Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

08.05.2020
Weizen legt zu
Pflanzen

Info Pflanze

Die Weizenkurse an der Börse in Paris haben sich in den vergangenen Handelstagen deutlich befestigt. Zuletzt erreichten sie einen Stand von 206 €/t, was einem Anstieg von 11 €/t zur Vorwoche sowie dem höchsten Stand seit mehr als zwei Wochen entspricht. Auftrieb gibt der schwächere Euro, der die Absatzchancen für EU-Exporteure am Weltmarkt grundsätzlich erhöht, aber auch die Wetterentwicklung in Europa. Die in der vergangenen Woche gefallenen Niederschläge haben gebietsweise zu einer Durchfeuchtung der Bestände geführt, vor allem für das Sommergetreide war dies vielerorts gerade noch rechtzeitig, aber nach Einschätzung des Marktes unzureichend, die Wasserdefizite auf vielen Standorten auszugleichen. Weitere Niederschläge werden benötigt, um die Situation nachhaltig zu entspannen.

Etwas Unterstützung findet die Pariser Weizennotierung auch im Außenhandel. Marokko, das zu den wichtigsten Käufern von EU-Weizen gehört, hat angekündigt, die Aussetzung der Importzölle bis Jahresende zu verlängern, was die Nachfrage von dort auf hohem Niveau halten bis steigern dürfte.

08.05.2020
Fester Brotgetreidemarkt
Pflanzen

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Die Preisentwicklung beim Weizen ist seit der Vorwoche uneinheitlich. In vielen Regionen sind die Verhältnisse stabil, mal steigen die Kassapreise für alterntigen Weizen im Vergleich zur Vorwoche wieder an, seltener gibt es zur Zeit Abstriche. Die Bereitschaft Restmengen der Ernte 2019 abzugeben oder aufzunehmen scheint aktuell eher gering. So wird auch deutlich weniger exportiert. Die meisten Läger sind inzwischen geräumt.
Nach der langen Trockenheit und den geringen Aussichten auf weitere reichliche Niederschläge bleibt die Einschätzung vielerorts bestehen, dass es im Allgemeinen eng werden kann hohe Erträge zu erzielen. Das lässt Marktteilnehmer bezüglich Anfragen zum Verkauf der neuen Ernte vorsichtig agieren.

Besonders dramatisch gestaltet sich der Markt für Braugerste. Sie landet immer häufiger im Futtertrog. Selbst die schon seit längerer Zeit vereinbarten Kontraktmengen für Braugerste werden mancherorts nicht abgerufen.

08.05.2020
Raps ohne Eigendynamik
Pflanzen

Info Pflanze

Den Rapsnotierungen fehlt es an richtungsweisenden Impulsen. So werden sie hauptsächlich von den Sojabohnen- und Rohölkursen geleitet. Zu Beginn der Woche wurden sie durch die festeren Sojabohnenkurse zunächst gestützt, gaben dann aber aufgrund von schwächeren Sojaölnotierungen wieder nach. Zudem belasteten die Canola- und Palmölkurse. Dabei könnte die aktuelle Prognose der EU-Kommission für die kommende Ernte Luft nach oben bieten. Die Erntesorgen wurden zwar durch die jüngsten Niederschläge etwas gemildert, mit avisierten 16,5 Mio. t dürfte die Ernte in der EU-27 zwar etwas größer ausfallen als im Vorjahr, den fünfjährigen Durchschnitt von 18,1 Mio. t aber deutlich verfehlen.

Die Erzeugerpreise haben sich in der 19. Kalenderwoche leicht befestigt und werden dabei durch die pessimistischen Ernteprognosen und festeren Terminkurse in Paris, die zuletzt wieder an 373 €/t (ein Plus von rund 10 €/t zur Vorwoche) herankamen, unterstützt. Alterntig werden 352 €/t im Bundesdurchschnitt aufgerufen, was einer Steigerung von 1 €/t zur Vorwoche entspricht. Ex Ernte 2020 werden 355 €/t genannt und damit ebenfalls 1 €/t mehr als zuvor.

