Info Geflügel
In Deutschland kam es seit Februar 2020 zu mehreren
Ausbrüchen der Geflügelpest (Hochpathogenes Aviäres Influenzavirus Subtyp H5N8)
in Geflügelhaltungen.
Im
Februar war eine Kleinsthaltung in Baden-Württemberg betroffen, im März eine
weitere Kleinsthaltung in Sachsen. Bei beiden Haltungen handelte es sich um
Auslaufhaltungen, die teilweise direkten Zugang zu Gewässern hatten.
Am
20.03.2020 wurde der Ausbruch der Geflügelpest H5N8 in einem
Mastputen-Elterntierbetrieb im Landkreis Aurich festgestellt. Der Betrieb liegt
in einem Rastgebiet für wildlebende Wasservögel.
Am
30.03.2020 wurde in einem Mastputenbestand in Sachsen-Anhalt der Ausbruch der
Geflügelpest amtlich festgestellt. Auch hier wurde HPAIV H5N8 nachgewiesen.
Das FLI
hat am 25.03.2020 aufgrund des Falles im Landkreis Aurich seine
„Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland“ aktualisiert.
Demnach wird ein Viruseintrag in die betroffenen Hausgeflügelbestände in
Baden-Württemberg, Sachsen und Niedersachsen durch wildlebende Wasservögel als
wahrscheinliche Ursache der Ausbrüche der Geflügelpest angenommen. Die
Ermittlungen zum Eintrag in die Putenhaltung in Sachsen-Anhalt dauern noch an.
Aufgrund der punktuellen Einträge in Baden-Württemberg, Sachsen und
Niedersachsen ist es möglich, dass das Virus in lokalen Wasservogelpopulationen
unerkannt zirkuliert. Das Risiko eines Eintrags von HPAIV in
Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch
direkte Kontakte zu Wildvögeln wird jedoch weiterhin als mäßig eingestuft.
Das FLI
vertritt gemäß der aktuellen Risikobewertung die Einschätzung, dass eine
Aufstallungsanordnung in regionalem Umfang, das heißt auf Landkreis- oder
Landesebene, hilfreich sein kann. Eine pauschale Stallpflicht im Sinne einer
bundesweiten Aufstallungsanordnung hingegen befürwortet das FLI nicht.
Oberste
Priorität hat auch nach Einschätzung des FLI der Schutz der
Nutzgeflügelbestände vor einem Viruseintrag und einer Verschleppung der
Geflügelpest in weitere Bestände. Die empfohlenen Biosicherheitsmaßnamen sind
daher unbedingt konsequent einzuhalten. Vermehrte Todesfälle im Bestand sowie
ein Rückgang der Leistungen sind umgehend der zuständigen kommunalen
Veterinärbehörde zu melden.
Empfehlungen
zur Biosicherheit finden sich in der Risikoeinschätzung des FLI ab Seite 6
sowie im Internet auf der Seite https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/aktuelles/aviaere_influenza/aviaere_influenza_aktuell/aktuelle-lage-zur-aviaeren-influenza-21697.html.