Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

07.10.2020
Fleischwaren Steinemann übernimmt EGO
Schwein

Info Schwein

(fleischwirtschaft) Der Fleischwarenhersteller Steinemann aus Steinfeld (Landkreis Vechta) übernimmt rückwirkend zum 1. Januar 2020 den EGO-Schlachthof in Georgsmarienhütte (Landkreis Osnabrück). Steinemann schlachtete bisher rund 600.000 Schweine pro Jahr, bei der EGO waren es 700.000 Tiere. Mit 1,3 Mio. Schweineschlachtungen steigt Steinemann damit in Deutschland in die Top 10 der Branche auf. Da Steinemann als Versandschlachterei über keine eigenen Zerlegekapazitäten verfügt, wurden Schweinehälften bereits seit vier Jahren in Kooperation bei der EGO zerlegt.   

07.10.2020
BVL: Aktuelle Kennzahlen zum Antibiotika-Einsatz
Schwein

Info Schwein

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 30.09.2020 im Bundesanzeiger die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika bei Masttieren für das 1. Halbjahr 2020 veröffentlicht:

https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/05_tierarzneimittel/2020/2020_09_30_Fa_Therapiehaeufigkeit_1HJ_2020.html

07.10.2020
Update ASP in Brandenburg
Schwein

Info Schwein

Letzten Freitag (2.10.) bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut zwei weitere Funde von mit ASP-infizierten Wildschweinen in Brandenburg. Die Tiere wurden innerhalb des bestehenden Kerngebiets im Landkreis Oder-Spree lokalisiert. Damit stieg die Zahl der ASP-Fälle auf 50. Zwischenzeitlich wird die Jagd auf Wildschweine mit Hilfe von 140 Bundeswehrsoldaten intensiviert. In den Landkreisen Spree-Neiße und Oder-Spree wurde entlang der deutsch-polnischen Grenze mit dem Bau eines festen Wildzauns begonnen.

07.10.2020
ASP und Corona-Folgen setzen Schweinehalter unter Druck
Schwein

Info Schwein

(DBV) Die Situation am Schweine- und Ferkelmarkt spitzt sich weiter zu. Die Marktverwerfungen durch die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen und durch die Corona-bedingt begrenzten Schlachtkapazitäten in der Fleischwirtschaft lassen die Überhänge an schlachtreifen Schweinen weiter anwachsen. Vor diesem Hintergrund fordert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, Bund, Länder und Fleischwirtschaft dazu auf, alle Möglichkeiten zur Bereitstellung zusätzlicher Schlachtkapazitäten zu nutzen. „Unsere Schweinehalter leiden massiv unter dem eingebrochenen Schlachtschweine- und Ferkelpreis und den logistischen Problemen bei der Vermarktung. Wir haben kein Absatzproblem, sondern einen Kapazitätsengpass in Schlachtung und Zerlegung, den wir durch zusätzliche Schichten oder Schlachttage an Wochenenden oder Feiertagen entschärfen müssen. Wir brauchen schnelle, konsequente und abgestimmte Maßnahmen, um noch drastischere Folgen für die Wertschöpfungskette abzuwenden. Diese gefährliche Mischung aus Corona-Folgen und Afrikanischer Schweinepest droht den Strukturwandel deutlich zu beschleunigen“, so Bauernpräsident Rukwied.

07.10.2020
Akute Notlage gefährdet Existenzen – Brandbrief an Weil geschickt
Schwein

Info Schwein

Mit einem dringenden Appell haben sich das Landvolk und die ISN an Ministerpräsident Stephan Weil gewandt. Die landesweit fehlenden Schlacht- und Zerlegekapazitäten sowie die Marktverwerfungen bringen die Schweine haltenden Betriebe in eine akute und existenzgefährdende Notlage. Ursächlich dafür sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Brandenburg zu sehen. Nur ein Bündel von Maßnahmen kann die drastischen Folgen für einen ganzen Wirtschaftszweig noch abwenden.

