Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

18.09.2020
ASP – Teilnahme am Früherkennungsprogramm ist sinnvoll
Schwein

Info Schwein

In Anbetracht des aktuellen Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg im Grenzgebiet zu Polen ist die Gefahr des Eintrags der ASP nach Niedersachsen sowohl in Hausschweine- als auch Wildschweinebestände weiterhin gegeben.

Das Auftreten von ASP bei Wildschweinen bringt Probleme bei der Verbringung von Hausschweinen aus den eingerichteten „gefährdeten Gebieten“ mit sich. Personelle Engpässe und hohe finanzielle Aufwendungen drohen insbesondere bei der Durchführung der erforderlichen Beprobungen. Diese Erkenntnisse brachte eine Übung im August 2019 der niedersächsischen Arbeitsgruppe Krisenpläne der Wirtschaft (Unterarbeitsgruppe „Praktische Übungen für den Tierseuchenkrisenfall“, Leitung: Landvolk Niedersachsen) zutage. Daraufhin wurde von der Arbeitsgruppe ein ASP-Früherkennungsprogramm gefordert, an dem Schweinehalter seit Anfang 2020 teilnehmen können, um bei Ausbruch der ASP bei Wildschweinen Kosten und Aufwand zu sparen.

In Niedersachsen nehmen mit Stand vom 17.09.2020 bisher nur 46 Betriebe an dem Früherkennungsprogramm teil. Die flächendeckende Teilnahme am Programm ist aufgrund der aktuellen ASP-Situation unbedingt zu begrüßen, allerdings auch betriebsindividuell zu prüfen.

18.09.2020
ASP – Ersatzansprüche bei Nutzungseinschränkungen
Schwein

Info Schwein

Mit dem ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland stellen sich aktuell Fragen, inwieweit durch staatliche Anordnungen zum Beispiel zu Verbringungs- und Vermarktungsverboten von Schweinen sowie zu Bewirtschaftungsbeschränkungen und Anordnungen zur Anlegung von Jagdschneisen auf landwirtschaftlichen Flächen Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche der betroffenen Landwirte und Grundeigentümer bestehen.

Der Gesetzgeber entschädigt die durch behördliche Anordnungen entstehenden Schäden sehr weitgehend. Dies dient der gemeinsamen Seuchenbekämpfung. Danach besteht ein Anspruch auf Erstattung von erlittenen Vermögensschäden. Ein Vermögensschaden ist dabei grundsätzlich jede Einbuße an Geld und Geldwert. Der „gewöhnliche Verlust“, also der durchschnittliche, ist zu ersetzen, kein „voller Schadensersatz“. Weitere Vermögenseinbußen können bestehen in Verlust von Sachen (bspw. Getreide auf dem Feld), Verdienstausfall, sonstigen Einnahmeausfällen. Außergewöhnliche Gewinnchancen oder mittelbare Schäden werden dagegen nur in beschränktem Maße („unbillige Härte“) berücksichtigt. Ein etwaiges Mitverschulden des Anspruchstellers mindert den Erstattungsanspruch.

Den Schweinehaltern werden die Tierverluste durch Keulungsanordnungen und dem seuchenbedingten Verenden von Tieren ersetzt. Schweinehalter, die von einem Verbringungs- und Vermarktungsverbot betroffen sind, haben keine Entschädigungsansprüche gegen den Staat. Die Allgemeinen Bedingungen für die Ertragsschadenversicherung decken grundsätzlich entsprechende Schäden ab.

18.09.2020
ASP: Restriktionsgebiete in Brandenburg
Geflügel

Info Geflügel/Schwein

Mit Nachweis des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Brandenburg ist vorläufig auch die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen in der betroffenen Restriktionszone verboten. In dem sogenannten gefährdeten Gebiet in Brandenburg dürfen landwirtschaftliche Flächen bis auf Weiteres nicht bewirtschaftet werden. Soweit es zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, kann die zuständige Behörde nach der Schweinepest-Verordnung von 2020 für das gefährdete Gebiet die Nutzung landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Flächen für längstens sechs Monate beschränken oder verbieten, um Wildschweine nicht aus dem Gebiet zu vertreiben. In den betroffenen Kreisen im gefährdeten Gebiet (Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Oder-Spree) dürfen nach aktuellem Stand auch Maisflächen nicht geerntet werden. DJV und DBV fordern die Behörden und die Landespolitik auf, den Abtransport von gemeldetem Fallwild schnellstmöglich sicherzustellen. Für die Meldung auffälliger und verendeter Wildschweine in der Landschaft sollte auch die vom Deutschen Jagdverband entwickelte Tierfund-Kataster-App (www.tierfund-kataster.de) genutzt werden.

18.09.2020
AI-Freiheitsstatus der OIE für Deutschland
Geflügel

Info Geflügel

Die OIE hat die Selbsterklärung Deutschlands zur AI-Freiheit angenommen. Damit hat Deutschland nun den AI-Freiheitsstatus wiedererlangt. Das BMEL wird umgehend alle relevanten Drittländer auf den geänderten Status hinweisen und um Aufhebung noch bestehender Sperren und Fortführung der ausgesetzten Marktöffnungsverfahren bitten. Die Aviäre Influenza hatte im Winter 2019/2020 Deutschland erreicht. Nach dem Nachweis des Vogelgrippe-Virus bei Tieren in Brandenburg, Baden-Württemberg, Sachsen und Niedersachsen wurde das Vogelgrippe-Virus auch in einem Putenbetrieb in Sachsen-Anhalt ermittelt. Große Auswirkungen hatte der H5N8-Erreger in Deutschland zuletzt im Jahr 2017, als in Mitteleuropa Hunderttausende Vögel getötet werden mussten.

