Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

03.04.2020
Verschiebungen am Geflügelmarkt
Geflügel

Info Geflügel

(AMI/MEG) Obwohl das derzeitige Bevorratungsbestreben der Verbraucher sich hauptsächlich auf Nährmittel und Hygieneartikel konzentriert, berichteten Marktteilnehmer auch von einem deutlich verstärkten Verbraucherinteresse an Geflügelfleisch im Lebensmitteleinzelhandel. Dagegen war der Absatz in anderen Marktsegmenten eher ruhig. Die Schließungen der europäischen Ländergrenzen für Personen behinderten zeitweise auch den Güterverkehr, insbesondere an der polnischen Grenze. Importdruck war am Geflügelmarkt nicht zu verspüren, die Marktteilnehmer berichteten sogar von deutlich steigenden Preisen für Importware. Die beschränkte Einreise von Saisonarbeitskräften betrachtet auch die Geflügelbranche mit Sorge. Bleibt abzuwarten, ob alle Lieferketten und Produktionsabläufe aufrechterhalten werden können. Die hiesige Produktion von Hähnchenfleisch wurde flott vom Markt aufgenommen. Die Großhandelspreise tendierten für lose gehandelte Ware fester. Mit dem Nachfrageboom im Lebensmitteleinzelhandel endete die in den vorherigen Monaten zu verzeichnende Schwächeneigung der Großhandelspreise für Putenbrust.

03.04.2020
Geflügelpestfälle häufen sich
Geflügel

Info Geflügel

In Deutschland kam es seit Februar 2020 zu mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest (Hochpathogenes Aviäres Influenzavirus Subtyp H5N8) in Geflügelhaltungen.

Im Februar war eine Kleinsthaltung in Baden-Württemberg betroffen, im März eine weitere Kleinsthaltung in Sachsen. Bei beiden Haltungen handelte es sich um Auslaufhaltungen, die teilweise direkten Zugang zu Gewässern hatten.

Am 20.03.2020 wurde der Ausbruch der Geflügelpest H5N8 in einem Mastputen-Elterntierbetrieb im Landkreis Aurich festgestellt. Der Betrieb liegt in einem Rastgebiet für wildlebende Wasservögel.

Am 30.03.2020 wurde in einem Mastputenbestand in Sachsen-Anhalt der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Auch hier wurde HPAIV H5N8 nachgewiesen.

Das FLI hat am 25.03.2020 aufgrund des Falles im Landkreis Aurich seine „Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland“ aktualisiert. Demnach wird ein Viruseintrag in die betroffenen Hausgeflügelbestände in Baden-Württemberg, Sachsen und Niedersachsen durch wildlebende Wasservögel als wahrscheinliche Ursache der Ausbrüche der Geflügelpest angenommen. Die Ermittlungen zum Eintrag in die Putenhaltung in Sachsen-Anhalt dauern noch an. Aufgrund der punktuellen Einträge in Baden-Württemberg, Sachsen und Niedersachsen ist es möglich, dass das Virus in lokalen Wasservogelpopulationen unerkannt zirkuliert. Das Risiko eines Eintrags von HPAIV in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte Kontakte zu Wildvögeln wird jedoch weiterhin als mäßig eingestuft.

Das FLI vertritt gemäß der aktuellen Risikobewertung die Einschätzung, dass eine Aufstallungsanordnung in regionalem Umfang, das heißt auf Landkreis- oder Landesebene, hilfreich sein kann. Eine pauschale Stallpflicht im Sinne einer bundesweiten Aufstallungsanordnung hingegen befürwortet das FLI nicht.

Oberste Priorität hat auch nach Einschätzung des FLI der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einem Viruseintrag und einer Verschleppung der Geflügelpest in weitere Bestände. Die empfohlenen Biosicherheitsmaßnamen sind daher unbedingt konsequent einzuhalten. Vermehrte Todesfälle im Bestand sowie ein Rückgang der Leistungen sind umgehend der zuständigen kommunalen Veterinärbehörde zu melden.

Empfehlungen zur Biosicherheit finden sich in der Risikoeinschätzung des FLI ab Seite 6 sowie im Internet auf der Seite https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/aktuelles/aviaere_influenza/aviaere_influenza_aktuell/aktuelle-lage-zur-aviaeren-influenza-21697.html.

03.04.2020
ASP-Früherkennung spart Geld und Aufwand
Schwein

Info Schwein

Beim Auftreten von Afrikanischer Schweinepest entstehen für Schweine haltende Betriebe, die innerhalb eines gefährdeten Gebietes liegen, erhebliche Handelseinschränkungen: Sowohl Nutz- und Zuchtschweine als auch Schlachtschweine dürfen dann nur nach Untersuchung großer Probemengen und unter besonderen Auflagen aus dem Betrieb in einen anderen Bestand bzw. zur Schlachtstätte verbracht werden.

Ein vereinfachtes Verbringen der Tiere ist möglich, wenn der Betrieb die Voraussetzungen erfüllt, um im Ereignisfall einen sogenannten „ASP-Status“ zu erlangen.

Tierhalter können bereits jetzt freiwillig die Untersuchungen gemäß Art. 3 Nr. 3 des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU durchführen. Diese Untersuchungen können bei Ausbruch der ASP im Wildbestand von der zuständigen Behörde zur Genehmigung des sog. ASP-Status berücksichtigt werden. Die Kommission hat dieses Vorgehen als eine weitere Möglichkeit der ASP Früherkennung ausdrücklich begrüßt.