05.10.2020
Kabinettsentwurf der EEG-Novelle 2021 mit Licht und Schatten
Bioenergie

Info Bioenergie

Kabinettsentwurf der EEG-Novelle 2021 mit Licht und Schatten

Die Bundesregierung hat am 23. September 2020 den Kabinettsentwurf für die EEG-Novelle 2021 beschlossen. Der Entwurf geht jetzt ins parlamentarische Verfahren, das EEG 2021 soll dann am 01. Januar 2021 in Kraft treten. Im Vergleich zum EEG 2017 und auch im Vergleich zu den ersten Entwürfen des BMWi ergeben sich aus daraus weitgreifende Änderungen für die Bereiche Bioenergie, Photovoltaik und Windkraft. Die wichtigsten geplanten Neuerungen im Überblick:

Bioenergie

  • Die Gebotshöchstwerte im bestehenden Ausschreibungssegment für Neu- und Bestandsanlagen werden um jeweils ca. 2 ct/kWh angehoben. Sie betragen jetzt 16,4 ct/kWh (Neu) bzw. 18,4 ct/kWh (Bestand) und unterliegen weiterhin der einprozentigen Degression pro Jahr.
  • Das Ausschreibungsvolumen für feste Biomasse und Biogas wird auf 350 MW pro Jahr (2021 – 2028) angehoben. Für diese Ausschreibungen wird eine neue Südquote von 50  Prozent eingeführt. An der Hälfte des Volumens (175 MW/Jahr) können also nur Anlagen im Süden Deutschlands teilnehmen. Am Ziel aus dem Klimaschutzprogramm von 42 TWh Stromerzeugung aus Biomasse in 2030 wird festgehalten.
  • Zusätzlich wird ein neues Ausschreibungssegment für Biomethan im Süden in Höhe von 150 MW/Jahr geschaffen. Der Gebotshöchstwert beträgt hier 19 ct/kWh und unterliegt ebenfalls der Degression. Größere Anlagen müssen hochflexibel sein: Ab einer installierten Leistung (inst.) von mehr als 100 kW darf die Bemessungsleistung maximal 15 Prozent der installierten Leistung betragen. Das Biomethan kann deutschlandweit erzeugt werden, lediglich das BHKW muss sich im Süden befinden.
  • Die Sondervergütungsklasse für Güllevergärung wird leicht überarbeitet. Zukünftig ist die Bemessungsleistung nicht mehr auf 75 kW begrenzt und Anlagen ab einer installierten Leistung von 100 kW können den Flexibilitätszuschlag erhalten. Da die Begrenzung der installierten Leistung von 150 kW beibehalten sowie die Pflicht zur Flexibilisierung aufrechterhalten wird, können de facto keine Gülleanlagen mit deutlich höherer Bemessungsleistung als bisher gebaut werden. Bzgl. der zulässigen Größe der Gülleanlagen besteht noch keine Einigkeit zwischen BMWi und BMEL. Eine diesbezügliche Einigung soll ggf. im parlamentarischen Verfahren in das Gesetz eingearbeitet werden.
  • Es wird eine neue Verordnungsermächtigung geschaffen, um Regelungen einzuführen, damit bestehende Biogasanlagen, die auf die Güllevergärung umrüsten und maximal 150 kW inst. besitzen, eine Anschlussvergütung nach Auslaufen des ersten Vergütungszeitraums zu gewähren.
  • Die Deckelung der Flexibilitätsprämie („Flexdeckel“) wird aufgehoben. Diese kann weiterhin neu in Anspruch genommen werden. Allerdings wird eine neue Inanspruchnahme von Anlagen, die mehr als ein BHKW besitzen, an die Auflage geknüpft, dass die Anlage mindestens 1000 Volllaststunden pro Jahr mit mindestens 85 Prozent ihrer installierten Leistung betrieben wird.

  • Der Flexibilitätszuschlag wird von 40 auf 65 Euro/kW inst. Angehoben.
  • Die Pflicht zur Flexibilisierung wird teilweise deutlich verschärft. Zukünftig erhalten neue und neu in Betrieb genommene Biogasanlagen nur noch die Verfügung für eine Bemessungsleistung, die 45% ihrer installierten Leistung entspricht. Bei Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse sind es 65%.
  • Die Realisierungsfrist für Neuanlagen wird von 24 auf 36 Monate verlängert.

  • Die Wechselfrist von bezuschlagten Bestandsanlagen in den zweiten Vergütungszeitraum wird von 12 auf 2 Monate verkürzt.