18.09.2020
Geschlechtsbestimmung im Ei vor dem 6. Tag
Geflügel

Info Geflügel

Eine Wissenschaftlerin der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe hat eine besonders schnelle Methode entwickelt, um das Geschlecht der Küken vor dem Schlüpfen zu bestimmen und diese bereits zum Patent angemeldet. „Im Ei entstehen unterschiedliche Mengen von geschlechtsspezifischen Hormonen bei männlichen und weiblichen Küken, die leuchten wir durch ein winziges Loch in der Eischale mit einem Laser an. Anhand der Intensität des Lichtes, das sie zurückwerfen, können wir das Geschlecht des Embryos im Ei bestimmen“, sagt Helene Dörksen. In der Wissenschaft heißt dieses Verfahren Fluoreszenzspektroskopie. Helene Dörksen ist es gelungen, aus den Messwerten der Tests ein System abzuleiten, das männliche Küken von weiblichen unterscheidet. Gemeinsam mit Ihrem Forschungskollegen, Jens Staufenbiel von der Hochschule Coburg, hat sie die Methode als Patent angemeldet. Der entscheidende Vorteil gegenüber bereits bekannten Methoden: Die Fluoreszenzspektroskopie funktioniert schon bei 3 bis 6 Tage alten Hühnereiern, wobei die Messung durch die Eihaut erfolgt. „Bei anderen Verfahren muss das Ei komplett geöffnet werden, für unser Verfahren brauchen wir lediglich ein ca. 2 mm großes Loch in der Kalkschale. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Embryo im Ei zu diesem frühen Zeitpunkt noch kein Schmerzempfinden hat“, erklärt Jens Staufenbiel. Im Juli hat die TH OWL Frau Klöckner ihr Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei vorgestellt.

16.09.2020
Drittlands-Export bricht weg
Schwein

Info Schwein

Mit Feststellung der ASP verlieren zahlreiche Exportzertifikate in Drittländer ihre Gültigkeit, so dass der Export dorthin schlagartig weggefallen ist. Für die Wiedererlangung des Seuchenfreiheitsstatus darf mindestens ein Jahr kein neuer ASP-Fall auftreten. Erst dann kann Deutschland bei der EU und der OIE einen Antrag auf Wiedererlangung des ASP-frei-Status stellen. Innerhalb des EU-Binnenmarktes und mit einigen wenigen Drittlandsstaaten gelten Regionalisierungsregelungen, so dass Fleisch von Betrieben außerhalb der Restriktionszonen exportiert werden darf. Bis derartige Regelungen auch mit den wichtigen asiatischen Importländern, insbesondere China, vereinbart werden können, kommt es nun darauf an, die bisherige Exportware im EU-Binnenmarkt zu verkaufen.

16.09.2020
Aktueller Sachstand zum ASP-Geschehen in Brandenburg
Schwein

Info Schwein

Am Wochenende wurde der Bau des mobilen Schutzzauns im Umkreis von 3 km (Kernzone) um den Kadaverfundort abgeschlossen. Die betroffenen Landkreise Spree-Neiße, Oder-Spree und Dahme-Spreewald haben mittlerweile Tierseuchenallgemeinverfügungen mit Benennung der Restriktionszonen sowie entsprechende Auflagen und Maßnahmen veröffentlicht. Derzeit läuft eine intensive Fallwildsuche rund um den ersten Fundort, um den Ausbreitungsgrad festzustellen. Mittlerweile wurden bereits 4 weitere Kadaver gefunden und ein auffälliges Schwarzwild geschossen. Die Proben wurden im Landeslabor Brandenburg positiv auf ASP getestet. Die Untersuchung durch das nationale Labor (FLI) läuft noch.

Der Viehhandel integriert aktuell in seinen Lieferscheinen folgende Zusatzerklärung: „Hiermit wird bestätigt, dass diese Schlachtschweine nicht aus einem Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet, gefährdeten Gebiet (bzw. Kerngebiet) i.S.d. SchwPestV stammen. Mein/Unser Betrieb unterliegt zurzeit keiner amtlichen Sperre.“ Die Zusatzerklärung sollte (z.B. durch Stempeltext/ Aufdruck) auf dem Lieferschein erscheinen (vgl. VDF-Muster-Krisenhandbuch-ASP für Schlachtbetriebe, Punkt 4.3.1 und 4.5). Die Empfehlung dient der Vereinheitlichung des Kauf- und Anlieferungs­prozesses, um dadurch eine effiziente Abwicklung zwischen Lieferant und Schlachtbetrieb sicherzustellen. Hinsichtlich der Märkte erwarten wir von den Beteiligten in allen Stufen, diese Situation nicht auszunutzen und für Preisdruck zu verwenden. Der Preisrückgang Ende vergangener Woche ist aus Sicht des DBV inakzeptabel!