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Mit der Begründung einer besseren Verbraucherinformation und Vorbeugung möglicher Verbrauchertäuschung hat das französische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das Herstellern von pflanzenbasierten Tieralternativprodukten eine entsprechende Produktbezeichnung verbietet. Bei Nichtbefolgung und fehlerhafter Bezeichnung drohen Strafen in Höhe von bis zu 300.000 Euro. Betroffen von dem Gesetz sind beispielsweise Produkte wie Veggiesteaks, Tofuwürstchen oder Gerichte mit „Bacongeschmack”. Aber nicht nur Fleisch-Ersatzprodukte, sondern auch rein pflanzliche Alternativen von Milch, Käse oder Sahne, wie z.B. Soja-Milch, müssen nun anders deklariert werden. Seit langem setzt sich der DBV für einen EU-weiten Bezeichnungsschutz von Fleisch und Fleischerzeugnissen ein und hat daher u.a. zusammen mit dem VDF und dem DFV eine entsprechende Initiative des EU-Parlamentes in 2019 unterstützt. Im EU-Agrarausschuss stand dieses Thema zwar mehrmals auf der Agenda, wurde aber bislang noch nicht abschließend beraten.