  • Ab 2024 wird die Marktprämie für neue und neu in den Betrieb genommene Biomasseanlagen jährlich berechnet.
  • Die Anforderung an die Effizienz von Biomasseanlagen werden deutlich gelockert. Nun sind alle Fest-Biomasseanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW von der Anforderung der „Hocheffizienz“ ausgenommen. Biogas-KWK-Anlagen müssen weiterhin die Anforderung erfüllen.

  • Der Maisdeckel wird von 44 auf 40 Prozent abgesenkt.

Photovoltaik

  • Bei Solaranlagen werden getrennte Ausschreibungen für große Dach- und Freiflächenanlagen eingeführt. Für Freiflächenanlagen liegt das ausgeschriebene Zubauvolumen bei ca. 1,7 GW (entspricht ca. 1700 ha) pro Jahr für 2021 – 2028. Für Dachanlagen größer 500 kW werden bis 2028 zwischen 250 und 350 MW pro Jahr ausgeschrieben. Das Ziel aus dem Klimaschutzprogramm, wonach sich die installierte Photovoltaikleistung bis 2030 auf 100 GW ungefähr verdoppeln soll, wird beibehalten. Dabei wird ein „moderater“ Zubau von Freiflächenanlagen außerhalb des EEG unterstellt.
  • Für Freiflächenanlagen wird die Flächenkulisse erweitert. Der Randstreifen an Autobahnen und Schienenwegen soll dafür von 110m auf 200m verbreitert werden. Künftig muss zudem längs der Fahrbahn ein 15m breiter Korridor für Tierwanderungen freigehalten werden. Der Korridor muss innerhalb der 200m liegen, aber nicht unmittelbar an die Fahrbahn angrenzen. Die Grö-ßenbeschränkung wird von 10 auf 20 MW installierte Leistung pro Anlage angehoben.

  • Dachanlagen müssen jetzt ab einer installierten Leistung von 500 kW (vorher 750 kW) an Ausschreibungen teilnehmen. Mit der Ausschreibungspflicht ist auch ein Verbot des Eigenverbrauchs des Stroms verboten. Freiflächenanlagen sind weiterhin bis zu einer Größe von 750 kW von den Ausschreibungen ausgenommen.
  • Für Anlagen, deren EEG-Vergütungszeitraum abgelaufen ist, wird eine neue Einspeisevergütung geschaffen. Anlagenbetreiber, für die eine eigen Direktvermarktung unwirtschaftlich ist, können den Strom aus ausgeförderten Anlagen bis 2027 dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen und erhalten dafür den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten. Ersten Schätzungen zufolge könnten die Vermarktungskosten ca. 0,4 ct/kWh betragen und die Betreiber so letztlich im Schnitt etwa 3 ct/kWh erhalten. Wird diese Regelung in Anspruch genommen, kann Eigenverbrauch aus der Anlage nur dann erfolgen, wenn diese über ein intelligentes Messsystem verfügt.

  • Die EEG-Umlage soll für Anlagen zwischen 10 und 20 kW inst. für max. 10 MWh selbst verbrauchten Strom/Jahr entfallen. Diese Regelung gilt aber nicht für Anlagen, die aus der EEG-Förderung fallen. Bisher waren beim Eigenverbrauch nur Anlagen kleiner 10 kW pauschal von der EEG-Umlage befreit.
  • Die Einspeisevergütung entfällt für größere Anlagen jetzt bereits dann, wenn der Börsenstrompreis für mindestens eine Stunde negativ ist. Vorher lag die Schwelle bei sechs Stunden. Diese Regelung betrifft naturgemäß vor allem die Einspeisung von Solarstrom zur Mittagszeit.

  • Alle neuen Anlagen müssen ab einer installierten Leistung von 1 kW mit einem intelligenten, fernsteuerbaren Messsystem („Smart-Meter“) ausgestattet werden. Damit soll das Netz digitalisiert werden.
  • Der sog. „atmende Deckel“, also die allmähliche Absenkung der Einspeisevergütung je nach Zubau, wird flexibler ausgestaltet und auf einen höheren Zielwert  (2300 statt 1900 MW/Jahr) ausgerichtet.

  • Der Mieterstromzuschlag wird angehoben und liegt jetzt bei 3,79 ct/kWh für Anlagen bis 10 kW inst., 3,52 ct/kWh für Anlagen bis 40 kW inst. und 2,37 ct/kWh für Anlagen bis 500 kW inst.

