de veröffentlicht.

16.09.2020
Online-Befragung zum geplanten Organic Action Plan der EU läuft bis Ende November
Öko-Landbau

Info Ökolandbau

Die Kommission wird parallel zur neuen EU-Öko-Verordnung, den ambitionierten Wachstumszielen für den Ökolandbau in der Farm to Fork-Strategie und der nächsten GAP Periode einen neuen Organic Action Plan auflegen. Dazu gibt es seit dem 04. September bis 27. November als 1. Schritt eine offene Online-Befragung:

https://kurzelinks.de/obtx

Das offene Verfahren lässt einen transparenten und partizipativen Prozess zu. Seitens des Vorstands der COPAWP Organic Farmig wurden bereits im Frühsommer erste Empfehlungen zusammengetragen, die auf Anfrage DBV-Mitgliedern gerne zur Verfügung gestellt wird.

16.09.2020
Immunokastration Öko-Ferkel: Bundesländer einig, dass Bundesregierung in Brüssel für Zulassung im Öko-Landbau eintreten soll
Öko-Landbau

Info Ökolandbau

Die Bundesländer erklärten bei ihrer Sonderkonferenz zur Tierhaltung Ende August, dass sie mit Unverständnis zur Kenntnis nehmen, dass die EU-Kommission die Immunokastration (Improvac) mit den Vorschriften des Öko-Landbaus für nicht vereinbar hält. Sie fordern nun eine Klärung auf EU-Ebene im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft. Ausdrücklich pro Einsatz sind nach einer Protokollerklärung die Länder Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, das Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen und die Stadt-Staaten Bremen und Hamburg, da mit der Immunokastration eine Methode zur Verfügung steht, die im Vergleich zu den Alternativen tierschutzgerechter sei.

In Bayern und Baden-Württemberg müssen Ökoferkelerzeuger allerdings trotzdem seit 1. September 2020 männliche Ferkel chirurgisch kastrieren oder Ebermast betreiben.

16.09.2020
Inkrafttreten neuer EU-Öko-Verordnung wird um 1 Jahr verschoben auf 01. Januar 2022
Öko-Landbau

Info Ökolandbau

Nachdem bereits vor Monaten der Agrarausschuss des Europaparlaments und später die Mehrheit der Mitgliedsstaaten die Verschiebung des Inkrafttretens gefordert hatten, schlägt nun auch EU-Agrarkommissar Wojciechowski und damit die EU-Kommission die Verschiebung vor. Dazu hat die Kommission einen Verordnungsentwurf zur Änderung der EU-Öko-Basisverordnung 2018/848 vorgelegt, in dem alle Daten der Verordnung um ein Jahr nach hinten verschoben werden. Das betrifft also auch das Auslaufen von Ausnahmen und Übergangsfristen. Damit steht der auch vom DBV geforderten Verschiebung keine der drei EU-Institutionen mehr im Weg.

12.09.2020
ASP-Früherkennungsprogramm zur Erlangung der Voraussetzungen für den sogenannten Status (bei ASP Ausbruch bei Wildschweinen):
Schwein

Info Schwein

(ML) Schweinehaltende Betriebe haben seit Beginn des Jahres die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Voraussetzungen für einen sog. Statusbetrieb zu erfüllen. Bei diesem ASP-Früherkennungsprogramm wird der Betrieb zweimal jährlich kontrolliert und es wird wöchentlich eine Untersuchung von verendeten Schweinen durchgeführt. Ziel ist es, bei Ausbruch der ASP bei Wildschweinen Schweine weiterhin aus gefährdeten Gebieten verbringen zu können. Näheres hierzu erfahren Sie hier:https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/afrikanische_schweinepest/afrikanische_schweinepest/afrikanische-schweinepest-21709.html

12.09.2020
ASP: Durch Online-Seminar gerüstet für den Ernstfall!
Schwein

Info Schwein

In der Theorie sind wir schon länger auf den Seuchenfall vorbereitet. Doch was bedeutet das genau? Was passiert beim ersten ASP-Fund in Niedersachsen? Was kommt auf den Landwirt zu? Was auf die Jäger? Wie kann eine Zusammenarbeit konkret aussehen? Es gibt viele Fragen im Detail – Fragen ganz praktischer, organisatorischer, aber auch wirtschaftlicher Natur, und alle Beteiligten sollten wissen, was im Ernstfall auf der Tagesordnung steht! Vor diesem Hintergrund fand am Abend des 24. März 2020 das Live-Online-Seminar zur Afrikanischen Schweinepest statt, das vom Landvolk Niedersachsen, der GESEVO GmbH – Gesellschaft für Seuchenvorsorge und der Landesjägerschaft Niedersachsen organisiert wurde.  Die Live-Übertragung sowie Fragen und Antworten, die während der Veranstaltung gestellt wurden, stehen allen Teilnehmern und Interessierten zum Nachhören und Nachsehen zur Verfügung.