Durch den erlangten ASP-Status können bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest Transportgenehmigungen mit weniger Arbeitseinsatz von Behörden, Hoftierärzten und Laborpersonal ausgestellt und somit die Ressourcen für andere Aufgaben der Krisenbewältigung genutzt werden. Außerdem können Schlachtungen fristgerecht durchgeführt werden, ohne dass es zu möglichen tierschutzrelevanten Verzögerungen kommt.

Daher hat der Vorstand der Niedersächsischen Tierseuchenkasse beschlossen, die Kosten für die notwendigen PCR-Untersuchungen verendeter Hausschweine im Rahmen der Erlangung und Beibehaltung eines ASP-Status zu übernehmen. Das Land Niedersachsen beteiligt zu sich 50 % an diesen Kosten, maximal jedoch bis zur Höhe der im Landeshaushalt für die vorbeugende Seuchenbekämpfung veranschlagten Mittel.

03.04.2020
Milchmarkt
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

(AMI, ZMB) – Die Preisverhandlungen zwischen Molkereien und LEH für Käse und abgepackte Butter mit Gültigkeit ab dem 1. April 2020 konnten mit einem Plus abgeschlossen werden. Die Preise für Blockbutter, Magermilchpulver und Vollmilchpulver haben gleichzeitig weiter nachgegeben.

03.04.2020
GAP-Förderung als Stabilitätsanker
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

Der DBV fordert EU-Kommission sowie Bund und Länder auf, eine planmäßige Bearbeitung und Auszahlung der EU-Agrarförderung bis Dezember sicherzustellen. Sollte die Antragsstellung der Landwirte aufgrund coronabedingter Einschränkungen nicht rechtzeitig erfolgen können, müsse dies als außergewöhnlicher Umstand anerkannt werden, so der DBV.

03.04.2020
Bundessoforthilfen auch für Landwirtschaft
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

Die Soforthilfen des Bundes von bis zu 50 Milliarden Euro gelten nun auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Erzeugung mit bis zu 10 Beschäftigten. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde diese Woche abgeschlossen. Die Abwicklung und Auszahlung erfolgt über die Länder, Weitere Informationen erhalten Sie hier.

03.04.2020
Neue BTV 8- Regelungen zum innerstaatlichen Verbringen von weniger als drei Monate alten Kälbern
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

Die Bundesländer haben sich aufgrund der aktuellen Situation, auf erleichterte innerstaatliche Verbringungsregelungen für Kälber geeinigt, da das Risiko einer Verschleppung der BTV8 durch das Verbringen ungetesteter Kälber vom FLI aktuell auf „gering“ heruntergesetzt wurde. Das FLI weist aber darauf hin, dass sich die Wahrscheinlichkeit einer Infektion bei Kälbern wieder erhöhen kann, wenn es in der vektoraktiven Zeit im Laufe des Jahres zu vermehrten Ausbrüchen kommen sollte. Dem kann jedoch durch eine ordnungsgemäße Grundimmunisierung von weiblichen Rindern vor der Belegung entgegengewirkt werden. Impfstoff soll hierfür am Markt verfügbar sein. Die neuen Regelungen sind anwendbar ab dem 01.04.2020.

Das innerstaatliche Verbringen weniger als drei Monate alter Kälber ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Muttertier mit abgeschlossener BTV8-Grundimmunisierung mind. 28 Tage vor der Geburt
  • Die Grundimmunisierung hat nach Angaben des Impfstoffherstellers zu erfolgen.
  • Die Impfungen sind in die HIT-Datenbank einzutragen.
  • Wiederholungsimpfungen (Auffrischung) sind jeweils innerhalb eines Jahres erforderlich.
    und
  • Das Kalb/die Kälber sind mit der Biestmilch des eigenen Muttertieres unmittelbar nach der Geburt getränkt worden.
  • Die Biestmilchgabe ist durch eine unterschriebene Tierhaltererklärung nachzuweisen.

Das entsprechende Musterformular für die Tierhaltererklärung finden Sie in Kürze hier. Folglich entfallen ab sofort alle blutserologischen Untersuchungen von Kälbern, deren Muttertiere während der Trächtigkeit grundimmunisiert worden sind. Die Durchführung der Impfungen ist weiterhin in der HIT-Datenbank zu erfassen.

03.04.2020
Beschränkungen für osteuropäische AK
Milch und Rind

Info: Milch/Rind

Landwirtschafts- und Innenministerium haben sich auf eine Einreise von Erntehelfern geeinigt. Im April und Mai soll je 40.000 Saisonarbeitern die Einreise unter strengen Bedingungen gewährt werden. Das Bundesinnenministerium betonte in dieser Woche außerdem, dass die Einreisebeschränkungen von Arbeitskräften nicht für die grenzkontrollfreien Binnengrenzen im Verhältnis zu Polen, Tschechien und Slowakei gelten würden. In der Milcherzeugung sind nach Schätzungen des DBV rd. 2.600 Milchbetriebe von den aktuellen Reisebeschränkungen osteuropäischer Arbeitnehmer betroffen.