Windkraft

  • In 2030 sollen Windkraftanlagen mit einer Leistung von 71 GW installiert sein. Die Ausschreibungsvolumina für Windkraft an Land betragen bis 2028 im Schnitt etwa 4 GW/Jahr.
  • Die Kommunen sollen am Windkraftzubau finanziell beteiligt werden, um die Akzeptanz zu fördern. Anlagenbetreiber können dafür bis zu 0,2 ct/kWh an die Kommen zahlen.
  • Für Windenergieanlagen an Land wird eine Südquote in Höhe von 15 Prozent in den Jahren 2021 bis 2023 und 20 Prozent ab dem Jahr 2024 eingeführt.

Ausblick

Auch wenn sich aus dem Kabinettsentwurf bereits deutliche Verbesserungen für die Bioenergie ergeben, wird sich der DBV im parlamentarischen Verfahren weiter dafür einsetzen, dass die Anlagen eine echte Perspektive erhalten, u.a. indem die Güllevergärung ausgeweitet und der Zubaupfad angehoben wird.

Auch bei der Photovoltaik muss aus Sicht des DBV nachgebessert werden. Die 200m-Randstreifen für Freiflächenanlagen gehen zu Lasten der Landwirtschaft und sind deshalb nicht akzeptabel. Beim Eigenverbrauch tritt der DBV dafür ein, dass die Befreiung von der EEG-Umlage deutlich ausgeweitet wird und die Regelungen insgesamt vereinfacht werden.

02.10.2020
Milchmarkt
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

(AMI, ZMB) – Die Anlieferung in der 38. KW ist um 0,4 % im Vergleich zur Vorwoche saisonal bedingt weiter zurückgegangen. Der saisonale Tiefpunkt wird üblicherweise für Mitte November erwartet. Das Vorjahresniveau wurde um 0,6 % unterschritten. Die Nachfrage auf dem Buttermarkt verläuft normal (abgepackte Butter) bis abwartend (Blockbutter). Die Notierungen für Butter liegen auf unverändertem Niveau. Der Schnittkäsemarkt ist weiterhin ausgeglichen mit guter Nachfrage, niedrigen Reifebeständen und stabiler Preistendenz. Auch die Pulvermärkte zeigen sich relativ stabil mit z. T. uneinheitlichem Preisniveau, wobei die sehr stabile Lage für MMP (LMQ) in Verbindung mit vermehrt neuen Abschlüssen zum Jahresende bzw. das 1. Quartal hervorzuheben ist.

Der durchschnittliche bundesweite Milcherzeugerpreis ist für August 2020 im Vgl. zum Vormonat um 0,6 Ct/kg auf 30,7 Ct/kg (bei 4,2 % Fett; 3,4 % Eiweiß) weiter gestiegen. Der Mittelwert der 25 % höchsten Vergleichspreise hat sich um 0,3 Ct/kg verringert. Der Mittelwert der 25 % niedrigsten Vergleichspreise hat sich dagegen um 1,0 Ct/kg erhöht.

02.10.2020
DBV zum Agrarhaushalt 2021
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

Zur Bundestagsdebatte über den Agrarhaushalt hat der DBV erklärt, dass der geplante spürbare Zuwachs des Bundesagrarhaushalts die Herausforderungen widerspiegelt, vor denen die Land- und Forstwirtschaft steht. Dazu gehören Düngeverordnung, Klimaschutz, Insekten- und Naturschutz sowie Waldschäden. Weiterhin warnt der DBV vor einer Spirale an Auflagen und Beschränkungen. Damit untergräbt der Bund die in Ländern erreichten Konsense mit Landwirten und Umweltverbänden.

02.10.2020
DBV weist auf Weltschulmilchtag hin
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

„Milch ist ein sehr wertvolles Nahrungsmittel für Schülerinnen und Schüler“, betonte DBV-Vizepräsident Schmal anlässlich des Weltschulmilchtages. Die Ernährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hebt jährlich am letzten Septembermittwoch die Bedeutung von Schulmilchprogrammen hervor. Aus Sicht des DBV sind entsprechende Programme nicht nur in Entwicklungsländern, sondern auch in Industriestaaten aufrechtzuerhalten, um eine gesunde Ernährung zu fördern. Das EU-Schulmilchprogramm ist deshalb praktikabel für die durchführenden Organisationen zu gestalten.