  • Wie gelange ich zur Seminar-Aufzeichnung?

Bereits registrierte TeilnehmerInnen melden sich bitte über www.akademie.vet mit Ihrem Passwort an (über „Einloggen“, Reiter oben rechts). Sie finden die Videodatei im Container „Aufzeichnungen“. Interessierte, die sich bisher nicht angemeldet hatten, gelangen über den folgenden Link zum kostenfreien ASP-Seminar: https://shop.akademie.vet/shop/product/die-afrikanische-schweinepest-gerustet-fur-den-ernstfall-387. Über den Button „In den Warenkorb“ und nachfolgend „Zur Kasse gehen“ gelangen Sie zur Registrierung. Hilfestellung finden Sie hier: https://shop.akademie.vet/page/faq. Der kostenfreie Zugang zur Videoaufzeichnung, zur Präsentation und zum Fragenkatalog ist in der Übersicht in Ihren Kursbuchungen zu finden. Dort kommen Sie über den LMS-Link in den Kursraum.

11.09.2020
Tierwohlkennzeichenverordnung
Geflügel

Info Geflügel

DBV und ZDG haben zum Referentenentwurf einer Tierwohlkennzeichenverordnung Stellung bezogen. Die Verordnung legt zunächst Tierwohlkriterien für eine Kennzeichnung im Bereich Schweine fest, regelt aber auch weitere Einzelheiten zur Verwendung des Tierwohlkennzeichens sowie zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit. Darunter fallen auch Verfahren zur Zulassung der Kontrollstellen und der Prüf- und Kontrolltätigkeit in den teilnehmenden Betrieben. Nach Auffassung der Landwirtschaft bedarf es einer gesicherten Finanzierung der Mehrkostenerstattung für die Umsetzung der Tierwohlmaßnahmen und demnach einer entsprechenden Folgenabschätzung. Eine nationale Tierwohlkennzeichnung auch bei Geflügel muss neben voller Konformität mit den EU-Vermarktungsnormen für Geflügel zudem die Einbeziehung des Großverbrauchersegments umfassen. Mit einem Mengenanteil von rund 65 % beim Pro-Kopf-Verbrauch von Hähnchen- und Putenfleisch spielt das Großverbrauchersegment hier die zentrale Rolle. Sollte die Kennzeichnung analog zum Sektor Schwein auch für das Geflügel vorgesehen sein, müssten die verwendeten Kategorien der Haltungsform bzw. die hinterlegten Kriterien in Konformität mit der dann geltenden Fassung der EU-Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch in Einklang stehen.

11.09.2020
Klöckner legt Gesetz zum Verbot des Tö-tens von Eintagsküken vor – Verbot zum 31.12.2021
Geflügel

Info Geflügel

Ziel der Bundesregierung ist es, das Töten männlicher Eintagsküken bis Ende 2021 zu beenden. Mit dem Entwurf soll das Verbot des Tötens von Eintagsküken und schmerzempfindlichen Hühnerembryonen geregelt werden. Verfahren zur Geschlechtsbestimmung ab dem 7. Bebrütungstag sollen als Brückentechnologie noch bis Ende 2023 zulässig sein. Nach dem 31.12.2021 dürfen Eintagsküken nicht mehr getötet werden. Da derzeit noch keine Verfahren zur Geschlechtsbestimmung vor dem 7. Bebrütungstag verfügbar sind, wurde eine längere Übergangsfrist bis Ende 2023 gewählt. Das BMEL geht gegenwärtig davon aus, dass bis dahin das endokrinologische und das genanalytische Verfahren zur Verfügung stehen. Auch die an der TH Ostwestfalen-Lippe entwickelte Methode unter Anwendung der Fluoreszenzspektroskopie zielt auf eine Geschlechtsbestimmung bis zum 6. Bebrütungstag und könnte mittelfristig Anwendungsreife finden. Der Handel wirbt in Teilen schon jetzt mit einer Geschlechtsbestimmung ab Tag 4.