06.05.2020
Schweinemarkt unter zunehmendem Druck
Schwein

Info Schwein

Die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise treten mittlerweile auch am Schlachtschweinemarkt immer stärker zu Tage. Der Wegfall eines Großteils der Gastronomie macht sich deutlich bemerkbar und wird aktuell nur unzureichend durch den Verkauf über den Lebensmitteleinzelhandel ausgeglichen. Auch wird der Schweinefleischmarkt noch nicht durch die beginnende Grillsaison belebt, hier fallen die Impulse eher verhalten aus. Entsprechend stehen die Teilstückpreise deutlich unter Druck, auch wenn keinesfalls klar ist, ob niedrigere Preise den Handel tatsächlich beleben werden. Das sonst florierende Exportgeschäft verläuft derzeit bei weitem nicht so zügig wie erhofft. Zwar hat China weiterhin einen großen Bedarf an Schweinefleisch, setzt jedoch die Exporteure unter starken Preisdruck. Insbesondere die Konkurrenz durch extrem günstige Ware aus den USA und Brasilien bereitet den deutschen und europäischen Vermarktern Probleme. Das derzeit nicht gerade übermäßige Schlachtschweineangebot reicht somit für die zumeist ruhige Nachfrage der Schlachtunternehmen aus. Teilweise haben diese auch ihre Mengen reduziert. Als Folge geht heute der Schlachtschweinepreis nach den mehrfachen Rückgängen in den vergangenen Wochen um heftige 10 Cent auf 1,60 Euro je kg Schlachtgewicht zurück. Ähnlich schwierig sieht es derzeit auch in anderen EU-Mitgliedstaaten aus.

Für eine Besserung der Lage scheint derzeit vor allem eine Lockerung der Corona-bedingten Einschränkungen notwendig zu sein. Insbesondere eine Öffnung der Restaurant- und Gastronomiebetriebe ist dringend erforderlich. Offenbar konnte dieser weggefallene Absatzweg nicht ausreichend durch einen gesteigerten Verkauf über den LEH ausgeglichen werden. Immerhin wird diese Öffnung nun auch immer stärker von der Politik in Aussicht gestellt bzw. angekündigt.

06.05.2020
Bund lehnt Video-Überwachung in Schlachthöfen ab
Schwein

Info Schwein

(NOZ) Die Bundesregierung ist der Aufforderung der Bundesländer vorerst nicht nachgekommen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine obligatorische Videoaufzeichnung in den Schlachthöfen zu schaffen. Ebenso ist eine entsprechende geplante freiwillige Vereinbarung in Niedersachsen zwischen Landesregierung und Vertretern der Schlachtbranche aus datenschutzrechtlichen Bedenken gescheitert.

06.05.2020
QS: Tiergesundheitsdaten als Frühwarnsystem nutzen
Schwein

Info Schwein

(QS) Die QS GmbH arbeitet derzeit an einer Tiergesundheitsdatenbank als Beratungstool und Frühwarnsystem. Die QS vorliegenden Daten aus 95% aller Schweine und Geflügel haltenden Betriebe von dem Salmonellen- und Antibiotikamonitoring sowie die Schlachtbefunddaten aus den Schlachtbetrieben wird QS miteinander verknüpfen, spezifisch aufbereiten und den tierhaltenden Betrieben zur Verfügung stellen. Auf diese Weise kann der Tierhalter frühzeitig mögliche Schwachstellen erkennen und zusammen mit dem Tierarzt Maßnahmen ergreifen, um die Tiergesundheit zu stabilisieren und den Antibiotikaeinsatz zu mindern.

06.05.2020
DBV fordert ASP-Wildzaun an deutsch-polnischen Grenze
Schwein

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Die polnische Veterinärbehörde meldete in der letzten Woche 70 neue ASP-Fälle bei Wildschweinen in sechs Landkreisen. Davon betroffen sind auch Gebiete an der Grenze zu Brandenburg (Landkreise Nowosolski, Zielona Góra und Wschowski). Angesichts des weiter voranschreitenden Seuchengeschehens in Polen hatte sich der DBV unlängst mit einem Schreiben an die Agrarstaatssekretäre der Bundesländer gewandt und geeignete Maßnahmen eingefordert, um eine Einschleppung der ASP nach Deutschland zu verhindern. Hierbei setzt sich der DBV vorrangig für die Errichtung eines festen Wildzauns sowie eine wildschweinefreie Zone entlang der deutsch-polnischen Grenze ein.

06.05.2020
ASP-Früherkennungsprogramm: Wie läuft die sogenannte Statuserlangung ab?
Schwein

Info Schwein

(Tierärztekammer Niedersachsen) Die Durchführung der Bestimmungen des Artikels 3 Absatz 3 des DB 2014/709/EU (ASP-Statusbetrieb) dient der Früherkennung der ASP in der Hausschweinepopulation in einem ASP-Geschehen beim Wildschwein. In einem freiwilligen Verfahren kann zu „Friedenszeiten“ ein Eintrag der ASP in die Hausschweinepopulation abgeklärt bzw. ausgeschlossen werden. Diese Untersuchungen können bei Ausbruch der ASP im Wildbestand von der zuständigen Behörde zur Genehmigung des sog. Status berücksichtigt werden.

Der Tierhalter meldet seine Teilnahme am „ASP Früherkennungsprogramm“ bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt) mit seiner Produktionseinheit an. Verwaltungstechnisch müssen alle Registriernummern der Produktionseinheit die Teilnahme am freiwilligen ASP-Früherkennungsprogramm beantragen, da sie als „unterschiedliche“ Betriebe gelten.

Mit dem ersten Betriebsbesuch durch den Amtstierarzt oder den amtl. ermächtigten Tierarzt wird eine klinische Untersuchung der Schweine sowie die Kontrolle der Biosicherheit nach Schweinehaltungshygiene-Verordnung (SchwHHygVO) durchgeführt.

Zusätzlich sind pro Kalenderwoche und Produktionseinheit mindestens die ersten beiden über 60 Tage alten verendeten Hausschweine durch einen amtl. ermächtigten Tierarzt zu beproben und auf ASP untersuchen zu lassen. Frühestens nach vier Monaten (regulär zweimal jährlich) erfolgt der zweite Besuch zur Biosicherheitskontrolle des Betriebes.

Für die Aufrechterhaltung der Voraussetzungen des sog. Status ist der Betrieb zweimal jährlich, im Abstand von mindestens 4 Monaten klinisch zu untersuchen und die Biosicherheit zu überprüfen. Die Status-Bescheinigung gilt längstens bis zur weiteren Betriebskontrolle (spätestens nach 8 Monaten). Der Landwirt hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anmeldung zur halbjährlichen Kontrolle rechtzeitig erfolgt.

Die Teilnahme an diesem ASP-Früherkennungsprogramm ist nicht verpflichtend für den Tierhalter. Sämtliche Kosten sind vom Tierhalter zu tragen.

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse und das Land unterstützen die Teilnehmer durch die Übernahme der Laborkosten für die Untersuchung von z.B. EDTA-Blutproben auf ASP. Die Kosten der Probenentnahme im Betrieb sind mit der Tierarztpraxis/ dem Probennehmer abzurechnen.

Werden halbjährliche Betriebskontrollen mit klinischer Untersuchung und Kontrolle der Biosicherheit durch die zuständige Behörde durchgeführt, so erfolgt die Abrechnung gemäß GOVV (Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens).

Für wen ist der sog. Status sinnvoll?

  • Ja für Betriebe, die häufig und/oder überregional Schweine verbringen müssen.
  • Weniger für Betriebe, wenn im Krisenfall nur innerhalb eines „gefährdeten Gebietes“ verbracht wird, da dann die Schweine nur klinisch untersucht werden müssen.

Erläuterung:

Liegt kein ASP-Status für den Betrieb vor, so ist im Krisenfall bei der Verbringung von Mastschweinen aus einem „gefährdeten Gebiet“ jeweils eine Stichprobe (maximal 59 Tiere) zu beproben. Werden also nur in großen Abständen Schweine zum Schlachthof gebracht, ist diese Stichproben-Untersuchung ggf. günstiger als die Teilnahme am ASP-Früherkennungsprogramm.

Anders sieht es aus für Betriebe, die in kurzen Abständen Schweine zum Schlachthof oder in weit entfernte Betriebe verbringen. Hier kann die Teilnahme am ASP-Früherkennungsprogramm sinnvoll sein. Im Krisenfall würden dadurch die wöchentlich anfallenden Untersuchungskosten deutlich reduziert.

04.05.2020
Aus der Corona-Pandemie resultierender Handlungsbedarf im Bereich Bioenergie
Bioenergie

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Die Corona-Pandemie führt zu Belastungen der Bioenergiebranche, die sich aus dem allgemeinen Personalausfall, Schwierigkeiten im Transportsektor und folglich der Versorgung der Anlagen mit Einsatzstoffen ergeben. Es gilt, diese Belastungen abzufedern und Ausnahmeregelungen zu beschließen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass gesetzliche Fristen verlängert werden, wenn sie aufgrund von krisenbedingten Umständen nicht eingehalten werden können. Dies gilt in besonderem Maße für die Fristen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Anderenfalls drohen Betroffenen Pönalen und ggf. der Verlust des Vergütungs­anspruchs. Die im Bereich Bioenergie von der Corona-Pandemie betroffenen Sachverhalte und die notwendigen Maßnahmen zur Bewälti­gung der krisenbedingten Herausforderungen erläutert das Hauptstadtbüro Bioenergie detailliert in dem Arbeitspapier „Folgen der Beschränkungen in Folge der Corona-Pandemie im Bereich der Bioenergieanlagen und daraus resultierender Handlungsbedarf“. Zusammenfassend besteht Handlungsbedarf u.a. in den folgenden Bereichen:

  • Wegfall von Vergütungsansprüchen von Neu- und Bestandsanlagen im EEG-Ausschreibungsverfahren durch verspätete Inbetriebnahme bzw. verspäteten Nachweis des Umweltgutachters
  • Finanzierungsprobleme von Investitionen in die Flexibilisierung von Biogasanlagen durch verspätete Umrüstung
  • Wegfall von Vergütungszahlungen und Risiko einer Pönale durch verspätete Messungen
  • Finanzelle Einbußen durch Verzögerungen beim Netzanschluss
  • Einhaltung von Vergütungsbedingungen, insbesondere beim Mindesteinsatz von Gülle
  • Verlust der Flexibilitätsprämie aufgrund verringerten Substrataufkommens